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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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Tommie

Dann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D !

F_K

@MMG:

Die Kabinetts Vorlage soll wohl diesen Monat erfolgen - der OTL nannte den Zeitrahmen realistisch.

Der Mindestbetrag wird wohl pauschaliert gezahlt ( nach Dienstgrad, Familienstand, Kinder), es erfolgt keine Betrachtung im Einzelfall, weil zu kompliziert (Steuerklasse, whatever).

@ Tommie:

Die meisten Kameraden die ich kenne, werden keine erhöhten USG Leistungen erhalten, weil wie bisher der Verdienstausfall höher ist als die Mindestleistung.

Tatsächlich attraktiver wird es für Studenten und Kameraden mit geringem oder ohne Einkommen.

MMG

ZitatDann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D
Ein "Oberstleuchttürmer" schmunzelt darüber (Leiter einer Privatklinik). ;)

TheScientist

Zitat von: Tommie am 03. Februar 2015, 08:59:43
Dann müssen wir uns zukünftig Horden lebensälterer "Oberstleuchttürmen" erwehren, die unbedingt wehrüben wollen, weil A15 Stufe 8 eine Entlohnung ist, für die man ansonsten mehrere Monate arbeiten müsste ;D !

Für den akademischen Mittelbau, der wartet das ein Lehrstuhl frei wird... und frustriert ist, könnte es in der Tat, wenn A15 Stufe 8 etc, eine Alternative zum akademischen Grundbetrieb werden. Auch wenn nur für ein paar Wochen  ;)

Ein "Oberstleuchtturm"  :)

HCRenegade

@ TheScientist:

Das könnte eine Alternative für JEDEN Angestellten im akademischen Umfeld sein - du weißt doch genauso gut wie ich, wie exorbitant gut die Löhne sind (selbst mit Professur).


Ärgert mich schon, dass diese Änderung so spät kommt und so viele Jahre hat auf sich warten lassen - sonst hätte sich der Einsatz wenigstens mal finanziell gelohnt. Aber nein - die Änderung konnte ja nicht um ein halbes Jahr vorgezogen werden  ::)

TheScientist

HCRenegade,

d'accord!!!

Hier ein Bsp.: postdoc (z.B. Dr. rer. nat.) + Uni (="Wissenschaft. Mitarbeiter")

= TVL13 E1 (Zeitvertrag, 2-3 Jahre nur!!!!)

:'(

Wenn alles gut läuft!!!

HCRenegade

Genau deswegen werde ich dieses Spiel nicht mitspielen ;)


Ich kann mir aber schon sehr gut vorstellen, dass die teilweise deutliche Erhöhung des Vergütung (schätzungsweise eine Verdreifachung der Mindestleistung) dazu führen wird, dass vermehrt "Volkssturm-Reservisten" üben werden, also diejenigen, die auf Distanz sofort als Reservisten erkennbar sind, bestenfalls einen geringen Mehrwert für die Truppe darstellen und im Zivilen auch nicht Fuß fassen konnten.
Sehr unschön, da dadurch auch das Image derjenigen fähigen und motivierten Res, die als solche sich nicht zu erkennen geben (versuchen) leiden wird. meiner Erfahrung nach ist die Truppe gegenüber Res eher skeptisch eingestellt - zumindest solange, bis man sich als fähig erwiesen hat.

Wie lassen sich eigentlich 10monatige WÜ nach "oben" begründen? In absoluten Mangelverwendungen könnte ich mir das vorstellen - aber ein SU dürfte doch seltenst eine Mangel-AVR haben. Stellt doch IMHO auch ein Stückweit das Versagen der (weit) übergeordneten Führung dar, wenn ein DP wirklich so lange vakant ist und das nicht mit Aktiven kompensiert werden kann - gerade bei Nicht-Mangelverwendungen.

alter Geist

Vielleicht habe ich es ja irgendwo im Beitrag überlesen aber wie soll sich den die Erfahrungsstufe für einen Reservisten berechnen lassen?   
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

Topas

Hallo F_K,

kurze Frage zu den von Dir angesprochenen beabsichtigten Änderungen für RDL:

Wurde etwas zu den maximalen Tagessätzen Verdienstausfallentschädigung für Angestellte ausgeführt? Mein letzter Kenntnisstand ist der, dass der Tagessatz für Selbständige auf 430 Euro pro Tag angehoben wird, jedoch keine Ausführungen für Angestellte getroffen wurde?

Danke!

Topas

alter Geist

Zitat von: HCRenegade am 03. Februar 2015, 12:23:15
Genau deswegen werde ich dieses Spiel nicht mitspielen ;)


Ich kann mir aber schon sehr gut vorstellen, dass die teilweise deutliche Erhöhung des Vergütung (schätzungsweise eine Verdreifachung der Mindestleistung) dazu führen wird, dass vermehrt "Volkssturm-Reservisten" üben werden, also diejenigen, die auf Distanz sofort als Reservisten erkennbar sind, bestenfalls einen geringen Mehrwert für die Truppe darstellen und im Zivilen auch nicht Fuß fassen konnten.
Sehr unschön, da dadurch auch das Image derjenigen fähigen und motivierten Res, die als solche sich nicht zu erkennen geben (versuchen) leiden wird. meiner Erfahrung nach ist die Truppe gegenüber Res eher skeptisch eingestellt - zumindest solange, bis man sich als fähig erwiesen hat.

Nun die Einheit in der der besagte "Volkssturmreservist" dann übt muss dem ganzen ja zustimmen. Und das KC mit seiner neuen Daseinsberechtigung "Einstellungsuntersuchung Reservedienstleistener", den ohne Untersuchung keine Beorderung, gibt es ja auch noch.
Ich denke da wird ein Feuer gelöscht was noch nicht ansatzweise brennt.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

Tommie

Zitat von: alter Geist am 03. Februar 2015, 12:27:56Vielleicht habe ich es ja irgendwo im Beitrag überlesen aber wie soll sich den die Erfahrungsstufe für einen Reservisten berechnen lassen?

Ich könnte mir vorstellen, dass dies so geschieht, wie es u. a. bei Wiedereinstellern praktiziert wird, d. h. Rückrechnung auf den 21. Geburtstag. Aber wie sagt man doch so schön ;) ? Nix genaues weiß ich nicht ... :D !

F_K

Höchstsätze werden auch wohl angepasst, Zahl habe ich mir nicht gemerkt - ich meine, so plus 30 %.

Wie gesagt, Nettobesoldung eines Dienstgrades ist von vielen Faktoren abhängig (Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Religion usw. - da wird eine Pauschalregelung greifen - also nur nach Dienstgrad, Familienstand und Kinder als Beispiel.) - jeder Einzelfall wird NICHT berücksichtigt - ist ja ein pauschaler Mindestsatz und soll einfach sein.

... Einfach aufs Gesetz warten.

alter Geist

 ;D Ein einfaches Deutsches Gesetz, vielleicht noch auf dem  berühmten Bierdeckel auszurechnen  :o
Nee glaube ich nicht dran.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

TOPAS

Besten Dank für die Info, F_K!

Dann ist der wirklich große Wurf bei den Reservisten welche mehr als den Mindestsatz nach Dienstgrad bezogen verdienen, eine Wehrsolderhöhung von 2 Euro?! Richtig verstanden?

Gruß

F_K

@ Topas:

Die "Einsatzreserve" soll wohl sterben und dafür ein höherer Wehrdienstzuschlag ab einer gewissen Tageszahl pro Jahr eingeführt werden.

Mein Eindruck ist aber, dass diejenigen, die gut verdienen, RDLs nicht wegen ein paar Euro mehr oder weniger machen.

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