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Steuerberater was kann man absetzten ?

Begonnen von qranny, 22. Januar 2015, 22:35:55

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Elvis22


Zitat von: DadOA am 24. Januar 2015, 13:17:58
Und ich glaube, Du hast im Dienst grundsätzlich die Pflicht, Deine von der Bw gestellte Dienstbekleidung zu tragen, oder?

Naja, in weiten Teilen auch eine Frage des DV.
Stichwort "in Form und Farbe ähnlich"

ToMA

Naja, nicht nur die Jacke.  ;)

Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:22:21
Thermowäsche, Handschuhe... Wurde alles auch dienstlich genutzt. Eine Ausnahme waren in der Tat die Stiefel (gelb ist halt keine gute Tarnfarben...).
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Elvis22

In dem speziellen Fall würden die Stiefel ja auch nicht von mir angegeben, sondern standen lediglich auf dem Beleg mit drauf (wie schon beschrieben).
Habe aber auch schon Stiefel abgesetzt, die ich tatsächlich für den diesbtgebrauch im lhd-Shop gekauft habe.
Dabei handelt es sich nämlich wiederum definitiv um Arbeitskleidung.
Thermowäsche - ok, könnte maximal unter beschriebenen Sonderfall fallen.
Handschuhe sind in meinen Augen keine Kleidung sondern Arbeitsmittel im Sinne von Ausrüstung.

Wie dem auch sei - ich denke wir haben das wesentliche geklärt. Selbstverständlich darf man nicht alles absetzen und vieles eben auch nur teilweise. Dennoch gibt es einen gewissen Ermessensspielraum bei den Sachbearbeitern und so lange man nicht mit betrugsabsichten an die Sache rangeht macht man sich auch nicht so schnell strafbar. 

ToMA

Zitat von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55
Ein Freund von mir hat sogar die Wäsche von Zuhause abgesetzt also die Dienstkleidung Zuhause gewaschen und dafür hat er jetzt 200€ Zurück bekommen.
Um auf den TE zurück zu kommen, ja auch Waschkosten für die Dienstbekleidung kann man absetzen. Daneben auch "Arbeitskleidung".

In der Regel werden als Arbeitskleidung 60 bis 80 € pauschal anerkannt sowie Waschkosten i.H.v. 50 - 70 €, oder aber auch nach genauer Berechnung (Strom- und Wasserverbrauch, Anschaffung der Waschmaschine (über die Abschreibung), was dann sinnvoll sein kann, wenn man auch einen Trockner hat, der viel kostet (Strom und Anschaffung).
Hierfür muss man aber dem Finanzamt vorrechnen, wie teuer ein Waschvorgang ist und wie oft man das im Jahr gemacht hat.

Ein Beispiel hierfür gibt es z.B. hier
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ExCheffe

Zitat von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55
Ein Freund von mir hat sogar die Wäsche von Zuhause abgesetzt also die Dienstkleidung Zuhause gewaschen und dafür hat er jetzt 200€ Zurück bekommen.

Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Kosten für selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände natürlich auch, dazu pauschal 10-20% der Telekommunikationskosten, Anschaffungskosten fürs Laptop (wenn es beruflich genutzt wird), Fachbücher, usw...

ToMA

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Ohne Nachweise (also pauschal) geht das in der Höhe mit Sicherheit nicht problemlos durch.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

BulleMölders

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Kosten für selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände natürlich auch, dazu pauschal 10-20% der Telekommunikationskosten, Anschaffungskosten fürs Laptop (wenn es beruflich genutzt wird), Fachbücher, usw...
Bitte, Bitte, darf ich die Steuererklärungen bearbeiten?  ;D

Elvis22

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Das wird ja immer besser  ;D

ExCheffe

Zitat von: DadOA am 20. Februar 2015, 16:09:39
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Ohne Nachweise (also pauschal) geht das in der Höhe mit Sicherheit nicht problemlos durch.

Natürlich mit Einzelaufstellung, schliesslich musst Du ja schlüssig aufzeigen können, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.

Und für alle die rumlästern: Es ist jahrelang problemlos als Werbungskosten anerkannt worden. Warum auch nicht?

Tommie

Oh Mann, "ExCheffe", warum schreibt dann Wolfgang Benzel, der Autor der "Steuerfibel" "Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten", dass genau das nicht passieren wird? € 600,-- pro Jahr, das wären dann € 50,-- pro Monat nur für das Waschen von Dienstbekleidung? Das geht nie und nimmer durch! Er spricht von maximal zwei Waschmaschinen a € 3,-- pro Woche, mehr nur auf Nachweis!

Aber was ist schon Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, OTL d. R. gegen unseren "ExCheffe" ;) ? Röchtöch, ahnungslos ... ;D !

Honi soit qui mal y pense ...

Tommie

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:50:46Es ist jahrelang problemlos als Werbungskosten anerkannt worden. Warum auch nicht?

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Und jahrelang geistern diese Scheisshausparolen durch das Netz und durch Soldatenhände, aber anerkannt wurden die noch nie!

ExCheffe

Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:02:52

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Ich weiss nicht wie Du auf diese Zahlen kommst. Die von den Verbraucherverbänden ermittelten Kosten liegen bei 76-88 Cent/kg Wäsche. Kondenstrocker 55 Cent/kg, Bügeln 7 Cent/kg.

Dann legst Du sämtliche Bekleidungsstücke auf die Küchenwaage, wiegst sie aus und machst eine Tabelle. Jeden Tag sauberes T-Shirt, Hose, Feldbluse, Socken. Dazu 2x/Woche Sportzeug. Feldjacke, Diensthemden usw entsprechend weniger. Damit ermittelst Du, wieviel Wäsche pro Woche anfällt. Natürlich kommt nicht alles in den Trockner, und nicht alles wird gebügelt.
Den Wochenaufwand dann mal rund 46 Wochen im Jahr. Da kommt man auf rund 650€.

ZitatUnd jahrelang geistern diese Scheisshausparolen durch das Netz und durch Soldatenhände, aber anerkannt wurden die noch nie!
Ich muss Dich enttäuschen, auch wenn es Dir nicht in den Kram passt, es wurde während meiner Dienstzeit mehrfach unbeanstandet so anerkannt.

Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:00:18
Oh Mann, "ExCheffe", warum schreibt dann Wolfgang Benzel, der Autor der "Steuerfibel" "Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten", dass genau das nicht passieren wird? € 600,-- pro Jahr, das wären dann € 50,-- pro Monat nur für das Waschen von Dienstbekleidung? Das geht nie und nimmer durch! Er spricht von maximal zwei Waschmaschinen a € 3,-- pro Woche, mehr nur auf Nachweis!

Aber was ist schon Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, OTL d. R. gegen unseren "ExCheffe" ;) ? Röchtöch, ahnungslos ... ;D !

Warum er das schreibt weiss ich nicht, da musst Du ihn schon selber fragen. Und Deinen ätzenden Spott kannst Du Dir sparen. Wie man auf die Beträge kommt, habe ich oben erläutert.
Wer die Einzelaufstellung, die während meiner Dienstzeit problemlos akzeptiert wurde, haben möchte, kann sich gerne melden.
Ich habe sie auch früher schon an Kameraden weitergegeben, und auch bei denen hat es mehrheitlich bestens geklappt.

Tommie

Sie sind nicht nur überschlau, "ExCheffe", Sie merken auch die Einschläge nicht, oder ;) ? Welchen beruf übt denn Ihrer Meinung nach der "Bullemölders" aus ;) ?

Und glauben Sie mir, er hat von dieser Materie im kleinen Finger mehr Ahnung, als Sie vermutlich in Ihrer ganzen Gestalt! Und wenn er sagt "Iss nich!" ... dann "iss nich"! Capaice ;) ?

Elvis22

Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:16:24
Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:02:52

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Ich weiss nicht wie Du auf diese Zahlen kommst. Die von den Verbraucherverbänden ermittelten Kosten liegen bei 76-88 Cent/kg Wäsche. Kondenstrocker 55 Cent/kg, Bügeln 7 Cent/kg.

Schon wieder Bullshit!

Kosten zum Ansetzen von 1Kg:

Buntwäsche 60°: 0,41€
Kondenstrockner: 0,29 €
Bügeln: 0,05€


Elvis22

Edit.:
Werte von mir beziehen sich auf einen 3-Personen-Haushalt, da war ich etwas schnell.
Ändert allerdings nichts daran, dass die von dir veranschlagte Menge an Wäsche trotzdem niemals anerkannt wird  ;D

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