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Unterschrift Vereidigung

Begonnen von LP / Chris, 26. Februar 2015, 07:25:55

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LP / Chris

Hallo Community.
Mein PersFw sprach mich darauf an, dass bei der Überprüfung der Akten, ihm aufgefallen sei, dass ich meine Vereidigung noch nicht unterschrieben habe und ich das doch bitte unterschreiben soll. Also die schriftliche Bestätigung das ich geschworen habe treu zu dienen. Das fiel ihm jetzt wohl knapp 6 Jahre später auf. Meine Frage ist jetzt was wäre denn wenn ich das nicht unterschreiben würde? Wäre ich dann nicht verpflichtet treu zu dienen? Es geht einfach nur rein um den Sachverhalt. Also bitte keine Anstößigen Kommentare ob ich die BW verlassen will oder ähnliches. Möchte ich nämlich nicht.

Ralf

Über jede Vereidigung eines BS oder SaZ ist eine Niederschrift aufzunehmen, die der Soldat zu unterschreiben hat und die zu den Personalunterlagen zu nehmen ist.
Verweigert er dieses, ist er gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SG oder nach § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SG zu entlassen. Mit der Entlassung geht der Dienstgrad verloren.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LP / Chris

Okay, danke schon mal. Das ist sehr Informativ. Würden denn Ansprüche wie BfD etc bei der Entlassung auch wegfallen? Immerhin wäre ja nachweisbar das man eine gewisse Zeit gedient hat.

F_K

Dienstgrad, "Entlassungsgeld" und Übergangsgebührnisse, BFD, alles "weg".

.. und ggf. Ausbildungskosten zurückzahlen.

Ratschlag: Unterschreiben.


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