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Fragen zur Auszahlung und abrechnung des Gehalts in den ersten Wochen...

Begonnen von FrauZuhause, 30. Januar 2015, 10:10:08

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FrauZuhause

Ja Klaus, ich seh das ganz genauso. Da sollte man anrufen.
Leider hat mein Mann noch immer so lange Dienst, dass es nicht möglich ist sowas zu erledigen.
Und egal wie oft der Vorgesetzte gefragt wird wegen sowas (zB auch weil man zum arzt muss um eine Notfallmarke zu bekommen) heisst es:" ja, später", dann "jetzt nicht" und dann ist abends und keiner mehr zu sprechen...
Somit kann das nur per Mail geklärt werden...

@DadOA, die Lohnsteuerklasse ist seit 15 Jahren die gleiche. Die wird nicht geändert wenn man das nicht selbst beantragt. Also laut Elstam ist es noch immer die 3

Und@ Jens79
Das Gezi der Einheit hats mitte Januar ans BVA weitergeleitet...

mirko.schlusche

Ist ja Typisch das die Frau sich um das Gehalt des Mannes Kümmert. Ich könnte ja.... Ach egal

Jens79

Zitat
Und@ Jens79
Das Gezi der Einheit hats mitte Januar ans BVA weitergeleitet...

Ich gebe auf. sie will es einfach nicht verstehen......
 

ToMA

Zitat von: FrauZuhause am 06. Februar 2015, 20:56:18
@DadOA, die Lohnsteuerklasse ist seit 15 Jahren die gleiche. Die wird nicht geändert wenn man das nicht selbst beantragt. Also laut Elstam ist es noch immer die 3
Naja, Kinder werden 18, neue Kinder dazu, Kirchenein-/ -austritte, da kann schon was passieren, ohne dass man es expliziet "beantragt".   ::)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -


KlausP

ZitatJa Klaus, ich seh das ganz genauso. Da sollte man anrufen.
Leider hat mein Mann noch immer so lange Dienst, dass es nicht möglich ist sowas zu erledigen.
...
Somit kann das nur per Mail geklärt werden...

Wenn er seine Gehaltsabrechnung bekommen hat kann er Ihnen den Namen und die Nummer des Bearbeiters auch am Telefon oder per sma schicken. Wo ist da nun das Problem? Und wenn sein GrpFhr/ZgFhr ihm in so einem Fall nicht die Möglichkeit geben, das selber zu klären (da frage ich mich wo da dderen Pflicht zur Fürsorge bleibt), gibt es noch einen Spieß und einen Chef, die gerade in der ersten Zeit öfters selber Unterricht halten oder anderweitig ansprechbar sind. Aber ich habe vermutlich eine andere Einstellung zu sowas.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FrauZuhause

Ok, nu steh ich evtl blöd da, aber mir war nicht klar, dass ich da auch anrufen kann.
Wir hatten hier noch zwei andere Sachen zu klären (privat) da wurde jeweils drauf bestanden dass mein Mann sich selbst meldet.
Aber ok, wenn ich da auch anrufen kann dann find ich das selbstverständlich auch wesentlich besser als ne Mail.
Danke für den tip!

KlausP

ZitatWir hatten hier noch zwei andere Sachen zu klären (privat) da wurde jeweils drauf bestanden dass mein Mann sich selbst meldet.

Womit wir wieder beim Thema "Pflicht zur Fürsorge seiner Vorgesetzten" (§ 10(3) SG) wären.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Es macht aber Sinn, dass der Soldat selber dort anruft.
Denn er hat alle relevanten Informationen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Ich halte das schon für etwas merkwürdig, wenn da wirklich nicht mal 5 Minuten Luft zum anrufen sein sollte. Nach dem Mittagessen, während der Vorbereitungszeit für den nächsten Dienst oder Nachbereitungszeit für die Ausrüstung usw usw. Da geht man dann von seiner Stube aus zum Geschäftszimmer und trägt sein Begehren vor. Und ich kann mir auch schwer vorstellen, dass ein Spieß so etwas ablehnen würde.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Wahrscheinlich hängt´s dran, dass er sein Begehr einfach mal kund tun müsste.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ulli76 am 07. Februar 2015, 06:49:38
Wahrscheinlich hängt´s dran, dass er sein Begehr einfach mal kund tun müsste.

Meine Rede. Und wenn seine Vorgesetzten (GrpFhr, ZgFhr) ihm das wirklich nicht ermöglichen sollten, ist in der Einheit aber arg was faul - was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mirko.schlusche

Vielleicht macht der Mann sich einfach nicht so verdammt verrückt wie seine Frau. Es ist sein Geld also sollte er sich auch drum kümmern da kann man verheiratet sein oder nicht.   

Tommie

Immer langsam mit den jungen Pferden ;) ! Es ist ja nicht so, dass die Bundeswehr dem Kameraden etwas schuldig bleibt!

Fakt ist, dass es im ersten Monat einen Abschlag gibt, der im zweiten Monat bei den "doppelten Bezügen" in Abzug gebracht wird. Sollten bis dahin noch keine vollständigen Informationen über Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge, etc. an das BVA "durchgesickert" sein, oder sollten die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder erst später dort aufschlagen, so wird alles nachberechnet bis hin zum ersten Monat und natürlich auch nachbezahlt. Bei der Anzahl von Bezügeabrechnungen, die monatlich von der Bundeswehr erstellt werden, kann eben nicht alles gleich im ersten Monat alles perfekt sein, wie das in der "Drei-Mann-Klitsche" wohl eher der Fall sein wird!

Bei mit war auch erst die vierte Abrechnung wirklich komplett, mit allem drinnen, was dazu gehört! Und der Kamerad hat jetzt erst einmal die zweite Bezügeauszahlung gehabt! Hier hilft nur Geduld ;) ! An den paar fehlenden Mücken wird die Familie nicht zugrunde gehen, zumal ja sowieso alles nachgezahlt wird, worauf man Anspruch hat!

mirko.schlusche

Naja wenn man aber mit mehr Geld plant als man bekommt wird es schwierig.