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Steuererklärung

Begonnen von Tom87, 17. Januar 2015, 11:11:40

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Tom87

Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen. Mir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

F_K

Ein Schrauber kann Treibstoff selber herstellen?

Zum Scheitern der Erklärung wird es nicht führen, Kosten ohne Nachweis werden ggf. Nicht anerkannt.

BulleMölders

Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.
Irgendwie müssen wir Herrn Schäuble doch zu seiner schwarzen Null verhelfen. :)

wolverine

Nicht, dass wir am Ende alle eine Gewinnausschüttung bekommen... Wenn der Staat so schlank und effektiv wird.
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Tom87

  Wenn ich 40 kommandierungen und Lehrgangs Zeugnisse auf den Tisch klatsch können die doch davon ausgehen das ich die Strecke wohl gefahren bin ?  Ich bitte hier um Erfahrungen und nicht um dumm Schnack

Jens79

Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen. Mir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 22:37:22
  Wenn ich 40 kommandierungen und Lehrgangs Zeugnisse auf den Tisch klatsch können die doch davon ausgehen das ich die Strecke wohl gefahren bin ?  Ich bitte hier um Erfahrungen und nicht um dumm Schnack

Der Einzige der hier dummes Zeig schreibt bist du. Also immer schön locker bleiben und ein bisschen auf die Rechtschreibung achten.
Reich deinen Mist einfach ein und dann wirst du es ja sehen.
 

BulleMölders

Da es immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters ist, ob er etwas als Glaubhaft ansieht was nicht belegt ist, wird hier niemand sagen können ob es anerkannt wird oder nicht.

justice005

Vielleicht hilft ja auch ein freundliches Gespräch mit dem BwDLZ. Vielleicht kann man den ein oder anderen Beleg nochmal ausstellen.

ExCheffe

Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen.
Du musst für jedes Jahr eine gesonderte Steuererkläärung einreichen.

ZitatMir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Was genau meinst Du mit Scheitern?
Ich habe meiner Steuererklärung noch nie Tankbelege oder Werkstattrechnungen beigefügt, wofür auch?
Und was an TG / RBH gezahlt wurde, kannst Du doch anhand Deiner Kontoauszüge nachvollziehen.

Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.

Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.

StOPfr

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 16:39:56
Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.

Dass man sich mit einem Fachmann anlegt aber auch  ::)!
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BulleMölders

Das hat doch nichts mit anlegen zu tun.
Hätte man den ersten Satz
Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.
Irgendwie müssen wir Herrn Schäuble doch zu seiner schwarzen Null verhelfen. :)
nicht aus dem Zusammenhang mit dem zweiten Satz gerissen und vor allem auch diesen Beitrag
Zitat von: BulleMölders am 18. Januar 2015, 05:35:35
Da es immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters ist, ob er etwas als Glaubhaft ansieht was nicht belegt ist, wird hier niemand sagen können ob es anerkannt wird oder nicht.
noch gelesen, dann hätte man das Augenzwinkern des ersten zitierten Beitrag auch verstanden.

Und mit frustrierten Steuerbürgern habe ich in meinem Berufsleben schon so oft zu tun gehabt, dass ich so was gar nicht mehr ernst nehme.

Elvis22

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 16:39:56
Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 11:11:40
Ich möchte rückwirkend für 3 Jahre dieses Jahr eine Steuererklärung machen.
Du musst für jedes Jahr eine gesonderte Steuererkläärung einreichen.

ZitatMir fehlen : sämtliche Reisekosten Beläge / was an Trennungsgeld gezahlt wurd / sowie für 2013 die lohnsteuerbescheinigung     Tankbeläge oder Rechnungen von Werkstatt gibt es auch nicht da ich schrauber bin.    Könnte dies zum scheitern der steuer Erklärung fügten ?  :(

Was genau meinst Du mit Scheitern?
Ich habe meiner Steuererklärung noch nie Tankbelege oder Werkstattrechnungen beigefügt, wofür auch?
Und was an TG / RBH gezahlt wurde, kannst Du doch anhand Deiner Kontoauszüge nachvollziehen.

Zitat von: BulleMölders am 17. Januar 2015, 17:36:55
Da ist die Steuerverwaltung ganz kulant, Einnahmen werden ohne Belege anerkannt, Ausgaben ohne Belege nicht.

Grandioser Schwachsinn.
Ausgaben/Aufwendungen sind  nach geltendem Steuerrecht glaubhaft zu machen, dass man sich für jeden Cent am Urkundenbeweis abmühen muss, ist völliger Unsinn.

Da ich aus dem letzten Absatz deines geistigen Ergusses schließe, dass du die große Ahnung zu haben glaubst, möchte ich dich bezüglich deines zweiten Punktes kurz aufklären ("wofür auch?"), damit du nicht sehenden Auges vor Wände läufst:

Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst. An diesem Punkt kommen dann Werkstattbelege, Tankquittungen etc. ins Spiel.
Je nach Lehrgangslage hat man diese Höchstgrenze auch recht schnell beisammen. Soviel erstmal zu dem Thema "wofür auch?".

Zum Thema "grandioser Schwachsinn": Du hast in dem Punkt recht, dass man Ausgaben glaubhaft machen muss - da hörts dann aber auch schon wieder auf. Bei den Sachen, die ohne Belege anerkannt werden handelt es sich in der Regel um Pauschalen.
Und jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.

"Ich hab den Computer letztes Jahr gekauft und brauche ihn zum arbeiten"
"Glaube ich ihnen nicht, zeigen sie mir Belege"
"Hab ich nicht, aber warum soll ich lügen?"
"Stimmt auch wieder... Außerdem sind sie so ein sympathischer Zeitgenosse... Na gut, der Staat erkennt es an"...
::)

Wenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt

ExCheffe

Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:06:33
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst.

Nein, nicht nachweisen sondern glaubhaft machen. Und dafür reichen i.d.R. die Kilometerangaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bzw. Lehrgangsorten usw) völlig aus. Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.

ZitatUnd jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.
Zur Not mit Eigenbelegen, und mit schlüssigen Sachverhaltsschilderungen. Hat noch nie Probleme gegeben. Und mein FA gilt nicht gerade als nachlässig oder schlunzig.

ZitatWenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt

So ist es. Kann ich Dir nur beipflichten.

Elvis22

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:47:08
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:06:33
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30€ je Kilometer bis zu maximal 4500€ steuerlich geltend machen, ohne die Kosten im einzelnen nachweisen zu müssen.
Darüber hinaus ist die Kilometerpauschale ebenfalls ansetzbar, solange du a) mit deinem eigenen Kfz pendelst und die Kosten b) nachweisen kannst.

Nein, nicht nachweisen sondern glaubhaft machen. Und dafür reichen i.d.R. die Kilometerangaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bzw. Lehrgangsorten usw) völlig aus. Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.

"Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung auf 4 500 Euro nicht. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt hat." (Quelle: EStG)

Womit wir wieder beim Thema glaubhaft machen sind: Dafür sind nunmal regelmäßig Nachweise erforderlich. Diese KÖNNEN Kommandierungen zu Lehrgangsorten sein. Dabei liegt es im ermessen des Bearbeiters dies als ausreichend anzusehen. In der Regel ist es dieses aber eben nicht und es werden weitere Nachweise verlangt.
Wie gesagt: Wir reden hier von Beträgen, die oberhalb der 4500€-Grenze liegen.
Und selbst wenn von dir keine weiteren Nachweise verlangt wurde, heißt das nicht, dass es der Regelfall ist (Stichwort "wofür auch?")


ZitatUnd jetzt erklär du mir mal, wie du einem Finanzbeamten eine Ausgabe ohne Belege glaubhaft machst. Das würde mich wirklich brennend interessieren.
Zur Not mit Eigenbelegen, und mit schlüssigen Sachverhaltsschilderungen. Hat noch nie Probleme gegeben. Und mein FA gilt nicht gerade als nachlässig oder schlunzig.

Das mag in Einzelfällen funktionieren, ist aber auch hier eben wenn überhaupt ein Ausnahmefall, der maximal bei "Kleinkram" Anwendung findet...

ZitatWenn man keine Ahnung hat... der Rest ist bekannt

So ist es. Kann ich Dir nur beipflichten.

Dann halt dich dran...

ToMA

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:47:08
Ich habe in den letzten 10-15 Jahren nicht ein einziges Mal Tankbelege, Werkstattrechnungen o.ä. eingereicht.
Da haben Sie aber Glück gehabt, dass die Sachbearbeiter in Ihrem Finanzamt den § 85 AO (u.a. Prüfung der Verhältnismäßigkeit) nicht so genau nehmen (das liegt ja im Ermessen des Finanzbeamten, ob er einen Sachverhalt näher prüft).

Denn danach soll der Finanzbeamte prüfen, ob die glaubhaft gemachten Kosten des Steuerpflichtigen auch den Tatsachen entsprechen und darf hierfür die entsprechenden Dokumente anfordern (§ 92 AO), und dazu gehören keine "Selbstbelege". Können die Beweise nicht vorgelegt werden, wird er Ihren Angaben keinen Glauben schenken und die geltend gemachten Kosten reduzieren.

Sie dürfen also nicht von sich auf andere schließen!
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -