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Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV

Begonnen von Altrec, 31. Oktober 2014, 13:08:42

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sanftleben

Ich bin seit wenigen Tagen nach §43 bei der LW beordert.
Hat einer eine Ahnung, wo diese Module des Reserveoffizierslehrgangs 1-3 durchgeführt werden sollen?
Angeblich soll es ja eine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung geben. Hat jemand hierüber Kenntnis?

Gruß


Altrec

Informiert man sich über sowas nicht, bevor man sich bewirbt?
Oder ggf. dann, wenn man die Eignungsuntersuchung hinter sich hat und beim abschließenden Beratungs-/ Planungsgespräch ist?

Die Ausbildung/ die Module für §43.3er sollte analog zur Ausbildung von a.d.W.'lern statt finden. (So hatte ich es mal gelesen)
Bei der Luftwaffe findet diese in der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck statt.
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sanftleben

Zitat von: Altrec am 13. November 2014, 22:19:12
Informiert man sich über sowas nicht, bevor man sich bewirbt?
Oder ggf. dann, wenn man die Eignungsuntersuchung hinter sich hat und beim abschließenden Beratungs-/ Planungsgespräch ist?

Danke für den Hinweis  ;), aber da konnte mir keiner der Herrschaften was zu sagen.
Werden die Module als DVag oder RDL durchgeführt?

Gruß

Altrec

Kommt darauf an.
Ist es in einer militärfachlichen Verwendung, dann as RDs, ist es in einer Truppenverwendung, dann als DVaGs.
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ToMA

Zitat von: Altrec am 31. Oktober 2014, 13:08:42
Das würde zu meiner Aussage passen, die ich hier mal angesprochen hatte.
Auf der Seite steht auch folgendes:
ZitatDies bedeutet, dass Sie nach erfolgreicher Auswahl für den Einstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere mit vorläufig höherem Dienstgrad folgende Ausbildungsabschnitte im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) erfolgreich innerhalb von drei Jahren absolvieren sollen:

  • Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung Modul 1 und 2 (nur für ungediente Bewerber)
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 1
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 2
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 3
Danach würde man wohl vorläufig zum OLt ernannt werden, anschließend, nach 24 Tagen Wehrübung, würde man den DG endgütlig verliehen bekommen.

Meine Fragen:
1. wozu wird man RO, ist aber kein GrpFhr, ZgFhr, darf keinen Panzer fahren, keine Streife führen etc., wenn die Lehrgänge hierfür mindestens 6 Wochen dauern und man maximal 4 Wochen Urlaub am Stück dafür opfern könnte?
2. Wo könnte man trotzdem eingesetzt/beordert werden, wenn man denn zu der Zeit noch gar keine brauchbaren ATNs erlangt hat (welche Truppengattung würde einen solchen (minderausgebildeten) RO beordern?)?
3. Gibt es eine öffentliche ATN-Liste, in der auch die entsprechenden Lehrgangsdauern aufgeführt wird, die den ROs offen stehen?
4. Steht in Aussicht, dass die Bw einige Lehrgänge für diese RO entsprechend anpasst (bzw. schon angepasst hat)?

Ich weiss, dass dieses Verfahren noch in der Pilotphase steckt, aber viellleicht hat ja jemand ein paar Infos?  ;)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ToMA

Hier meine neuesten Erkenntnisse:

Man durchläuft die o.a. Lehrgänge (mit erfolgreichem Abschluss).  ;)
Erst danach:
entweder hat man sich bereits mit einem Regiment/Bataillon seiner Wahl bzgl. einer möglichen Beorderung in Verbindung gesetzt und mit denen abgeklärt, welche ATNs auf dem voraussichtlichen DP gefordert werden (i.d.R. ein gespiegelter DP) und besucht die hierfür notwendigen Lehrgänge oder
es wird über das BAPersBw geschaut, wo ggbfls. ROs angefordert wurden und bekommt diese (in kleiner Auswahl) zugewiesen und besucht dann die hierfür notwendigen Lehrgänge.
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F_K

@ DadOA:

Anmerkung:

- Die wenigsten RO führen einen Zug, eine Streife whatever - gleiches gilt wohl für die meisten Offiziere.

- Richtig ist, dass die TSK / Org Bereiche noch prüfen müssen, wo solche Kameraden einsetzbar sind.

Der OTL H. sprach in seinem Vortrag vom Theologen (der übrigens wohl das beste Ergebnis in Köln hatte), der wohl Pressesprecher ist - entsprechend bietet sich ein Einsatz als PresseOffz an.

Es liegt also jetzt an den TSK / Org Bereichen, hier kreativ zu werden ...

(Andere "Geschichte" vom OTL - ein Prof. Dr. Dr. geht auf den IT Offz Lehrgang, Schule fragt an, ob der während des Lehrganges nicht auch unterrichten könnte - er sei nämlich dafür hervorragend geeignet, besser als der Dozent. Die Schule hat dann aber nicht daran gedacht, den Kameraden zu beordern ...)

"Pilotlehrgänge" bergen immer ein gewisses Risiko - weil es eben Neuland ist.

ToMA

Achso, dann machst Du also den ROA a.d.W nach 43 Abs. 2 SLV !?
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Altrec

Es gibt ja auch nur diesen "ROA a.d.W.".
Das andere ist der "Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung"
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ToMA

Zitat von: Altrec am 20. Februar 2015, 09:58:03
Es gibt ja auch nur diesen "ROA a.d.W.".
Das andere ist der "Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung"

Naja, das ist ja relativ.

Wenn man z.B. als Ungedienter den ROA nach § 43 (3) i.V.m. 26 (4) macht, fängt man auch erst einmal als Schütze/Jäger etc. an und wird nach erfolgreichem Lehrgangsverlauf am Ende OLt statt Lt, so wie ich das verstanden habe.
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Altrec

Als Gedienter läuft es da genauso ab, nur das man mit seinem letzten Dienstgrad anfängt.
Ich gebe dir in der Hinsicht Recht, dass der Verlauf an sich sehr ähnlich ist bei ROA a.d.W. und 43.3ern, aber die Bezeichnung ist nun mal unterschiedlich.
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ToMA

Darf ich Dich fragen, warum Du dann den ROA nach 43 (2) und nicht nach 43 (3) machst? Du hast ja studiert und damit die Voraussetzung hierfür eigentlich erfüllt.
So wirst Du "nur" Lt und nicht OLt nach Abschluss der Lehrgänge und Prüfungen!?
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Altrec

Ich habe mich erst mal so beworben, da ich mir zunächst bessere Chancen ausmale.
Für einen 43.3er muss ja ein entsprechender Bedarf bestehen.

Aktuell informiere ich mich allerdings parallel, ob auch eine Einstellung nach 43.3 möglich wäre (ob eine entsprechende Stelle zur Verfügung steht), was potenziell durchaus möglich ist.
Hätte ich mich direkt als 43.3er beworben hätte ich nicht zum 43.2er wechseln können, da die Eignungsfeststellung für 43.3er nicht den benötigten Umfang hat.
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ToMA

Zitat von: Altrec am 20. Februar 2015, 11:19:44
Ich habe mich erst mal so beworben, da ich mir zunächst bessere Chancen ausmale.
Für einen 43.3er muss ja ein entsprechender Bedarf bestehen.

Meinst Du, danach wird später unterschieden? Wieso sollte der Bedarf an RO n. 43 (2) und 43 (3) unterschiedlich sein?

Oder meintest Du das nur in Bezug auf die Eignungsfeststellungen/Zusagen, weil es vielleicht für § 43.2er mehr Stellen gibt, als für 43.3er?
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Altrec

Ich verstehe das ganze so, dass du für eine Einstellung via 43.3 eine vorhandene Stelle haben musst.
Als 43.2er kannst du auch ohne vorhandene Stelle eingestellt werden. Anschließend kann man mit und auch ohne Beorderung weiter machen.
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