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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Sabi69

Hallo,

also auch wenn ich gerade als Neuling dabei bin, mich mal "quer durchs Forum zu lesen", möchte ich hier mal antworten.

Soweit ich weiß, ist diese Info korrekt. Ich habe vorhin mal gegoogelt, finde aber ebenfalls keine anders lautenden Informationen, so dass ich davon ausgehe, dass hier alles stimmt.

Besten Gruß

dunstig

Möchten Sie jetzt jeden Thread hervorholen, der schon seit 2 Jahren in der Versenkung ist? ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Interessent

Zitat von: MediNight am 16. Juli 2010, 07:15:54
bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!

Bei WIKIPEDIA steht, dass eine Beförderung zum Stabsfeldwebel bereits nach 14 Jahren im Dienstgrad Feldwebel möglich ist (ich weiß, muss man nicht immer als bare Münze nehmen ;-)). Oberstaber soll man demnach nach 17 Jahren im Dienstgrad Feldwebel werden können.

Hat es jetzt eine Änderung der ZDV 20/7 in diesem Sinne gegeben?

dunstig

Warum macht man sich die Mühe, etwas bei Wikipedia nachzulesen, statt direkt nach der Soldatenlaufbahnverordnung zu googlen?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Interessent

Ganz einfach, weil es eine ZDV im Internet nicht gibt. Die Soldatenlaufbahnverordnung ist bekannt.

Ralf

Bei Einstellung bis Feldwebel:
Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
Oberstabsfeldwebel 19 (17) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
FlgDst in ()
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dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck


andy050277

Bin Wiedereinsteller.  Bin 2003 zum Fw befördert worden zählt die Zeit ab 2003 also jetzt 12 Jahre Fw oder wird meine zeit die ich draußen war nicht mit gerechnet? War von 2000 bis 2011 aktiver Soldat und bin im Jan 2015 Wiedereinsteller.

turbotyp

Zitat von: Ralf am 20. März 2015, 20:58:26
Bei Einstellung bis Feldwebel:
Stabsfeldwebel 16 (14) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
Oberstabsfeldwebel 19 (17) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel
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