Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Urlaubsanspruch

Begonnen von BriLoh, 23. Februar 2015, 11:00:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BriLoh

Hallo,

ich beginne am 01.04.2015 den ersten Teil des Feldwebel-/ Unteroffizierslehrgang. Derzeit bin ich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Nun meint meine Personalsachbearbeiterin, dass mir für die 4 Monate "Übergangszeit" der EÜ noch Urlaub zusteht, den ich nun vorab noch zusätzlich nehmen soll.

Nun die Frage, wenn ich diesen gesetzlichen Urlaubsanspruch für die 4 Monate noch vorab nehme, werden mir diese Tage nachher für meinen Urlaubsanspruch bei der BW abgerechnet?

Leider kann mir meine Sachbearbeiterin die Frage nicht beantworten und auch eine entsprechende Ansprechpartnerin in Wilhelmshaven nicht.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße

KlausP

ZitatNun die Frage, wenn ich diesen gesetzlichen Urlaubsanspruch für die 4 Monate noch vorab nehme, werden mir diese Tage nachher für meinen Urlaubsanspruch bei der BW abgerechnet?

Meiner Meinung nach ja. Es gibt eine Verordnung zum Eignungsübungsgesetz in .pdf-Format, in der Urlaubsansprüche bei EÜb geregelt werden. Die sollte Ihre Bearbeiterin sich mal durchlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BriLoh

Hallo KlausP,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Die entsprechende Stelle in der Verordnung habe ich mir nun durchgelesen. Nun verstehe ich es genau so, wie schon vermutet, dass ich die Tage bei meinen derzeitigen AG nicht nehme, weil ich ab dem 01.04.2015 Urlaubsanspruch bei der BW habe und mir zu viel genommene Tage dann abgezogen werden.

Viele Grüße

minimi81

Ruht nicht in den vier Monaten der EÜ das Dienst- und Arbeitsverhältnis zwischen dem Übenden und dem Arbeitgeber wo somit auch kein Urlaub aus diesem entsteht.
Ich habe doch dann Anspruch auf den Urlaub, der mir durch die viermonatige Übung bei der BW zusteht.

Oder habe ich das falsch verstanden .... O.o
Soll/darf  Antrb T Btsm werden :)