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Dienstposten nach ZAW?

Begonnen von YPs, 30. März 2015, 17:37:30

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YPs

Hallo, liebe Mitglieder!

Ich lese oft nur mit und finde viele Themen wirklich interessant! Heute habe ich auch einmal eine Frage und zwar geht es um Folgendes:
Ich bin zur Zeit in der Truppe (ZSan), allerdings wurde mir eine ZAW angeboten, die auch mit einem Standortwechsel in ein BwK verbunden wäre.
Das ist für mich gar kein Problem.
Die Stelle, um die es sich handelt, ist der Stabsgruppe zugeordnet.
Nun wurde mir seitens des Hauses, mit dem ich mich mal in Verbindung gesetzt habe (S1,PDL) aber erläutert, dass ich auch auf einer Station im Schichtdienst eingesetzt werden könnte.

Meine konkrete Frage ist: habe ich irgendeinen Anspruch auf diese bestimmte Stelle? Oder kann ich eingesetzt werden, wo mich das Haus letztlich "braucht"? Begründung meiner Gesprächspartner dafür war Personalmangel und meine ATN GesKrPfl.

Ich meine, die BW investiert Zeit und Kosten, damit ich mich durch die ZAW für diesen DP qualifizieren kann. Und wenn ich dann nicht in dem Aufgabenbereich tätig sein sollte, verliere ich diese Kenntnisse doch wieder.

Kennt sich vielleicht jemand damit aus???

MkG

wolverine

Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Ralf

Ohne einen zwingenden dienstl. Änderungsgrund hast du Anspruch auf die dir zugesagte und unterschriebene Stelle.
Allerdings kann es auch mal Gründe geben, die eine Umplanung erforderlich machen und in dem Fall hast du keinen Anspruch. Das wird dann aber auch durch das BAPersBw schriftlich mitgeteilt.
Es werden ja nur die Stellen ausgeschrieben, die auch nachbesetzt werden müssen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Es ist davon auszugehen, dass auch für die Stelle in der Stabsgruppe diese ZAW die Voraussetzung ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Um welche ZAW geht es überhauüt?

Im Übrigen gilt ja wohl der Erlass zur nicht dienstpostengerechten Verwendung immer noch. Danach kann der Disziplinarvorgesetzte die ihm unterstellten Soldaten bis zu drei Monate nicht ihrem Dienstposten gemäß einsetzen, bei mehr als drei bis sechs Monaten muss er es dem BAPersBw anzeigen und bei über sechs Monaten  ist vor der nicht dienstpostengerechten Verwendung die schriftliche Zustimmung des BAPersBw einzuholen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

YPs-81


@ Ralf

Vielen Dank für deine Antwort. Es ist ja so, dass ich bereits meinen PersFhr kontaktiert habe. Er schlug mir die ZAW vor und sagte auch, dass in besagtem Haus Stellen dafür zu besetzen wären.
Dieselbe Aussage tätigte der S1 von dem Haus und er bemerkte auch, dass sich bisher hausintern noch keiner auf diese Stelle(n) bzw. für die ZAW beworben hätte.

Würde ich also diese ZAW beantragen und sie bestehen, könnte ich auf diesem DP verwendet werden, ohne dass mich das Haus dann über längere Zeit anderweitig "parken" könnte?
Aus dem o.g. Personalmangel auf den Stationen...

Auch an die anderen vielen Dank!

YPs-81

@ KlausP

Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir auch sehr weitergeholfen! Ich kenne mich leider in personalmaßnahmentechnischen Dingen nicht besonders gut aus.....

Es geht um eine ZAW zur Fachkrankenschwester für Hygiene und diese DP sind dort der Stabsgruppe zugeordnet und nicht den einzelnen Stationen.

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