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Rettungsdienst - Abstufungen Verwendungszwecke

Begonnen von Lidoe, 17. Januar 2015, 15:35:57

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Lidoe

Hallo da draußen,

ich würde gerne eine Ausbildung zur Rettungsassistentin bei der Bundeswehr machen. Aufgrund eines Knick-Senkfußes würde ich allerdings vermutlich Ausschlüsse für die Verwendungszwecke W202 - W205 im Rettungsdienst bekommen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Kann mir jemand erklären welche Tätigkeitsfelder diese Abstufungen bedeuten?

2) Ich könnte meine Füße problemlos operieren lassen (bisher bestand nur nie Bedarf, da ich keine Probleme mit der Fehlstellung habe),   würde das etwas an den Ausschlüssen ändern?

Schonmal vielen Dank für Antworten

Tommie

Erstens gibt es seit dem 31.12.2014 keine Ausbildung zum Rettungsassistenten mehr, sondern nur noch zum Notfallsanitäter, zweitens haben Sie einen entsprechenden Ausschluss, also wird das nichts werden! Zumindest nicht bei der Bundeswehr! Und wenn Sie sich operieren lassen, sind Sie zunächst einmal für eine gewisse Zeit untauglich. Außerdem ist der Erfolg solcher Operationen oft mehr als zweifelhaft, so dass es danach passieren kann, dass die Bw Sie gar nicht mehr einstellt!

Daher lautet mein Rat: Etablieren Sie einen "Plan B", denn so wird das nichts mit Ihnen und der Bundeswehr!

KlausP

Zitat

Der Zug dürfte abgefahren sein, weil dieser Beruf in Deutschland nicht mehr ausgebildet wird. Er wurde durch den Notfallsanitäter abgelöst.

ZitatIch könnte meine Füße problemlos operieren lassen (bisher bestand nur nie Bedarf, da ich keine Probleme mit der Fehlstellung habe

So eine Operation zieht dan eine 1/2 bis 1jährige Untauglichkeit als Soldat nach sich.

Noch mal dazu:

Zitatich würde gerne eine Ausbildung zur Rettungsassistentin bei der Bundeswehr machen.

Das ist in meinen Augen der falsche Ansatz: Sie wollen Feldwebel im Sanitätsdienst (also Soldat/in) mit eine Verpflichtungszeit von mindestens 13 Jahren werden. Dazu benötigen Sie eine entsprechene zivilberufliche Ausbildung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidoe

Vielen Dank für die Antworten.

ZitatErstens gibt es seit dem 31.12.2014 keine Ausbildung zum Rettungsassistenten mehr, sondern nur noch zum Notfallsanitäter

da habe ich die falsche Berufsbezeichnung gewählt, gemeint war das Selbe. Entschuldige. Es muss nicht unbedingt der Notfallsanitäter sein. Wichtig für mich ist lediglich eine Verwendung im medizinischen Bereich (Medizin studieren möchte ich jedoch nicht). Bei der Durchsicht der gesundheitlichen Voraussetzungen ist mir aufgefallen, dass ich dafür Ausschlüsse erhalten würde (noch wurde ich nicht einmal gemustert). Da mir die Bezeichnungen allerdings nicht viel sagen, wollte ich wissen was die Absutufungen W203-205 überhaupt bedeuten. Können Sie mir das noch erklären?

ZitatDas ist in meinen Augen der falsche Ansatz: Sie wollen Feldwebel im Sanitätsdienst (also Soldat/in) mit eine Verpflichtungszeit von mindestens 13 Jahren werden. Dazu benötigen Sie eine entsprechene zivilberufliche Ausbildung.

Ich kenne mich mit der Ausdrucksweise leider nicht aus. Ich habe übernommen was in den Unterlagen des Karrierebüros stand. Unter der Überschrift "Ausbildung bei der Bundeswehr" ist in der Spalte "Militärische Karriere" unter dem Unterpunkt "Medizin/Gesundheit" der Beruf "Notfallsanitäter/In" (Ja ich habe dann versehentlich hier im Forum den Begriff Rettungsassistent verwendet, da mir dieser geläufiger war) angegeben. Was meinen Sie dann damit, dass ich dafür zuerst eine zivilberufliche Ausbildung benötige?

Tommie

Er meinte damit, dass diejenigen, die von der Bundeswehr eingestellt werden, in erster Linie Soldat sind und erst in zweiter Linie eine andere Funktion haben! Wenn man Sie für die Laufbahn der Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst (Verpflichtungszeit: 13 Jahre!) einstellt und Ihnen die Ausbildung zum Notfallsanitäter zusagt, dann wäre das die "Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung" (ZAW), von der "KlausP" gesprochen hat!


ulli76

Den Ausschluss gibt es nicht mehr.
Die Version auf der KDV-Seite ist veraltet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Im Hinblick auf alles, was Fehlerziffern, etc. betrifft, hat es sich stets als problematisch erwiesen "Online-Diagnosen" zu stellen ;) ! Hier lautet die Empfehlung stets, doch das Ergebnis der Musterung abzuwarten und sich danach Gedanken zu machen! Es kann durchaus sein, dass der Bewerber seinen Gesundheitszustand geringfügig anders einschätzt al der Musterungsarzt ;) ! Und zwar in jeder Richtung ... von "Ich bin fit und gesund!", der dann untauglich gemustert wurde, bis hin zu "Ich weiß nicht recht, welche Fehlerziffer ich erhalte!", der dann ohne Probleme gemustert und für tauglich befunden wurde ...

Ach ja, ulli76, die "KDV-Seite" ist quasi vom Netz ...

FrankP

Zitat von: KlausP am 17. Januar 2015, 15:46:41
Das ist in meinen Augen der falsche Ansatz: Sie wollen Feldwebel im Sanitätsdienst (also Soldat/in) mit eine Verpflichtungszeit von mindestens 13 Jahren werden. Dazu benötigen Sie eine entsprechene zivilberufliche Ausbildung.
1. KlausP - ich bewundere Deine Ausdauer, ehrlich! Das wievielte Mal war das jetzt?  [Textbaustein? 8)]
(Und: Ja, Du hast damit vollkommen Recht!)

2. Was die "Umstellung auf Notfallsanitäter" angeht, gibt es eine ganze frische Seite der Bundeswehr (von gestern). Ist ja vielleicht von Interesse:
http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/!ut/p/c4/PYzBDoIwEES_xR_ogsaI3iQc9AoHxYup7Qqb0JYsCyTGj5cecCaZw5vMwAMWez1Ro4WC1x3coTZ0es3qM2ivBuSJDCqvTctkWoFbXFhUJniUmIJeaMmGtQRWfWDpYjMyL40iC3WSFnmSJavS77Eq95dqd9gW17yMh6O4p0NLo4NaZhJBXvEQRjb4x29EC71z2c6dNz8JUbS4/



KlausP

Zitat1. KlausP - ich bewundere Deine Ausdauer, ehrlich! Das wievielte Mal war das jetzt?  [Textbaustein? 8)]

Nö, sowas brauche ich (noch) nicht.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

H.

Ist es in diesem Forum eigentlich nicht möglich das mal eine Frage normal beantwortet werden kann? Sie hat doch gefragt wo die unterschieden der Verwendungen liegen..... W202-W205! Würde mich auch interessieren.
LG H.

Ralf

ZitatIst es in diesem Forum eigentlich nicht möglich das mal eine Frage normal beantwortet werden kann?
Ein Anspruch auf Antworten besteht nunmal nicht. Das kann mehrerlei Gründe haben. Zum einen weil es keiner weiß, zum anderen, weil sich keiner die Mühe machen will und das aus Vorschriften raussuchen will, oder die Antwort sehr sehr umfangreich wäre. Oder weil es eingestuft ist oder weil die Fragen manchmal den Aufwand nicht wert sind oder oder oder. Manchmal ists vielleicht auch der Ton.
Hier schätze ich mal, dass es die ersten drei Gründe sind und letztendlich eigentlich auch recht unwichtig ist, was dahinter steht, weil es ja sowieso alles Ausschlüsse sind. Und hinter einzelnen AnfSymb teilweise mehrere Dutzend Verwendungen hinterlegt sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

H.

Das ist dann wenigstens mal eine Begründung warum eine Frage nicht beantworten wird/werden kann. Danke dafür :)

mailman

Soll jetzt bei der Frage, jedes Mitglied, dazuschreiben "Sry keine Antwort, da ich mich nicht auskenne".

Ist Foren aber nie so üblich. Im Gegenteil keine Antwort = Keine Ahung, keine Lust/Zeit zu antworten usw.

Roadrunner76

Hin und wieder antworten aber auch mal welche, die keine Lust oder Zeit haben, trotzdem. Diese Antworten fallen dann schon mal etwas genervt aus. Meist gut zu erkennen an dem Kameraden hier:  ::)

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