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Fragen zur Einstellung in die Offizierslaufbahn

Begonnen von Gast-26.03, 26. März 2015, 22:47:19

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Roadrunner1987

Freundlichen Gruß

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wolverine

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Der Reservist

Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.

Kurze Frage: Wird/Kann denn der Kamerad in der Zeit, in der die anderen zum (Ober)Gefreiten beördert werden, zumindest zum Hauptgefreiten befördert werden, bevor er mit allen anderen zum Fahnenjunker befördert wird?

Gast 26.03

Guten Tag,

das tut mir für Sie leid. Ich hoffe das Sie sich direkt an das Prüfungs- und Praktikantenamt der UniBW München gewendet haben. Denn nur dieses Amt in Absprache mit der Universität ist in der Lage solch eine Entscheidung zu treffen.

Die Wertigkeit Ihres Abschlusses muss natürlich von diesem Amt geprüft werden. Und Ihre persönliche Eignung in einem Gespräch mit der Uni selbst.

Die endgültige Entscheidung liegt natürlich bei der Universität und ist deren hoheitliches Recht.
Sie brauchen mir keinen Erfolg wünschen den die Zulassung für die Universität habe ich bereits, wie geschrieben. Und das OHNE Abitur, als staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Hochbau).

In der Medizintechnik kann es natürlich anders aussehen.

(wegen der Qualifikationsordnung, das ist die aus Bayern also das einfach dazu schreiben)

MfG

Roadrunner1987

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wolverine

Jetzt passt das schon; er hat es mit seinem Beitrag selbst relativiert. Ich war nur erstaunt, dass irgendein bayrisches Gesetz (inkl. Verordnung) das Selbstverwaltungsrecht einer Hochschule beschränken sollte. Das hätte ich dann gerne einmal nachgelesen weil so etwas ganz schnell verfassungswidrig sein kann.

Aber wenn die BwUni ihn zugelassen hat, dann passt es ja. Und da kann es eben sein, dass die eine Ausbildung anerkannt wird und die andere eben nicht.
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Gast 26.03

ich glaube das große Problem ist das hier bereits auf Ebenen der Beratung zu früh der Wind aus den Segeln genommen wird. Viele sind sich der Änderungen nicht bewusst und behaupten fest das ein Studium an Universitäten nicht möglich sei.

Deshalb kann ich nur empfehlen direkt den Kontakt zu den Universitäten zu suchen. Nach erfolgreicher Prüfung der Abschlüsse und eines Beratungsgespräches bekommt man dann eine Zulassung. Diese kann einfach dem Wehrdienstberater oder wem auch immer vorgelegt werden.

In meinem Fall ist es zumindest so gewesen und es hat am Ende geklappt. Nicht sofort entmutigen lassen und einfach den Kontakt suchen!
Den mal im ernst ? welcher Abiturient sollte einem staatlich geprüften Techniker schon voraus sein ?! 6 Jahre Ausbildung gepaart mit Berufspraxis !

MfG

wolverine

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Gast 26.03

ja hier im Forum, und das freut mich auch zu lesen, aber in den Städten bei den Leuten vor Ort nicht oder selten. Ich meine das ganze ist hier jetzt ausgesprochen. Aber das alles war garnicht von mir gewollt oder Sinn meines Beitrages.

Meine wirkliche Frage wurde ja schnell beantwortet, danke nochmal  :)

MfG

dunstig

Zitat von: Der Reservist am 27. März 2015, 16:33:44
Zitat von: Wüstensand am 27. März 2015, 07:18:17
Du wirst zwar als OG OA wieder eingestellt, aber trotzdem mit deinem OA Jahrgang zusammen befördert.

Kurze Frage: Wird/Kann denn der Kamerad in der Zeit, in der die anderen zum (Ober)Gefreiten beördert werden, zumindest zum Hauptgefreiten befördert werden, bevor er mit allen anderen zum Fahnenjunker befördert wird?

Ja.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

C_kills

Zitat von: Gast 26.03 am 27. März 2015, 17:04:08
Deshalb kann ich nur empfehlen direkt den Kontakt zu den Universitäten zu suchen. Nach erfolgreicher Prüfung der Abschlüsse und eines Beratungsgespräches bekommt man dann eine Zulassung. Diese kann einfach dem Wehrdienstberater oder wem auch immer vorgelegt werden.

Wie sieht das mit Probestudium aus? Entfällt das gänzlich oder wird das quasi integriert?

dunstig

Probestudium? Gibt's nicht. Man wird für einen Studiengang eingestellt und beginnt nach der Offizierschule mit dem entsprechenden Studium.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

C_kills

Ja, normalerweise schon. Für den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige allerdings nicht. Dort verlangt die UniBw wenn man ihrer eigenen Satzung glauben kann ein Probestudium.

Zitat
§ 2
Zulassung von qualifizierten
Berufstätigen
(1) Die Feststellung der Studieneignung zum fachgebundenen Hochschulzugang für den in Art. 45 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG genannten Personenkreis erfolgt an der Universität der Bundeswehr München durch ein Probestudium.

Die Frage ist nur wie man das mit eingeplanten Soldaten umsetzt!? Deswegen die Frage ob im "normalen" Studium integriert oder ob das Probestudium vorher abgeleistet werden muss.

Ralf

Der OA wird ganz normal an die UniBw Mü versetzt und vorläufig immatrikuliert. Das erste Jahr ist das Probestudium. reüssiert er, wird er endgültig immatrikuliert.
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Cally

Also noch einmal eben zusammenfassend: Leute, die durch eine berufliche Qualifikation die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, können sich bereits vor der Bewerbung als OA persönlich an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr vorstellen und sich ihre Eignung bescheinigen lassen?

Im Kehrschluss stellt sich mir dann die Frage, inwieweit die Beurteilung der Universität sich auf das Prüfverfahren im Assessmentcenter auswirkt. Während des CAT Tests wird doch unter anderem die Studieneignung geprüft. Dieser Test wäre, meiner Meinung nach, ziemlich überflüssig, wenn die Universität bereits bestätigt hat, dass der Bewerber für Studiengang X geeignet ist.

Mich interessiert dieses Thema sehr, weil ich mich am Ende des Jahres gerne selber als OA bewerben würde, jedoch mit einem Fachwirttitel.

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