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Anwartschaft erforderlich ?

Begonnen von Tom87, 11. Januar 2015, 08:57:06

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wolverine

#30
Vielleicht weil Generationen von Zeitsoldaten dies von Versicherungsfuzzis - und nicht wenige davon Soldaten in Zweitfunktion - als "Muss" verkauft wurde?! Das war vor 20-30 Jahren absolut Usus einen angehenden SaZ erst einmal zum üblich Verdächtigen zu schicken und dann kam er dort mit einem Rundumpaket heraus, wovon er mehr als die Hälfte nicht brauchte.
Ich bin auch erst durch Schaden klug geworden und seither gucke ich bei Versicherungen halt nicht zwei sondern drei Mal hin.
Und wenn man meine - und ich bin ja nicht der Einzige, der so denkt - Beiträge genau liest, habe ich von meiner Einschätzung genau nichts zurückzunehmen.

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LwPersFw

Wolverine ... in Bezug auf die Praxis der "üblichen Verdächtigen" bin ich ja ganz auf Eurer Seite...  ;)

Nur dies sollte doch nicht dazu führen, dass eine wirklich sinnvolle, einzelne Versicherungsart nicht abgeschlossen wird.

Natürlich heißt es "Augen auf" ... gerade bei Versicherungen !!

Deshalb habe ich ja auch versucht sachlich darzustellen, wann, für wen die Anwartschaft Sinn macht.

Dieses Bewußtsein wollte ich wecken... ob dann der Einzelne diese Empfehlung annimmt ... ist natürlich seine Entscheidung !!

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Nichts anderes habe ich hier und in anderen Beiträgen. Und ich halte eine Anwartschaft eben für Zeitsoldaten meistens für nicht sinnvoll. Die Ausnahmen wurden auch immer zur Genüge dargestellt.
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ToMA

Ist immer Einzelfallentscheidung.
Wenn einer weiss, er geht nach der BW wieder in die Wirtschaft, als Arbeitnehmer, machts in der Regel weniger Sinn, weil GKV.
Will jemand BS werden oder strebt eine Beamtenlaufbahn an, macht eine Anwartschaft (zumindest die kleine) absolut Sinn.
Diensthaftpflicht ist sinnvollerweise über den BundeswehrVerband mitversichert. Pflegeversicheriung ist ohnehin Pflicht.
Eine BU würde ich auch immer empfehlen.  Privathaftpflicht ebenso. Rechtsschutz nicht unbedingt. Hausrat auch nicht (zu Beginn).
Und etwas für die Altersvorsorge würde ich auch anlegen, je nach Anlagecharakter (RV/LV/Fonds). Fehlt noch etwas?
Aber ich glaube, hierzu gibts ohnehin schon mindestens einen Thread.  ::)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

L o c o

Ich, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.
Mein Versicherungs'futzi' hätte mir ja verkaufen wollen, was er möchte.
Doch er sagt ganz klipp und klar als BS brauchst du die große Anwartschaft. In meinem Fall 'SaZ12' reicht die kleine Anwartschaft aufjedenfall aus.
PzGrenBtl 391 / 2011
StKp LogRgt 46 / 2011-2012
NschBtl 462 / 2013 - 2014
AFSBw / 2014
LogBtl 461 / 2015-2018
SanStff SanMatVers Eins Pfungstadt / 2018 - heute

justice005

ZitatAlso ich hab mit meiner Anwartschaft vermutlich keinen Fehler gemacht.

Zwei Sprungunfälle, eine Verletzung im Auslandseinsatz.....

Und das alles noch als SaZ. Hätte ich erst nach Ernennung zum BS abgeschlossen hätte ich wohl schlechte Karten gehabt.....

Da sollte man sich aber ganz genau das Kleingedruckte durchlesen, ob das wirklich in der Anwartschaft drin ist. Ich bezweifle es. Dafür gibt es eigentlich die Wehrdienstbeschädigung.   

ZitatIch, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.

Das haben viele, aber ich bezweifle, dass Du, wenn Du mit 30 oder 31 eine Versicherung bei einer PKV abschließt, die Police wirklich günstiger ist als die Police des jung-dynamischen Studienabgängers, der bisher nur studiert hat und jetzt sein erstes Geld verdient.

Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.

ToMA

Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:28:01
Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.
Du kennst aber den Zweck der Anwartschaft?
Es geht nicht nur darum, später weniger Beitrag zu zahlen.
Es geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".
Ich möchte die Versicherung sehen, die Dich nach Deiner Bundeswehrzeit bzw. nach Übergang zum BS zu einem "normalen" Beitrag aufnimmt, wenn Du nach Deiner SaZ-Zeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr den gleichen Gesundheitszustand hast, wie jetzt.
Sollte Dir in der Zeit nichts passieren, hast Du halt Glück gehabt, aber für den Fall der Fälle vorgesorgt. Und arm hat Dich der Beitrag dann auch nicht gemacht. Da gibt man für andere Unnützigkeiten viel mehr aus.  ;)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

justice005

ZitatEs geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".

Das wäre in der Tat ein Argument. Aber da würde mich wirklich mal das Kleingedruckte in den Anwartschaften interessieren. Ich glaube nicht, dass man für den genannten Kleckerbetrag hinterher wirklich als Invalide angenommen wird. Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.

Und wie gesagt: Nicht die Wehrdienstbeschädigung vergessen, die hier eigentlich als erstes in der Pflicht wäre, wenn was passiert.


ToMA

Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:51:55
Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.
Sei Dir da nicht zu sicher. Klar, die Versicherungen unterscheiden sich hier und da, aber der Zweck ist der Gleiche. Und das Kleingedruckte sollte man ohnehin immer (vorher) lesen.

Du weißt aber auch, wie Versicherungen kalkulieren? Den meisten passiert nichts. Und die Beiträge von denen finanzieren den "Schaden" einzelner. Das ist kein Zauber.  ::)

Es hängt natürlich auch von dem Risiko ab, welchem Du bei Deiner Tätigkeit in der Bw ausgesetzt bist. Bist Du "nur" GeZi-Soldat oder Koch (ohne diese Dienste herabsetzen zu wollen) ist das Risiko vielleicht etwas geringer, als z.B. bei den Fallies. Und ich habe gehört, einige sollen auch PTBS bekommen haben, auch nicht zu unterschätzen. Das Risiko muss schlussendlich jeder für sich einschätzen.
Und nichts anderes wird durch eine Versicherung abgedeckt.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Jens79

 

ToMA

Zitat von: Jens79 am 22. Januar 2015, 21:37:16
Wird doch alles durch WDB abgedeckt.....  ::)
Ach? Die Kosten für die höheren Krankenversicherungsbeiträge nach dem Austritt aus der Bw werden auch von der WDB-Versorgung getragen?
Ich dachte, man bekommt nur eine kleine Rente nach einer "Beschädigung"? Und auch nur dann, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Jens79

Siehst du mein Augenrollen.....

Das galt einen anderen Schreiberling hier.
 

ToMA

@Jens79
achso, sry.

Nur mal so als Beispiel: wenn jemand eine 60%ige Erwerbsminderung auf Grund seines Bw-Dienstes davon trägt, bekommt er über die WDB-Versorgung mtl. 276 € (als Einkommensminderungsausgleich).
Das würde noch nicht einmal für die Krankenversicherungsmehrkosten (auf Grund der Krankheit/Behindernug) ausreichen, wenn ihn überhaupt eine PKV nehmen würde.
Da kann man nur hoffen, dass er einen Arbeitgeber findet, der ihn dann einstellt, damit er gKV wird.
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LwPersFw

Wie richtig festgestellt wurde...

...bei der kleinen Anwartschaft ist das primäre Ziel in die private PKV zu kommen, wenn man der Beihilfe unterliegt,
weil man nach der Bw nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, oder studiert.

...Absicherung der 30 % Restkosten, da die Beihilfe 70 % übernimmt

...dies kann nuneinmal passieren... nicht jeder findet gleich einen Job oder Studiert oder wird Beamter...

...damit dies auch problemlos funktioniert sichert die kleine Anwartschaft das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung
bei DZE aufgenommen zu werden.

...Schäden während der Dienstzeit ... die als WDB anerkannt wurden ... sind dabei der PKV egal ... da die Behandlungskosten,
die auf Grund der anerkannten WDB nach DZE anfallen, über das Bundesversorgungsgesetz vom Staat getragen werden.
Stichwort : Bundesbehandlungsschein
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ToMA

Aber es gibt ja auch genügend Gesundheitsschäden, die man während seiner SaZ-Zeit außerhalb der Bundeswehr erleiden kann, für die der WDB-"Behandlungsschein" nicht greift. Was dann?  ???
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