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Befehls- und Kommandogewalt der Bundeswehr

Begonnen von corpuls93, 22. Januar 2015, 06:30:22

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corpuls93

Liebes Forum,

ich habe einige Frage zu den Führungsebenen der Bundeswehr.
Im Friedensfall hat der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler. Wie vereinbart sich dieser Sachverhalt damit, dass JEDER Einsatz der Bundeswehr ein Beschluss des Deutschen Bundestages vorangehen muss? Somit hat der Verteidigungsminister anscheinend nicht die Befehls- und Kommandogewalt, sonder der Bundestag. Und damit nicht genug: Nicht einmal der Bundestag hat die Entscheidungsgewalt. DENN:

Im Verteidigungsfall tritt der Bündnisfall gemäß NATO ein. Somit geht die militärische Führung an die NATO über. Dies ist ebenso bei Auslandseinsätzen. Das WO und WIE wir eingesetzt werden liegt bei der NATO. OB wir eingesetzt werden und uns dem Pakt anschließen liegt am Deutschen Bundestag. Wo bleibt hier der Bundesminister der Verteidigung?

Zusammengefasst sind meine Fragen:

Worüber entscheidet der Bundesminister der Verteidigung? Nur über Budget und Rüstung der Bundeswehr?
Wie reiht sich der Bundesminister der Verteidigung in das Gefüge NATO, Deutscher Bundestag, Generalinspekteur der Bundeswehr ein?


Vielen Dank im Voraus schon einmal für Eure Anregungen!

Tommie

Der/die BMVg ist im Friedensfalle der Inhaber/die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK). Das widerspricht sich erst einmal mit gar nichts! Jeder Einsatz der Bundeswehr auf einem fremden Territorium muss vom Bundestag abgesegnet werden (Parlamentsvorbehalt), stimmt auch so, hat allerdings nichts mit dem Verteidigungs- oder dem NATO-Bündnisfall zu tun, da dann sowieso das Parlament feststellt, dass wir "im Krieg sind" (mal ganz salopp gesagt ;) !).

Weiterhin ist der/die IBuK der "Chef" (Vorgesetzte) des Generalinspekteurs, der im Prinzip der ranghöchste Soldat der Bundeswehr ist.

Zusammenfassen lässt sich ganz unbürokratisch und mit Sicherheit nicht allumfassend feststellen, dass im Prinzip (Ausnahmen: Gemeinsame Unternehmungen und Dienststellen!) jede Armee eines NATO-Partners so lange "selbständig" agieren und handeln kann, so lange nicht der Bündnisfall festgestellt wurde. Weiterhin sind die Teile der jeweiligen Armeen, die in einem gemeinsamen NATO-Einsatz sind, z. B. bei Resolute Support in Afghanistan, den jeweiligen NATO-Dienststellen unterstellt. Dies geschieht allerdings wiederum nur mit Billigung des Bundestages!

QuiGon

Der IBuK hat die oberste militärische Befehls- und Kommandogewalt. Sprich er bestimmt auf höchster Ebene wie ein militärischer Einsatz umgesetzt wird. Die politische Entscheidungsgewalt liegt beim Parlament und ist etwas anderes, denn das Parlament gibt keine taktischen/strategischen Befehle, sondern entscheidet über das ob, also ob es einen Einsatz gibt oder nicht.

Ralf

Zitatdenn das Parlament gibt keine taktischen/strategischen Befehle, sondern entscheidet über das ob, also ob es einen Einsatz gibt oder nicht.
Gibt die genauen Inhalte wie Truppenstärke, Bewaffnung etc. vor. Von daher greift es erheblich in die Auftragsdurchführung ein.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Terek

Zitat von: Ralf am 22. Januar 2015, 12:06:05
Gibt die genauen Inhalte wie Truppenstärke, Bewaffnung etc. vor. Von daher greift es erheblich in die Auftragsdurchführung ein.

So nicht ganz richtig. Diese Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest. Das Parlament entscheidet nur über das "Ja" oder "Nein". Anpassungen darf der Bundestag nicht beschließen. § 3 ParlBG

corpuls93

Vielen Dank für diese Anregungen!

Noch einmal zu meinem Verständnis. Wenn ich richtig gelesen habe, dann:

Der Bundesminister der Verteidigung entscheidet, mit wie vielen Soldaten und wie viel Rüstung wir in einen Auslandseinsatz gehen. Im Verteidigungsfall tut dies der Bundeskanzler. Beratend steht der Generalinspekteur der Bundeswehr zur Verfügung!
Das Ja oder Nein obliegt dem Bundestag. Er entscheidet, ob wir einem Einsatz überhaupt beipflichten.
Wo wir eingesetzt werden unterliegt meist der NATO oder VN, je nach dem, ob der Bundestag darüber abstimmt, sich an einer gewissen Mission zu beteiligen.

ich hoffe so ist es nun richtig. Vielen Dank noch einmal!

QuiGon

Im Prinzip soweit richtig. Aber ein paar Anmerkungen noch:

- Der Parlamentsvorbehalt gilt nur für bewaffnete Einsätze. Bei unbewaffneten Einsätzen der Bundeswehr (z.B. UN-Beobachtermissionen oder Katastropheneinsätze) kann die Bundesregierung allein entscheiden.

- Der Parlamentsvorbehalt gilt nur eingeschränkt bei Gefahr in Verzug. In diesem Fall kann die Bundesregierung den Einsatz erst einmal ohne Zustimmung des Parlaments beschließen und durchführen, muss allerdings anschließend bzw. so schnell wie möglich das Parlament unterrichten und dieses den Einsatz dann nachträglich genehmigen. Ein klassisches Beispiel ist die Evakurierung von deutschen Staatsbürgern im Ausland oder Geiselbefreiungen.
Ein solcher Fall war z.B. die Operation Pegasus 2011, bei der deutsche Staatsbürger aus Lybien evakuiert wurden. Die Mission ist juristisch umstritten, da dass Parlament nicht beteiligt wurde. Die Grünen klagen zur Zeit dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Von der Bundesregierung wird dieser Einsatz allerdings auch nicht als bewaffneter Einsatz bei Gefahr in Verzug eingestuft, sondern als gesicherter Evakuierungseinsatz mit humanitärer Zielsetzung, der keiner Parlamentsbeteiligung bedarf. Aufgrund dieser Einstufung wurde den beteilligten Soldaten auch eine Auszeichnung verweigert und nicht auf die Einsatztage der Soldaten angerechnet.

- Die NATO und die UN (und auch die EU), bzw. deren Mitgliedsländer beschließen nicht den Einsatz der Bundeswehr, sondern lediglich die Einsätze ansich. Die Bundesregierung entscheidet über die Teilnahme der Bundeswehr an solchen Einsätzen, vorrausgesetzt das Parlament stimmt zu.

miguhamburg1

Leute, was ist denn daran so schwer? Der Bundestag beschließt über die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland, legt den maximalen Umfang der Bundeswehr fest und beschließt die Hähe der Haushaltsmittel für den Einzelplan 14 ("Verteidigungshaushalt" ´) fest. Wie die Bundeswehr diese Rahmenvorgaben umsetzt, bestimmt im Frieden der/die IBUK, im VäFall der/die Bundeskanzler/inm die/derder dazu seine Abteilungen des BMVg vorbereitend nutzt. Diese Vorgaben des/der IBUK setzen dann das Ministerium und die Führungsstäbe der TSK/milOrgBer in Weisungen und Befehlen um. Erst danach kommen dann die militärischen Kommandostrukturen, die jeweils involviert sind, zum Zuge.

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