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Probleme mit dem ärztlichen Dienst (ACFüKrBw) - was tun?

Begonnen von rerewalf, 26. März 2015, 20:45:17

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rerewalf

Hallo allerseits,

ich habe eine gewisse Odyssee hinter mir und wollte mich nun mal hier erkundigen, ob bzw. welche Möglichkeiten mir noch offen stehen.

Kurze Zusammenfassung:

ACFüKrBw im Februar bestanden
Direktzusage durch Eignungsfeststellung theoretisch für alles außer Fliegerischer Dienst (T2 - AugenOP)
Ausschluss der Kampftruppen wegen theoretisch festgestellter Nachtblindheit (Blendtest - näheres im Text)

~~~~~

Folgendes Problem ist bei mir letztendlich aufgetreten:

Beim ärztlichen Dienst vor Ort wurde mir ein gutes Sehen bestätigt, allerdings konnte ich den Blendtest nicht bestehen, da ich eine interokulare Kontaktlinse habe und diese
Halos generiert, was mir bei diesem Test ein "erahnen" der entsprechenden Testfelder nicht möglich macht. Ich habe mehrfach erklärt, dass ich seit 10 Jahren Nachts Auto fahre und grundsätzlich nicht blendempfindlich bin. Aussage der Ärztin:
Es ist kein Problem wenn sie ein Attest diesbezüglich nachreichen - dann wird das weiter geprüft.

Gesagt getan, ich bin zu meinem Augenarzt gelaufen (auch der operierende Arzt gewesen). Diesem war dieses Problem mit diesem Testgerät bekannt (die Praxis hatte das selbe Gerät) und ich wunder angepasst getestet, um mein "wahres" Kontrastsehen bei Blendung festzustellen. Dies wurde fachärztlich dokumentiert und entsprechend weitergeleitet.

Nun habe ich nachdem keine Rückmeldung kam (die allerdings versprochen war) nach 4 Wochen doch einmal "gewagt" angerufen und habe folgendes erfahren:

Behandelnde Ärztin X hat das Attest gesichtet und anerkannt - die Kennziffer bleibt allerdings bestehen.

Nun stehe ich da wie der Ochs vorm Berg. Ich habe getan wie mir geheißen, meine tatsächliche Nachttauglichkeit ist fachärztlich belegt und dennoch bleibt die
Kennziffer der "Nachtblindheit durch Blendungsanfälligkeit" bestehen. Mein Einplaner darf laut eigenen Angaben nicht "aktiv" in den Prozess eingreifen und ich habe keine Ahnung mehr wie ich noch weiter vorgehen kann.

Mir bleibt immernoch der Start bei der OpInf-Truppe als 2.-Lösung und unter anderen Umständen würde ich das wohl auch einfach akzeptieren (1. Verwendungswunsch wäre Fallschirmjäger), aber diese wirren Bedingungen frustrieren mich gerade dermaßen - auch da ich keinen "übergeordneten" Ansprechpartner habe als OA-Bewerber. Innerhalb der Truppe wäre der nächste Weg zur übergeordneten ärztlichen Stelle etwas anderes.


Hat jemand von Ihnen zufällig ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir irgendwelche Tipps zum weiteren Vorgehen geben?
Ausnahmeantrag scheidet aus, da dieser ja nur bei "Unterversorgung" des Truppenteils in Frage kommt - was bei Fallschirmjägern nicht der Fall sein wird.
Laut meinem Einplaner hätte ich nach ERF auch bei den Fallschirmjägern durch meine Testergebnisse eine Direktzusage.

Gruß,

rerewalf

ulli76

Und warum fragst du den Einplaner und nicht direkt die Ärztin, wie das zustande kommt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

rerewalf

Die Aussage kam direkt vom ärztlichen Dienst telefonisch.
O-Ton: *Verlesung des Attestes* - ja dieses Attest ist bei uns eingegangen, die Werte wurden vermerkt und die Ärztin hat trotzdem entschieden die Kennziffer aufrecht zu erhalten. Mehr können wir Ihnen dazu nicht sagen.


Das war die konkrete Aussage des ärztlichen Dienstes. Mir ist klar, dass ich beim Einplaner keinerlei medizinische Details erfahre. Aber genau da liegt ja mein Problem. Ich habe ein fachärztliches Attest bzgl. der Kennziffer, dieses wurde mir anerkannt und dennoch wird mein Ausschluss aus dem SELBEN Grund aufrecht erhalten.


wolverine

Grundsätzlich ist aber genau das eben der Kern des ärztlichen Ermessens; genau für diese Bewertung sitzt sie dort an dieser Stelle. Das ist genau der Punkt, der juristisch kaum überprüfbar ist.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Wo ist denn nun das Problem?

Zitatallerdings konnte ich den Blendtest nicht bestehen, da ich eine interokulare Kontaktlinse habe und diese
Halos generiert, was mir bei diesem Test ein "erahnen" der entsprechenden Testfelder nicht möglich macht.

Du hast Dich einer OP unterzogen, hast genau die zu erwartende Nebenwirkung dieser OP, die auch durch einen Test bestätigt werden konnte.
Was bringt Dich zu der Annahme, der BW Test würde gewisse Situationen in der Realität nicht abbilden?

(Ein Gesunder besteht diesen Test problemlos!? - und auch bei "Deinen" Arzt versagst Du bei diesen Test!).

Insoweit gehe ich hier etwas weiter als wolverine: Hier gibt es Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass Du "Blendprobleme" hast - die Zuordnung dieser Gesundheitsziffer ist also wohl einwandfrei begründet und rechtlich nicht angreifbar.

SanUffz

Da kann auch die begutachtende Ärztin nichts dagegen tun . Die Vorschrift gibt bei deiner "Art der Erkrankung" nun mal die GZ III 21 vor . Sprich, ist das T2.

Bei einer kompletten Nachtblindheit , wie du sie anfangs im Thread beschrieben hast , hätte sie sogar auf die GZ VI 23 greifen können , diese bedarf aber einer Fach(Augen)ärztlicher Abklärung durch einen Bundeswehrarzt. Damit wärst du komplett untauglich gewesen. Die Frage ist , ob der Attest von dem du redest in einer zivilen oder militärischen Einrichtung erstellt wurde ?!

rerewalf

@wolverine 
Jup, ist mir schon klar. Ich habe es nur seltsam empfunden weil mir zuerst gesagt wurde, dass ich mir vom operierenden Arzt ein Attest holen soll und das Problem bei der OP und dem Test "bekannt" ist und dann letztendlich alles "fürn Arsch" ist.

@F_K

Die erwarteten Nebenwirkungen sind Halos. Halos sind "nervig", führen aber nicht zu einem erhöhtem Blendungsempfinden. Taschenlampe / Strahler in mein Gesicht - kein Problem. Autoscheinwerfer, auch die tollen nicht abgeblendeten LED-Dinger nachts.. kein Problem. Der BW-Test ist kein BW-Test, sondern der standatisierte Nachttest. Ich habe allerdings auch kein "Nachtfahrverbot" in meinem Führerschein drin stehen, obwohl ich das bei nichtbestehen des Blendtests haben müsste -warum? Weil mir durch weitere Tests ein sehr gutes Kontrastsehen bei Nacht und ein durchschnittlich gutes Kontrastsehen bei Blendung, sowie eine überdurchschnittlich gute Blendungsresistenz (Lichtstärke ) attestiert wurde.

@SanUffz

Das die Ärztin initiativ nichts andere tun kann beim nichtbestehen von Test X im Verfahren ist klar, aber daher gab es ja den Hinweis bzgl. des Facharztes. Das Attest wurde auf Anraten des ärztlichen Dienstes bei meinem Facharzt der mich auch operiert hatte und somit eine lückenlose Dokumentation meiner Sehleistungen der letzten ~15 Jahre vorliegen hat erstellt. Bzgl. der Nachtblindheit generell sehe den Absatz darüber. Meine "Werte" liegen da grundsätzlich völlig in der Norm.

SanUffz

Dann bitte doch um eine Abklärung, wie schon beschrieben, in einer militärärztlichen Einrichtung. BWK / FAZ . Dann hast du Gewissheit und die Annahmeärztin auch , da sie die vergebenen Gesundheitsziffern im Befund lesen kann ^^ Dein ziviler Attest hilft da meistens nicht viel weiter .

rerewalf

Okay, das wäre bei mir als "Soldat" der nächste logische Schritt. Ich wusste allerdings nicht, dass ich als Zivilist die Möglichkeit habe - hättest du da Tipps zur Vorgehensweise? Kann ich da einfach "hinmarschieren"? Oder muss ich das beantragen - wenn ja wo?

SanUffz

Beantragen musst du erst einmal nichts . Würde da in der Anmeldung des ärztlichen Dienstes mal anrufen und danach Fragen ! Bei Zivilisten im Annahmeverfahren ist es grundsätzlich Standard, falls Probleme auftreten, in Fachsanitätseinrichtungen der Bundeswehr weitere Untersuchungen zu "genießen" .

Die Ärztin stellt dir einen benötigten Überweisungsträger dafür aus und das nette Assistenzpersonal ruft sogar in der Untersuchungsstelle in deiner Nähe an , schickt die Unterlagen dorthin und du musst nur noch zu dem vereinbarten Termin vorstellig werden. Thats it.

rerewalf


F_K

Lieber SanUffz:

Welche Erkenntnisse liegen Dir den vor, dass Du an dem Urteil des zuständigen Sanitätsoffiziers zweifelst?

(Es gibt eine Untersuchung militärisch, ein ziviles Attest und darauf basierend die Einschätzung das weitere Untersuchungen nichts "bringen" und eine vergebene Gesundheitsziffer).

SanUffz

Lieber F_K

ich bezweifele das Urteilsvermögen des Sanitätsoffiziers nicht . Keinesfalls. Ich habe es durchaus bestätigt in meinem ersten Thread ;) dennoch gibt es bei verschiedenen Meinungen zwischen Arzt und Patient (die hier ja vorliegt) immer eine Lösung. Diese habe ich dem TE nur verdeutlichen wollen. Mehr nicht !

Ich schreibe auch aus Erfahrung , lieber F_K , da ich selber in einem BWK in der FU IV tätig bin , sonst würde ich meinen Senf hier nicht zugeben  ;)

rerewalf

Letztendlich hat die Ärztin ja "recht". Sie testet X - X geht nicht -> Kennziffer.
Hier liegt grundsätzlich eben ein spezieller Fall vor und daher suche ich quasi Möglichkeiten um tiefer prüfen zu können, da verständlicherweise im "Massenverfahren" die Möglichkeit dazu nicht besteht.

Ich möchte hier niemandem in irgend einer Form "Unkenntniss" unterstellen. Es ist lediglich eine sehr eindimensionale Wahrnehmung durch das Verfahren. Verständlich, aber daher suche ich nach Möglichkeiten ;)

F_K

@ SanUffz:

ZitatDie Ärztin stellt dir einen benötigten Überweisungsträger dafür aus

Eben nicht - wenn eine Untersuchung als nicht notwendig angesehen wird, wird eben KEIN Überweisungsträger ausgestellt, und es erfolgt keine (weitere) Untersuchung durch eine militärische Stelle.

Zitatverschiedenen Meinungen zwischen Arzt und Patient (die hier ja vorliegt) immer eine Lösung.

Genau - nennt sich GZ.

@ Rerewalf:

Sei ehrlich - Du willst nicht "tiefer prüfen", Du willst ein anderes Ergebnis.

Ich sehe Deine Möglichkeiten ausgeschöpft - telefonier halt weiter "rum", wenn Du es anders siehst.

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