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Feldjäger und B-Führerschein

Begonnen von mikele90, 27. März 2015, 13:33:42

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MaxD.

Man kann auch mit 17 den Führerschein machen.
Müssen halt immer ein Elternteil dabei sein  ;D

BulleMölders

Wie kommen Sie eigentlich immer auf so falsche Aussagen?
Wer die Begleitperson ist ist vollkommen egal, Hauptsache er/sie erfüllt die Voraussetzungen als Begleitperson.

MaxD.

Zitat von: BulleMölders am 01. April 2015, 17:40:40
Wie kommen Sie eigentlich immer auf so falsche Aussagen?
Wer die Begleitperson ist ist vollkommen egal, Hauptsache er/sie erfüllt die Voraussetzungen als Begleitperson.
Was ist daran falsch?
In der Regel sind die Begleitpersonen die Eltern.

KlausP

Den Beitrag von andi habwn Sie aber auch gelesen? BCE gibt es nämlich nicht so ohne Weiteres mit 17 und begleitetem Fahren.

Zitat von: Andi am 31. März 2015, 23:43:25
Du wirst innerhalb deiner Ausbildung wohl direkt auf B/CE geschickt werden, da du nicht nur PKW brauchst. Du bist nicht der erste, der ohne Führerschein zum Bund kommst und wirst nicht der letzte sein. Ging mir meiner Zeit auch so. :)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Die Aussage ist sofern falsch als das sie impliziert, dass Begleitpersonen IMMER ein Elternteil sein MUSS.

Ob das in der Regel so ist, ist eine andere Sache. ;)
 

MaxD.

Ich wollte nur anmerken, dass man den Führerschein der Klasse B auch schon mit 17 besitzen kann, da behauptet wurde, dass der Führerschein keine Einstellungsvoraussetzung sein kann, weil man auch Minderjähriger "einstellt".
Dass es CE nicht als Version des begleiteten Fahrens gibt, ist mir bewusst.
Ich habe nie behauptet, dass eine Begleitperson ein Elternteil sein muss, sondern angenommen, dass die Eltern als Begleitperson eingetragen sind und folglich physisch und psychisch anwesend sein müssen, wenn der/die 17 Jährige privates Grundstück mit einem PKW verlassen möchte, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

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