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Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von MacVo, 08. März 2013, 12:38:45

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P.B15


Ralf

Es wird in der Tat nur anlassbezogen (also wenn für den Dienstposten gefordert) gemacht. Das aber dann auch ggf. schon vor Dienstantritt (z.B. für Soldaten in Büchel oder anderen Flugplätzen).
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P.B15

Okay für Büchel leuchtet mir das ein ... Aber ich kann mir schlecht vorstellen dass es für einen FWDLer viele Dienstposten gibt dir er besetzten kann die eine SÜ erfordern...

Liege ich da richtig ?


Ralf

Definiere "viele"? Die Frage ist irgendwie sinnbefreit. Es kommt doch uf deinen Dienstposten an, die anderen sind völlig uninteressant.
Und auch die Sicherheitsüberprüfung tut nicht weh, zumindest wenn man nichts zu verbergen hat.
Von daher verstehe ich die Intensität deiner Frage nicht.
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P.B15

Ist halt eine ungewohnte Situation zu wissen dass jmd das eigene Leben evtl mal komplett durchleuchtet.
Aber ich denke ich sollte mir nicht den Kopf über Eier zerbrechen die noch gar nicht gelegt sind...

Bis dahin vergeht noch  soo viel Zeit :-P

BulleMölders

Bei der Marine gibt es etliche Verwendungsreihe, in denen alle eine SÜ benötigen.
Zum Beispiel Radar-, Sonar-, Navigation- oder Funkgasten, da sie alle mit NATO Vorschriften arbeiten.
Und in diesen Verwendungsreihe gibt es auch FWDL.

qranny

Dazu eine Frage.
Wenn man eingestellt wird ohne Sicherheitsüberprüfung und man im nach hinein überprüft wird warum auch immer muss man dann Straftaten erneut angeben ?

KlausP

Selbstverständlich.  Das steht aber dann auch in dem Erläuterungsblatt und bei Unklarheiten kann man auch um ein Gespräch mit dem S2 oder dem MAD bitten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

qranny

Wie sieht das aus wenn man am Anfangs in seiner Bewerbung sachen nicht angegeben hat und die erst bei der Sicherheitsüberprüfung angibt?

BulleMölders

Das kann von nix bis zur Entlassung alles nach sich ziehen.

Jens79

Was wären das denn für "Sachen"? ::)
 

KlausP

Dann könnte der Verdacht des Einstellungsbetrugs im Raum stehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

qranny

Fahrlässige Körperverletzung steht nicht im FZ deswegen nicht angegeben!
Bei éiner Sicherheitsüberprüfung würde ich das natürlich angeben!
Und wie sieht es aus mit Eintragungen im Erziehungsregister muss ich die auch angeben da habe ich mehrere Körperverletzungen aber keine schwere oder gefährliche ?
Achja und nehmen wir mal an sie entlassen mich nicht und finden diese vergehen bekomme ich dann nur den vorgesehenen Dienstposten nicht der die Sicherheitsüberprüfung benötigt und alles bleibt beim alten oder was passiert dann ?
Was hält der MAD von Körperverletzungsdelikten innerhalb eines Dienstposten der eben diese Sicherheitsüberprüfung benötigt ? Ich mein zugang zu Vertraulichen Daten usw. kann man ja nicht verneinen wegen einer Körperverletzung ?

StOPfr

Zitat von: KlausP am 20. Januar 2015, 17:32:55
Dann könnte der Verdacht des Einstellungsbetrugs im Raum stehen.

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funker07

Wenn auf Grund der Körperverletzungen generelle Zweifel an deiner Rechtstreue bestehen, dann wohl.