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Ab wann bekommt man Technikerzulagen

Begonnen von kesselpower, 17. Februar 2015, 09:45:45

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kesselpower

Hallo an alle.
Vorab... ich habe die Suchfunktion bemüht doch dies blieb erfolglos.

Ich habe eine Frage Zwecks der Technikerzulage (A7-A9=53,69€).

Ich bin Feldwebel bei den Heeresfliegern und im Steuerkopf BPS eingesetzt. Ich stecke noch in meiner Ausbildung.
Habe noch 3 Lehrgänge vor mir:  FÜ7, FÜ6 und IH-Planer.

Verschiedene Kameraden haben mir berichtet, dass einem "Techniker" diese Zulage bereits nach dem "T-Mech" oder dem "FGM"  Lehrgang zusteht.

Jetzt die Frage an euch:

Steht mir diese Zulage überhaupt zu? (bin ja im Steuerkopf und nicht als Mechaniker an den Maschinen)
Wenn ja ab wann?

MkG

Im voraus schon einmal vielen Dank für die Antworten. Hoffentlich hilft es mir weiter.
                                               

F_K

Gegenfrage:

- Hast Du den T-Mech bzw. FGM Lehrgang?
- Bist Du als Techniker eingesetzt?

kesselpower

Ja habe beide Lehrgänge bestanden. Bekomme die Techniker Ausbildung. (FÜ7, FÜ6)

ich will mich ja auf diesem Wege erkunden ob mir eine solche Zulage überhaupt zusteht.
Vllt bekomme ich sie ja schon?!? Wird eine solche Zulage auf dem Lohnschein extra neben dem Grundgehalt gelistet?

Eingesetzt bin ich als Betriebsführungsfeldwebel NH90.

MkG

Ralf

Zuerst musst du mal klären, ob dein DP zulagenberechtigt ist. Blick in die SollOrg.
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kesselpower

Danke schon einmal für die Antworten.

Wo finde ich die SollOrg?

Kann mir dabei vllt mein Pers. Fw helfen?

KlausP

ZitatWo finde ich die SollOrg?

Im Intranet.

ZitatKann mir dabei vllt mein Pers. Fw helfen?

Ja. Der auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Im übrigen gibt es in den Verbänden Zulagenbearbeiter. Die können dir genau erklären ab wann und wer zulagenberechtigt ist. Das Thema ist immerhin so kompliziert, dass man hierfür Verantwortliche geschaffen hat.
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kesselpower

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde mich mal schlau machen und die Ergebnisse hier veröffentlichen falls jemand in der selben Situation steckt wie ich ;)

Ralf

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kesselpower

Nun ist alles geklärt und ich bin echt verwundert das sich das alles doch so leicht geklärt hat.

Nach einem Telefonat mit meinem "Perser" wurde ich zu meinem Staffeltrupp verwiesen. Er wiederum meinte der Spieß sei verantwortlich.

Nach einem kurzen Gespräch mit dem Spieß war klar das ich berechtigt bin aber bei mir noch keine Zahlung der Zulage vorgenommen wurde. Also bekomme ich ab jetzt und auch rückwirkend zum 1. technischen Lehrgang (so hat es der Spieß ausgedrückt) meine Zulage.

In meinem Fall der T-Mech.

Das bedeutet ich bekomme 1 Jahr fehlende Zulage rückwirkend gezahlt.

MkG

Ralf

Da frag ich mich nun bloß, warum das nicht von deiner Einheit selbständig initiiert wurde. Du bist ja nicht der erste dort, der für diese Zulage in Frage kommt.
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kesselpower

Ich habe mit meiner kurzen Bundeswehrerfahrung schon gelernt alles mehrfach anzusprechen und auch mehrfach zu prüfen ob nun alles in geregelten Bahnen läuft. Durch das "neue" Ausbildungskonzept wird man ja von Lehrgang zu Lehrgang gescheucht und muss in den wenigen Wochen zwischen den Lehrgängen irgendwo seinen Urlaub Zwangsverplanen. Nach Urlaub und Lehrgängen bleiben nur sehr wenige Tage in der Stammeinheit.

Bei mir waren es 2014 alles in allem nicht einmal 20 Tage.

Deswegen kann ich schon verstehen das man sozusagen "vergessen" wird. Daran hat aber kein Spieß oder sonst eine einzelne Person Schuld. Es liegt an dem Ausbildungskonzept.

Durch die enorme Abwesenheit am eigentlichen Arbeitsplatz ist es fast unmöglich in der Stammeinheit Anschluss zu finden geschweige denn sich ein wenig am späteren Arbeitsplatz einzuarbeiten.

Ich will mich nicht beschweren. Ich habe mich bereits mit dieser eher dürftig befriedigenden Situation abgefunden.

MkG

Ralf

Genau mit dem Wissen müsste deine Einheit eigentlich aufschalten und versuchen, dass so etwas nicht vorkommt. Fürsorge ist ein Auftrag.
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kesselpower

Nun gut...
es hat sich ja zum Glück zum positiven geklärt.
Ich kann also nur jedem, der glaubt Zulagenberechtigt zu sein, empfehlen einmal nachzuhaken und einen Vorgesetzten zu fragen.

Geld hat schließlich keiner zu verschenken...

MkG und schönen Dienstschluss an alle

kesselpower

Ich dachte ja das sich alles geklärt hat aber wie es so oft ist kommt immer noch etwas dazu....

Als ich die Bestätigung der Zulage durch meinen Spieß erfahren habe, schrieb ich mit einem Kameraden aus einem anderen Regiment um ihn von meinen neu erworbenen Kenntnissen zu berichten.
Dieser Kamerad steckt in der selben Situation wie ich. (selber Ausbildungsstand, da wir bereits beschriebene Lehrgänge gemeinsam bestanden haben)

Er meinte dieses Thema mit seinem ReFü bereits besprochen zu haben. Sein ReFü sagte das diese Technikerzulage einem nur fertig ausgebildeten (6er ATN) Soldaten zusteht.

Daraufhin entgegnete ich das ja mein Vorgesetzter (Spieß) mir zugesichert hat, dass in meiner Einheit diese Zulage ab (wie bereits beschrieben) bestehen des ersten technischen Lehrgangs den Soldaten zusteht.

Ich vertraue da erstmal meinem Spieß....


Dieses Vorgeplänkel dient nur zur Schilderung der Situation.

Nun zu meinem Problem:
Mein Kamerad aus dem anderen Regiment sagte das sein Refü ihm versichert hat falls eine solche Zulage bereits vor der 6er ATN gezahlt werden würde müsse der betroffene (Ich) den Betrag zurückerstatten und vllt mit einem Prozess wegen "Erschleichung von Mitteln" rechnen, da eine vorzeitige Zahlung durch den 78er Paragraph aufgedeckt werden würde.

Was ist nun richtig? wer kann mir versichern ab wann ich diese Zulage rechtskonform erhalten darf?

MkG