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Soldaten Rechte bezüglich Stube

Begonnen von Cmajere, 27. März 2015, 15:13:36

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Cmajere

Soooo erstmal guten tag alle miteinander

ich hätt da mal ne einfache frage und zwar

Wo steht niedergeschrieben mit wieviel mann ich auf wieviel qm dauerhaft untergebracht werden darf,bzw allgemeine antworten auf grundlegende fragen zur Beschaffenheit der Stube und deren Mobiliar.

folgende situation: werde aus dienstlichen gründen versetzt und werde somit vom heimschläfer wieder zum kasernenschläfer (hintergrund weniger als 12 monate vor beginn bfd, da zieh ich jetzt keine 2mal hintereinander um [bfd is scho fertig geplant] auch net so wichtig ^^)
nur sind die stuben nach aussage vieler kameraden im neuen standort verschimmelt marode kaputt etc und da wir noch im alten standort verbleiben mussten zwecks auflösung und 4monate später nun nachrücken habe ich kein bock auf eine voll vergammelte bude zu kommen wahrscheinlich wie jetzt auch schon überbelegt.
deswegen frage ich hier nach rechten schwarz auf weiss ja jetzt kommen bestimmt auch einige von euch die sagen ohhh 1980 da ham wir noch so und so ...möcht ja auch net der schwarze peter sein aber wir ham 2015 nicht mehr das mittelalter und auch soldaten sind menschen mit rechten!

ich habe mir heute die zdv 10/5 durchgelesen da stand nichts gescheites drin und im internet steht leider auch nicht viel vl habt ihr ja iwo ahnung von vorschriften vl auch neuen vorschriften und könnt mir da so einiges empfehlen.

Und wo ich gerade dabei bin frage 2
Ich war letztens im Standort paar dinge erledigen, da ist mir was ganz tolles aufgefallen
Wie schon bereits erwähnt sind die Stuben in einem meiner meinung nach Unbewohnbaren Zustand, was natürlich behoben wird nach und nach sag ich ja nichts weiter zu ABER das angeblich Professionelle Maler den Schimmelfleck an der Wand lediglich überstreichen löst nicht das Schimmelproblem ! Das ganze ist doch Beschwerdetauglich (natürlich gegen die Handwerker).

Danke schonmal für eure Antworten ich bin gespannt.

Cally

Zitat von: Cmajere am 27. März 2015, 15:13:36
[...] Das ganze ist doch Beschwerdetauglich (natürlich gegen die Handwerker). [...]

Natürlich gerade gegen die nicht.


MaxD.

Das ist nicht zwingend die Schuld der Handwerker, dass es Schimmelstellen in den Stuben gibt. Kann auch falsch geplant oder nicht ausreichend belüftet worden sein.
Was wollen Sie eigentlich wissen?

Jens79

Der Herr möchte bis zu Beginn seiner BFD Zeit in einer angemessen Unterkunft untergebracht werden. Er stellt sich die Frage was angemessen heißt und wo man es nachlesen kann.
 

F_K

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Beschaffenheit der Stube - und die Rechtslage dazu ist unverändert, quasi seit Bestehen der BW.

Cmajere

nochmal klar und deutlich ^^

frage 1 gibt es vorschriften zur Beschaffenheit der Stube und dessen Mobiliar. Bzw wieviel qm jedem Soldaten zustehen.

die ZDV 10/5 sagt nichts darüber aus

und der Herr Jens79 hat es erkannt.

und Herr F_K gibt die Antwort die ich net hören wollte :D

wolverine

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ulli76

Himmel-dann schreib doch eine Beschwerde, falls sich die Situation wirklich so darstellt.

Größe und Belegung von Unterkünften ist in der GMIF festgelegt. Und das Mobiliar muss einen funktionablen Zustand haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Liebe Ulli,
die von Dir genannte Quelle ist der Anhalt für die Planung, daraus leiten sich aber keine Rechte ab.

BulleMölders

Da kennt sich aber jemand richtig gut aus. Beschwerde gegen einen zivilen Handwerker, oder war das ein Soldat der da gestrichen hat?
Und das Sie eine Beschwerde nur schreiben können, wenn Sie persönlich beschwert sind, haben Sie in dem entsprechendem Unterricht sicher auch gelernt.

funker07

Eine Beschwerde muss sich gegen niemanden konkret richten...
Du hast keinen Anspruch auf x m² oder ähnliches, wohl aber darauf, dass die Unterbringung nicht gesundheitsschädlich ist (wobei ich da keine genaue Quelle für nennen kann).
Was dann wieder gesundheitsschädlich ist, ist leider auch nicht so offensichtlich zu bestimmen bzw. definiert

wolverine

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InstUffzSEAKlima

Wurde denn Schimmel gesehen oder sind es nur Scheißhausparolen, weil die Stuben nicht den erwarteten Luxus und Komfort bieten, den man erwartet und von zu Hause her gewohnt ist? Einmal wird was von Flächenanspruch geschrieben und dann ist es Schimmel. Das sieht weniger nach konkreten baulichen Mängeln, als vielmehr nach Frust auf stattfindende Einschränkungen hinsichtlich Fläche und Komfort in der Unterkunft aus. Heute kann ein Ü25 froh sein, wenn man ihm eine Unterkunft anbieten kann. Die Zeiten sind vorbei, wo großzügig mit Stuben umgegangen wurde und 6-8 Mann-Stuben mit 2 Soldaten belegt wurden und TV, Kühlschrank, Klimaanlage und andere Annnehmlichkeiten zugebilligt wurden.
Der Spieß bzw. Liegenschaftsverantwortliche hat im Rahmen seiner Fürsorge- und Dienstpflichten hier die nötigen Maßnahmen einzuleiten bzw. eine Überprüfung zu veranlassen.

StOPfr

#14
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 28. März 2015, 15:13:09
Die Zeiten sind vorbei, wo großzügig mit Stuben umgegangen wurde und 6-8 Mann-Stuben mit 2 Soldaten belegt wurden und TV, Kühlschrank, Klimaanlage und andere Annnehmlichkeiten zugebilligt wurden.

Ach? Ich habe gedacht, das soll jetzt erst richtig losgehen mit Großzügigkeit, Annehmlichkeiten und deren Zubilligungen. Oder bleiben doch wieder nur Zumutungen für den gemeinen Soldaten ;)?


Beachten Sie bitte den Ironiehinweis im Kleingedruckten.

Dies ist ein kleingedruckter Ironiehinweis. 

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