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Anerkannte Abschlüsse der Feldjäger

Begonnen von RangerX, 11. März 2015, 14:18:25

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RangerX

Hallo erstmal  ;)

Ich hätte da mal 2/5 Fragen zu den Feldjägern.
ich versuche seit einer kleinen Ewigkeit heraus zu bekommen welche qualifizierungen bzw. Abschlüße oder Nachweise im Zuge der
Ausbildung als Feldjäger, später ev. im Zivilleben anerkannt sind bzw. werden.

Ich denk da zb. an sowas wie:
Waffensachkunde gem. §7 WaffG; Sachkunde gem. 34a GewO

Ich kann diese Info's leider nirgends sonst finden,
Ich danke vorab erst mal für die Mühen.

Tommie

Zwei kurze "Einwürfe" dazu:

1. Falscher Bereich, Feldjäger sind militärische Verwendungen bei der Bundeswehr und hier geht es um Zivilpersonal, z. B. der Bundeswehrverwaltung!

2. Umfassende Antwort auf Ihre Frage: NIX !!! Ein Feldjäger braucht weder eine Waffensachkundeprüfung noch den § 37 der GewO für seine Tätigkeit, weil er für alles bundeswehrintern ausgebildet wird, was er zur Ausübung seines Dienstes braucht! Beide Prüfungen ließen sich eventuell über den BFD fördern, aber mehr geht auch nicht!

F_K

Selbst ein OTL der Kampftruppen, der problemlos Gefechtsschießen mit schweren Bordwaffen leiten darf hat keine Sachkunde nach Waffengesetz - klingt komisch,  liebe Kinder, ist aber so.

Militärisch erworbene Führerscheine können umgeschrieben werden.

wolverine

#3
Ist auch einfach zu erklären: Alle waffengesetzlichen Regelungen gelten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht für die Bundeswehr; der Soldat muss davon genau nichts wissen und lernt folglich auch nichts diesbezüglich. Ähnlich ist es mit § 34a GewO: Da geht es gerade nicht um staatliche Sonderrechte sondern darum, was eine Zivilperson darf. Also auch hier ein Minus.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

A-Bomb

Man ist aber als ausgebildeter Feldjäger von der Sachkundeprüfung gem. §34a GewO befreit, genauso wie Leute die eine abgeschlossene Laufbahnausbildung im Polizeivollzugsdienst oder Justizvollzugsdienst nachweisen können.

Ob das beim Feldjäger sinnvoll ist, da er sich mit dem BGB etc. nicht auskennen dürfte, darüber kann man sich streiten.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Jens79

ZitatMan ist aber als ausgebildeter Feldjäger von der Sachkundeprüfung gem. §34a GewO befreit....


Und das steht nochmal genau wo?
 


BulleMölders

Ich habe den Beitrag mit dem nicht funktionierendem Link mal entsorgt.
Test

RangerX

Ich danke allen für die Informationen...
und beende die Frage