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UA/FA mit Hauptschulabschluss?

Begonnen von Saalschlacht, 17. März 2015, 14:26:08

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Rollo83

Was haben sie denn für einen Berufsabschluss?

Saalschlacht

Na, bis jetzt noch keinen... Sonst hätte ich ja schon mindestens mittlere Reife.

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KlausP

Dann bleibt Ihnen vermutlich nur die Mannschaftslaufbahn. Regelverpflichtungszeit immer noch 4 Jahre, wenn man Glück hat, ergattert man eine Stelle, die für 8 Jahre ausgeschrieben ist.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

Zitat von: Saalschlacht am 17. März 2015, 16:09:21
Na, bis jetzt noch keinen... Sonst hätte ich ja schon mindestens mittlere Reife.

Naja, eine Ausbildung bringt nicht zwingend die Mittlere Reife mit sich. Dafür muss man auch einen gewissen Notenschnitt leisten.
Dienstjahr: 10

MaxD.

Zitat von: HerrZog am 17. März 2015, 23:15:57
Zitat von: Saalschlacht am 17. März 2015, 16:09:21
Na, bis jetzt noch keinen... Sonst hätte ich ja schon mindestens mittlere Reife.

Naja, eine Ausbildung bringt nicht zwingend die Mittlere Reife mit sich. Dafür muss man auch einen gewissen Notenschnitt leisten.
Und einen mindestens fünfjährigen aufeinander folgenden Fremdsprachenunterricht oder einen erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, die den fünfjährigen Unterricht voraussetzt.

Tommie

Fassen wir also kurz zusammen:

1. Die Chancen des TE mit seinem "biblischen Alter", seiner Schulbildung, etc. einen Platz in der Laufbahn der Unteroffiziere des Allgemeinen Fachdienstes mit ZAW zu ergattern, stehen schlecht bis sehr schlecht!
2. Für die Feldwebel-Laufbahn reichen seine Bildungsvoraussetzungen nicht aus!
3. Die Wahrscheinlichkeit, dass es auf die Mannschaftslaufbahn hinaus läuft, bei der man nach 4 oder 8 Jahren immer noch keine Ausbildung hat, ist relativ hoch!
4. Mehr weiß der TE nur dann, wenn er sich bewirbt und eingeladen und getestet wurde!

Saalschlacht

Danke, für eure Antworten und Einschätzungen. Ich werde mein Vorhaben noch einmal gründlich überdenken.

mailman

ZitatUnd einen mindestens fünfjährigen aufeinander folgenden Fremdsprachenunterricht oder einen erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, die den fünfjährigen Unterricht voraussetzt.

Nicht Pauschal richtig, da Schulen Ländersache sind.

Bayern handhabt es z.B. anders

MaxD.

Zitat von: mailman am 18. März 2015, 17:48:18
ZitatUnd einen mindestens fünfjährigen aufeinander folgenden Fremdsprachenunterricht oder einen erfolgreichen Abschluss einer Prüfung [bzw. Jahrgangsstufe], die den fünfjährigen Unterricht voraussetzt.

Nicht Pauschal richtig, da Schulen Ländersache sind.

Bayern handhabt es z.B. anders


Bayern handhabt es eigentlich genauso wie beschrieben:
ZitatDie geforderten Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts entsprechen müssen, werden nachgewiesen durch die Note "befriedigend in diesem Fach. [...] Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat
(BSO §48, Absatz 2)