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Dienstantritt, anreise per Flieger?

Begonnen von Saarsoldat, 10. Februar 2015, 14:09:13

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Saarsoldat

Heyho habe leider im ganzen Internet keinen Beitrag dazu gefunden deshalb mal hier:
Habe meinen Dienstantritt am 01.04. jetzt ist die Kaserene von mir aus leider 11h Bahn- und 10h (ohne Staus die aber eh kommen) Autofahrt entfernt jedoch könnte ich mit dem Flieger anriesen was gerade mal 1h 15min dauert...

Die Frage die ich mir stelle, kann ich die Fahrtkostenerstattung von Auto einfach angeben oder wäre das dann Betrug weil ich ja eigentlich mit dem Flieger anreise?

Also keine sorge wenn das verboten ist z.b. die Fahrtkostenpauschale dafür zu holen werde ich es auch nicht machen aber halt mal allgemein die Frage ob das irgendwie geht oder ich die Kosten dann selber tragen müsste.

Aliska

Zitat von: Saarsoldat am 10. Februar 2015, 14:09:13
... im ganzen Internet ...

Das kann ich ja kaum glauben. Wenn ich Dienstantrittsreise + Flug bei Google eingebe, führt der erste Link direkt zum BRKG.
Da kann man alles in Ruhe nachlesen.

Zitat von: Saarsoldat am 10. Februar 2015, 14:09:13
Die Frage die ich mir stelle, kann ich die Fahrtkostenerstattung von Auto einfach angeben oder wäre das dann Betrug weil ich ja eigentlich mit dem Flieger anreise?

Ja, wäre Betrug, weil falsche Angaben gemacht werden.

Saarsoldat

Zitat
Das kann ich ja kaum glauben. Wenn ich Dienstantrittsreise + Flug bei Google eingebe, führt der erste Link direkt zum BRKG.
Da kann man alles in Ruhe nachlesen.

Naja wenn man sich jetzt nur den Paragraphen im Gesetz da ansieht kann man recht wenig dazu sagen obs erfahrungwerte gibt ob die Bundeswehr es trägt^^

Und sonst findet man nur in google einen Beitrag von einem ob er mit seinem eigenen flieger anreisen darf:D

Tommie

Na ja, die Flugkosten werden wohl maximal in Höhe der Kosten für die Autofahrt übernommen! Also würde ich nicht unbedingt Business Class bei der Lufthansa buchen, sondern zusehen, dass ich einen günstigen Flug bekomme!

Fakt ist aber: Wer fliegt und trotzdem so abrechnet, als sei er mit dem Auto gefahren, der macht sich eines Betruges schuldig! Kein guter Anfang für ein Dienstverhältnis ... meine ich ;) !

Saarsoldat

#4
Zitat von: Tommie am 10. Februar 2015, 16:18:47
Na ja, die Flugkosten werden wohl maximal in Höhe der Kosten für die Autofahrt übernommen! Also würde ich nicht unbedingt Business Class bei der Lufthansa buchen, sondern zusehen, dass ich einen günstigen Flug bekomme!

Fakt ist aber: Wer fliegt und trotzdem so abrechnet, als sei er mit dem Auto gefahren, der macht sich eines Betruges schuldig! Kein guter Anfang für ein Dienstverhältnis ... meine ich ;) !

Also wenn ich 30cent den km rechne mit dem Auto (ist das noch aktuell?) Ist ein flugticket aktuell 150€ billiger :D

PS: sind von mir aus 970KM

Tommie

Dann wird das Flugticket wohl auch voll erstattet werden, wenn Sie das dem Rechnungsführer so erklären ;) ! Aber Achtung: Für die Anreisekosten gibt es eine "Kappungsgrenze" von regulär € 130,-- und in Sonderfällen von bis zu € 150,--. Aber wenn das Flugticket preislich unter dieser Grenze ist, steht  einer Erstattung normalerweise nichts im Wege.

wolverine

Statt eine Autofahrt anzugeben, die man nicht gefahren ist, das Ticket/ die Rechnung einreichen, möglichst sinnvolle Erklärung abgeben und dann die Entscheidung abwarten.
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nik90

Kommt jetzt ein wenig spät, aber in meiner letzten Einheit wurden Flugkosten in Höhe der billigst möglichen Bahnverbindung erstattet für einen Kameraden, der aus der Schweiz anreiste. Der ist dann meisten Basel/Hamburg geflogen und ab da mit dem RE nach Stralsund. Hat die Tickets beim Spieß eingereicht und die Kohle für den billigsten Flug von Basel nach Stralsund bekommen. Fertig. Einreichen ist also möglich, ob man die volle Höhe erstattet bekommt ist dann immer Sache des jeweiligen Bahnpreises.

Tommie

Langsam, langsam ;) ! Basel liegt in der Schweiz, daher wird definitiv kein Flug aus einem anderen Land erstattet! Die Abrechnung orientiert sich an der billigsten Fahrkarte für die Fahrt ab der deutschen Grenze zum Ort des Dienstantritts!

Ansonsten ist es im § 4 Bundesreisekostengesetz (BRKG) geregelt, das Flugkosten sehr wohl erstattungsfähig sind!

StOPfr

Das könnte bei Basel rechtlich anders aussehen, da es sich um den sogenannten Euro-Airport der Region Basel-Mulhouse-Freiburg handelt. Da die billigste Fahrkarte ab Grenze für die Abrechnung herangezogen wird und die Grenze fast am Flughafen verläuft (Anrechnungsbahnhof ist sicher Basel Bad) spielt es vermutlich keine so große Rolle, dass der Flughafen im Ausland liegt. Er liegt auf französischem Hoheitsgebiet (also innnerhalb der EU) und wird gemeinsam von Frankreich und der Schweiz betrieben.
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nik90

Pardon, ich habe mich vertippt, bei dem Kameraden aus der Schweiz wurde der Flug natürlich in Höhe des billigsten Bahntickets erstattet, nicht in Höhe des billigsten Fluges, was genau der spieß dafür getan hat kann ich nicht sagen, aber der Kamerad hat regelmäßig sein Geld erhalten.

KlausP

Der Spieß muss dafür gar nichts tun, der zeichnet den Fahrkostenantrag nur sachlich richtig und das auch nur für die Personalien des Antragstellers. Der Rest ist Sache des BwDLZ.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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