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Trennungsgeld Zumutbarkeit

Begonnen von Rollo83, 18. Februar 2015, 21:11:19

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Rollo83

Ich weiß ich weiß, das Thema hatten wir hier schon mehrmals aber ich hab seit diesem Jahr etwas Probleme mit dem TG nach 6 und möchte wissen ob der ReFue die TGV richtig aus legt oder nicht.

§ 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben
(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche
Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält
für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die
gleiche Vergütung wie bei Dienstreisen (Trennungsreisegeld). Die tägliche Rückkehr zum
Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender
Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die
benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und
zurück mehr als 3 Stunden beträgt. ...

Es geht logischerweise um das Fettgedruckte. Ich habe das "Problem" das ich geschuldet meiner Dienstzeit von 10,5 Stunden pro Tag und einer Fahrzeit von ca 50 Minuten pro Strecke knapp über 12 Stunden unterwegs bin. Ich lege meine tägliche Pendelei mit meinem KFZ zurück.
Also fallen meiner Meinung nach die 12 Stunden erst mal gar nicht ins Gewicht da "regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel" für mich Bus/Bahn usw. sind. Für mich der mit dem Auto fährt kommen dann doch die 3 Stunden Fahrtweg in Frage die ich mit ca 2 mal 50 Minuten deutlich unterschreite.

Bis dahin würd mich erst mal interessieren ob ich das so richtig versteh.

Mir will der ReFue nämlich jetzt erzählen das ich nicht mehr als 12 Stunden unterwegs sein darf um Anspruch auf TG nach 6 zu haben und wenn mir jetzt am Standort eine adäquate Unterkunft gegeben werden kann (das ist grad in Prüfung) soll ich TG nach 3 bekommen.

Dazu noch die Frage was ist eine adäquate Unterkunft für eine U m. P. bzw. Offz der TG Empfänger ist ?


F_K

Dein PKW ist ÖPNV?

Wie lange wäre die Fahrtzeit mit diesen?

Rollo83

Wo steht denn das mein Auto ÖPNV ist?

Mit dem Zug dauert das Ganze schon deutlich länger. Wenn ich da pünktlich um 0630 da sein will müsste ich mitten in der Nacht los fahren also eigentlich kaum möglich.

Rollo83

Wie legt man die 12 Stunden bzw die 3 Stunden aus, das ist die Frage die ich mir stelle.


Peinlich

Ist eine knappe Geschichte.  Ob du mit Pkw oder öffentliche fährst,  ist nicht relevant, denn es wird die bestmögliche Verbindung,  als Berechnungsgrundlage genommen.  Und dies ist zu Prüfen. 
01.03.99- 28.02.2011  vom PzSchützen bis zum PzGrenFw
01.04.15 NwAdminFw FlaRak,neu Anfang

Vom Heer zur Luftwaffe.
Vom Truppendienst zum Fachdienst.

Rollo83

Wenn das so wäre, also die bestmögliche Verbindung, dann ist das doch eine 100% klare Geschichte.

Mit dem Auto brauch ich laut Google Maps 47 Minuten pro Strecke wenn der Verkehr ausgeblendet wird und bleibe somit locker unter den 3 Stunden und mit dem Zug/Bus und Bahn brauch ich mehrer Stunden um alleine schon eine Strecke zurück zu legen.
Ich brauch alleine schon ne grobe Stunde um erst mal von mir am Bahnhof anzukommen und das obwohl ich in einer Großstadt wohne.

Ich bin auf jeden fall mit dem Auto deutlich schneller.

Ich frag mich dann immer noch wieso der ReFue die 12 Stunden an setzt, aber das wird sich definitiv klären.

Eventuell wird mir heute noch dazu vom KasFw bestätigt das es keine adäquate Unterkunft gibt, dann ist das Thema sowieso gegessen.

Refü und so

Hallo!
Entweder hat sich dein Refü schlecht ausgedrückt oder du ihn ein bisschen falsch verstanden.
Grundsätzlich hängt die Entscheidung ob §3 oder §6 von deinem tatsächlichen Verhalten ab. Wenn du überwiegend in der Woche nach Hause fährst, dann ist es §6.
Die Zumutbarkeit spielt erst bei der Ermittlung des Höchstbetrags eine Rolle. Und da ist es so, wenn du Höchstbetrag bekommst, dann darf dieser nicht höher sein, als TG nach §3 + Trennungsübernachtungsgeld (6,67/Tag), wenn du keine Unterkunft hast

Grundsätzlich werden für diese Prüfung die öffentlichen Verkehrsmittel zu Grunde gelegt. Das eigene KFZ spielt erst eine Rolle, wenn  regelmäßig verkehrende Mittel zwar verfügbar, aber völlig unzureichend sind und wenn du mit dem Auto mindestens die Hälfte der Fahrzeit einsparst.
Wenn das so ist, dann wird geprüft, ob du nicht länger als 3 Stunden Fahrzeit hast UND ob die Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr als 12 Stunden beträgt.

Mal als Beispiel:
Die Öffentlichen fahren um 5:00 los und du bist um 7:00 am Dienstort; Rückfahrt um 16:20, Ankunft 19:00 = Gesamtzeit 4:40
Mit dem Auto würdest du nun pro Strecke 1:20 brauchen. dann wärst du zwar mit 2:40 gesamt schneller, aber sparst nicht die Hälfte der Zeit. Das würde Höchstbetrag bedeuten.

Wenn jetzt die Öffentlichen um 3:00 losfahren, du um 7:00 ankommst und zurück 16:20 - 19:00 dann bist du mit 2:40 beim Auto bei über der Hälfte.
Wenn du jetzt aber 1:29 pro Strecke brauchen würdest und deine Dienstzeit von 7:00 - 16:15 wäre, dann würdest du zwar noch immer die Hälfte der Zeit einsparen, hättest auch weniger als 3 Stunden Fahrzeit, aber deine Gesamtabwesenheit von der Wohnung wäre über 12 Stunden (12:13 um genau zu sein) und das würde dann auch wieder bedeutet, dass man die den Höchstbetrag anrechnen würde.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend und ein bisschen verständlich.

FrauZuhause

Und wenn er jetzt in letztgenannter Situation nicht 12.13 stunden weg wäre von zuhause sondern unter 12 Stunden, was gäbe es dann? Auch den Höchstbetrag? Oder was anderes?

(Und haben Heimschläfer in der Kaserne trotzdem eine Möglichkeit zu übernachten wenn zB länger Dienst ist und die Heimfahrt nicht mehr lohnt?)

Rollo83

Ein wenig verwirrend ist es schon, ich nenn jetzt mal konkrete Zahlen wie das bei mir ab läuft.

Dienst habe ich von 0630 bis 1700. Das sind genau 10,5 Stunden. Ich fahre mit dem Auto laut Google Maps gerundet 50 Minuten pro Strecke. Das würde heissen ich bin 12 Stunden und 10 Minuten unterwegs. In Wirklichkeit fahr ich aber nur ca 40 Minuten und würde unter den 12 Stunden bleiben, aber mir ist durchaus bewusst das der ReFue ja irgendwas heran ziehen muss was für jeden gleich ist.

Wir halten also fest meine Fahrzeit mit dem Auto sind laut Google Maps hin und zurück 100 Minuten.

Wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren müsste dann müsste ich schon am Abend vorher gegen 23 Uhr los fahren um überhaupt pünktlich um 0630 an meinem Arbeitsplatz zu sitzen.

Daraus schließe ich im Vergleich zwischen 100 Minuten Autofahrt hind und zurück und etlichen Stunden Bus/Bahn/Zug Fahrt spar ich durchs Auto definitiv die Hälfte ein.

Das Problem ist das bis jetzt wohl mit den Unterkünften die am Standort vorhanden sind so um gegangen wurde das KEINE Unterkünfte für TG Empfänger zur Verfügung stehen und das wird grad neu geprüft und ich befürchte das es nun Unterkünfte für TG Empfänger geben wird.

Komm ich denn trotz vorhandener Unterkunft und Abwesenheit ÜBER 12 Stunden an dem TG nach 3 vorbei und bleibe bei irgendwie bei dem TG nach 6 ?

Refü und so

@FrauZuhause
Wenn er unter 12 Stunden wäre, dann würde es die tatsächliche Wegstreckenentschädigung geben. Das wären dann 20 Cent/km

@Rollo
Leider kann/darf der Refü deine wirkliche Fahrzeit nicht berücksichtigen. Dann müsste er das für jeden einzelnen Tag machen und auch andere Faktoren (Wetter, Verkehrslage, Straßenverhältnisse) berücksichtigen und das ist nicht umsetzbar. Das müsste er dann auch für jeden Antragsteller machen.
Also, rein von der Logik her müssten erstmal die TG3 Leute ne Unterkunft bekommen. Die brauchen das im Allgemeinen dringender.
Sollte man dir allerdings ne Unterkunft geben können, dann solltest du schon nach §3 abrechnen.
Du kannst natürlich trotzdem weiter täglich nach Hause fahren und auch so abrechnen, aber dann wirst du nicht mehr bekommen. Ganz im Gegenteil. Du würdest sogar weniger kriegen, weil dir keine Trennungsübernachtungsgeld mehr zu steht, sobald du ne Unterkunft hast und dir würde die Familienheimfahrt wegfallen.

FrauZuhause

@refü und so

Vielen Dank!
Das hieße dann, er bekäme 800 euro pro Monat, da bin ich mal gespannt ob das hinhaut.

(Fahrzeit mit Auto 1h pro Strecke, genau 100km, Dienstzeit täglich vorraussichtl 9,5 h und Fahrtdauer mit den Öffis 1:54 pro Strecke)

Dankeschön!

F_K

@ Frau Zuhause:

Naja - Dein Mann spart mit dem Auto NICHT die Hälfte der Zeit ein - also wird PKW nicht berücksichtigt.
Damit ist die Abwesenheitsdauer länger als 12 Stunden - und damit die Fahrt nicht zumutbar.

Refü und so


FrauZuhause

Halt, das ist nur die Fahrtzeit von unserem Bahnhof bis zur nächsten Haltestelle an der Kaserne. Er muss aber von von zuhause noch zum Bahnhof und von der haltestelle dort noch 12 Min laufen zur Kaserne.

Er muss also, um um 6.30 Uhr seinen Dienst antreten zu können um 3:40 Uhr hier weg.

Wenn also die Gesamtzeit zählt gibts die tatsächliche Fahrtkostenerstattung, wenn nicht, dann den Höchstbetrag, der dann aus den 11,.. Euro tägliches TG plus den 6,67 Euro trennungsübernachtungsgeld besteht.

Wäre auch ok, damit wäre zumindest der Sprit raus :)

Ralf

Und was hat sein Refü dazu gesagt?  ::)
Dem kann er das doch so erklären, dass nicht Nachfragen entstehen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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