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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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TOPAS

Ja grundsätzlich stimme ich zu. Aber als Anmerkung dazu, wir reden hier von Kameraden, die RDL´s nicht machen müssen.

Und leider ist es bei mir so, dass bei mir mehr als 2 Wochen pro Jahr nicht drin sind. Noch gar nicht mal wegen dem Chef, aber als Führungskraft für den untergeordneten Bereich das Boot zu verlassen, für eine Sache die mein Vertreter zwangsweise übernehmen muss und eigentlich (Krankheitstage, Urlaub ausgenommen) gar nicht machen muss. Ich zwinge also meinem Vertreter indirekt mit meiner Entscheidung zusätzliche Arbeit auf, welche nicht sein muss und in anderen Abteilungen/Bereichen so nicht entsteht. Das heisst, man hat sogar noch automatisch einen höheren Abstimmungs-/klärungsaufwand in der Abteilung, der nicht entstehen müsste.

Von daher hatte ich etwas mehr erhofft. Auf jeden Fall gut dass die Verdienstgrenzen angehoben werden. Nur mal so meine Gedanken.

Gruß

TOPAS



MMG

Zitat von: F_K am 03. Februar 2015, 15:50:11
Höchstsätze werden auch wohl angepasst, Zahl habe ich mir nicht gemerkt - ich meine, so plus 30 %.

Wie gesagt, Nettobesoldung eines Dienstgrades ist von vielen Faktoren abhängig (Steuerklasse, Erfahrungsstufe, Religion usw. - da wird eine Pauschalregelung greifen - also nur nach Dienstgrad, Familienstand und Kinder als Beispiel.) - jeder Einzelfall wird NICHT berücksichtigt - ist ja ein pauschaler Mindestsatz und soll einfach sein.

... Einfach aufs Gesetz warten.
@F_K:
Wird es den Wehrsold dann noch geben?



Ralf

Mal ne Frage dazu...da steht
ZitatDie Mehrausgaben werden aus den Ansätzen des geltenden Finanzplans des Einzelplans 14 erwirtschaftet.
Sind denn vorher die USG Leistungen auch aus dem EP14 gekommen?
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F_K

@Ralf:

Ja, die USG Behörden sind für die Bearbeitung zuständig, bekommen das Geld aber erstattet.

wolverine

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MMG

ZitatWoher auch sonst?
Da die Anträge über die Stadt/Gemeinde laufen, könnte man auch meinen, dass das Geld aus dem Stadt/Gemeindesäckchen kommt.

wolverine

Dann könnte man über viele Reservisten den Verteidigungshalt künstlich aufblähen.... Das ist nicht das rechtshistorisch erstrittene Budgetrecht des preußischen Parlamentes, aus dessen Kern das BVerfG z. B. eine Begründung unseres "Parlamentsvorbehaltes" bei Bw-Einsätzen zieht. ;)
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Der Reservist

Zitat von: ZMZler am 18. Februar 2015, 17:08:48
Mal was Handfestes zum Nachlesen:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0001-0100/57-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Vielen Dank für den Link!
Ich gehe die Zahlen gerade mal für mich (OLt d.R. und Student) durch, korrigiert mich mal bitte, wenn ich falsch liegen sollte!

Bisher:
- Wehrsold 14,78 € täglich
- USG 25,00 € täglich
- EinsRes 76,69 € täglich (bis 1278,23 € pro "Einsatzjahr" erreicht wurden)
= 116,47 €
(Hinzu kamen noch Verpflegung und Reinigungskosten)

Laut neuem Gesetzentwurf:
- Reservistendienstleistungsprämie 25,29 € täglich (s. S. 25)
- USG 75,42 € täglich (s. S. 8)
- "Reservstendienst-Verpflichtungs-Zuschlag" 25 € täglich (bei 19-32 RDL Tagen im Jahr, s. S. 19, trifft bei mir am ehesten zu)
= 125,71 €
(Verpflegung ist nun in der Reservistendienstleistungsprämie enthalten)

Ist das soweit korrekt?
Finanziell würde sich da ja dann nicht viel (bei mir) tun. Ich sehe jedoch die Änderung, dass man nun für mehr RDL Tage pro Jahr als ca. 17, nicht mehr "bestraft" wird (weil man bisher nach 17 Tagen keinen EinsRes Zuschlag mehr erhalten hatte), sondern tatsächlich belohnt wird ("Reservstendienst-Verpflichtungs-Zuschlag") als sehr positiv an.


Horrido!




diodon-IV

Das bedeutete für mich (HptFw) bei 24 RDL-Tagen bislang:

342,48 € Sold zuzüglich 172,80 € Verpflegungsgeld zuzügl. 1.278,23 € Einsatzreserve, summasummarum 1.793,51 €

Zukünftig stehen mir als zivil A11 Besoldetem für eine 24 -tägige Dienstleistung folgende Leistungen zu:

585,12 € RDL-Prämie zuzügl. 600,00 € Leistungszuschlag (sollte ich dies angeboten bekommen...), Leistungen der Unterhaltssicherung entfallen (wie bisher), somit also 1.185,12 €

Soll ich lachen??? 600 € weniger für immer mehr Stress mit dem zivilen Dienstherrn. Für immer mehr Stress, dem man sich während RDL aussetzt??? Da fühlt man sich doch verarscht oder???
Oder hab ich in diesem tollen Gesetzentwurf irgendetwas überlesen???

Dyon

@diodon-IV:

Ja, hast Du. Wie Di auf die 600€ Leistungszuschlag kommst, weiß ich nicht. In dem Antrag sind nämlich 1470€ genannt, also noch mehr als vorher...

diodon-IV

ZitatIn dem Antrag sind nämlich 1470€ genannt, also noch mehr als vorher...

Als Höchstbetrag. Den erreiche ich aber mit 24 Tagen RDL nicht. Vielleicht solltest Du mal das ganze Dokument lesen? Tip: Der Tagessatz hat sich nämlich auch geändert...

F_K

@ Diodon-IV:

Ich denke, Einsatzreservisten (alt) sind etwas benachteiligt, insbesondere, wenn diese nur "knapp" ihre Verpflichtung erfüllt haben.
"Heute" hat man den Maximalbetrag ja schon nach 17 RDL Tagen erhalten und war für 24 Tage verpflichtet.

Auf der "anderen Seite" erhalten nun alle Res, die sich verpflichten, diese Zuschläge.

ToMA

@diodon-IV
So wie ich das lese, bekommst Du den Zuschlag/die Prämie nach § 10 (von Dir mit 585,12 € (24 x 24,38 €)) zusätzlich zu den Leistungen an Arbeitnehmer nach § 6, also dem, was Du üblicherweise als Arbeitnehmer verdienst.
Wenn Du in der Zeit z.B. netto 1.400 € (§ 6) verdient hättest, zzgl. 585,12 € (§ 10 Abs. 1) ergibt 1.985,12 €, oder nicht?  ??? 
Und bei 24 RDL-Tagen käme noch der Zuschlag (§ 10 Abs. 3) von tgl. 25 € hinzu (24 x 25 = 600 €), wären zusammen 2.585,12 €.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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