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Beförderungsrichtlinien - Nachbeförderung

Begonnen von RalfB, 10. April 2015, 15:23:10

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RalfB

Hallo,

ich habe eine spezielle Frage zum Thema Beförderung.

Die SLV, Kapitel 3, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, §17 sieht die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung vor.
Hier wird im Absatz (2) 2 festgelegt, wer durch eine hauptberufliche Tätigkeit eine besondere Eignung erworben hat, kann mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.

Dort heisst es:

Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre.


Beispiel 1 (zivil):

Die Ausbildung zur examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin ist eine bundesweit einheitlich geregelte 3-jährige schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.
Die Voraussetzung für eine Ausbildung ist mindestens ein Schulabschluss mit Mittlerer Reife.

Unter diesen Vorraussetzungen ist es möglich eine Einstellung in den o.g. Dienstgraden mit folgendem Alter zu erreichen:
Oberfeldwebel 20 Jahre
Hauptfeldwebel 24 Jahre
Stabsfeldwebel 28 Jahre
(Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren)

Beispiel 2 (Soldat):

Soldat, weiblich, geb. 1975, Eintritt in die Bundeswehr als Grundwehrdienstleistende Januar 1996, 20. Dienstjahr, Berufssoldat;
Beförderungen:
1996 Gefreiter
1996 Obergefreiter
1997 Unteroffizier
1998 Stabsunteroffizier
2001 Feldwebel
2003 Oberfeldwebel
2007 Hauptfeldwebel

Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin mit 23 Jahren im Dienstgrad Stabsunteroffizier.
Nach dieser, dauerhaft in einem Bundeswehrkrankenhaus als Gesundheits- und Krankenpflegerin eingesetzt.
Dies würde eine Ausübung in einer o.g. Fachrichtung mit Schwierigkeit der Tätigkeit entsprechen.

Die Soldatin übt die Tätigkeit somit ununterbrochen seit ca. 14 Jahren aus.
Frühstmögliche Beförderung zum Stabsfeldwebel wäre 2017, mit 42 Jahren.

Unterschied:
Einstellung 28 Jahre mit Stabsfeldwebel vs. Beförderung zum Stabsfeldwebel mit 42 Jahren


Frage:

Kann die Soldatin aufgrund Ihrer schon längst erreichten fachlichen Expertise nachbefördert werden?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.

dunstig

Nein. Außerdem wird niemand mit 28 Jahren als Stabsfeldwebel eingestellt werden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Wie kann denn eine Soldatin als GWDL einberufen worden sein?

Zu deiner Frage:
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre.

Das heißt nicht, dass es so sein wird.
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HCRenegade

Mal aus Neugier gefragt:

Anhand welcher Kriterien wird dann der DG festgelegt, wenn die genannten Zeiten als KANN und nicht als "MUSS"-Bestimmung anzusehen sind? Willkür?

Würde in dem hier konstruierten Bsp. die 28jährige Krankenschwester "nur" als HptFw eingestellt werden, aber jmd, der seine Ausbildung erst deutlich später gemacht hat (aufgrund Abitur, andere Ausbildung etc.), aber mit Mitte/Ende 30 dieselbe Berufserfahrung vorweisen kann, StFw werden?

In der Reserve hatte ich zumindest bis jetzt den Eindruck, dass "Neckermänner" eben genau für den DG gesetzt werden, den sie gemäß SLV verliehen bekommen KÖNNTEN.

Ralf

Es muss eine Vergleichbarkeit zu aktiven Soldaten herstellbar sein und der Bedarf ist ausschlaggebend.
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LwPersFw

Zur Frage:

"Kann die Soldatin aufgrund Ihrer schon längst erreichten fachlichen Expertise nachbefördert werden?"

NEIN !

Warum ?

Weil das garnicht in der SLV steht ! Bitte Gesetzestexte, Verordnungen, etc. genau lesen !

Nachbeförderung ist nur in folgenden Fällen möglich:

(4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Absatz 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet
und die nach Absatz 1 Nummer 1 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt.

(5) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Absatz 1 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in einem
Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 1 Nummer 2 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier erfüllt.

(6) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 kann zum Feldwebel befördert werden, wer sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befindet
und die nach Absatz 2 geforderten Voraussetzungen für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel erfüllt.


Die anderen Absätze beziehen sich ausschließlich auf die Einstellung mit höherem Dienstgrad !

"Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden..."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

RalfB

Zitat von: dunstig am 10. April 2015, 16:08:13
Nein. Außerdem wird niemand mit 28 Jahren als Stabsfeldwebel eingestellt werden.

Geben Sie mir einen Grund warum nicht!
2013 und 2014 sind einige Rettungsassistenten mit 29 Jahren als SF eingestellt worden.

RalfB

Zitat von: Ralf am 10. April 2015, 16:12:49
Wie kann denn eine Soldatin als GWDL einberufen worden sein?

Sie haben natürlich Recht!
Es war ein Beispiel, münzen wir es um auf "Soldat" ;-)

Zitat von: Ralf am 10. April 2015, 16:12:49Das heißt nicht, dass es so sein wird.
Haben ich auch nicht behauptet, ich sprach von der Möglichkeit!

Zitat von: LwPersFw am 10. April 2015, 21:04:52
Bitte Gesetzestexte, Verordnungen, etc. genau lesen !

Ist Ihnen evtl. bewusst, dass genau weil manche sich nicht so gut auskennen wie Sie, eventuell es deshalb Foren wie dieses hier gibt?
Ich bin einer von denen und habe deshalb hier meine Frage gestellt.
Ein Verweis auf ".... etc. genau lesen! ist hier fehl am Platz!
Mir wäre eine verständliche, nettere Art der Aufklärung lieber gewesen!
Sie erwarten von Ihrem Truppenarzt auch eine Aufklärung Ihrer eventuellen Krankheit und wollen nicht mit "...Lesen Sie doch mal ein Medizinbuch genau..." abgespeist werden!
Vielleicht versuchen Sie es noch einmal.
Damit wäre mir geholfen.

RalfB

Zitat von: Ralf am 10. April 2015, 20:58:33
Es muss eine Vergleichbarkeit zu aktiven Soldaten herstellbar sein und der Bedarf ist ausschlaggebend.

Nun der Bedarf im Sanitätsdienst ist immens!
Aus Erfahrung heraus kann ich berichten, dass schulische Noten und Examina schlechterer Natur, sowie weitaus weniger Berufserfahrung trotzdem zur Einstellung in einen hohen bzw. höheren DG führen.
Die Vergleichbarkeit wird leider nicht hergestellt.
Hier stehen als Beispiel in der Krankenpflege junge 28-29 jährige Krankenschwestern, 42 jährigen Krankenpflegern mit Weiterbildung in der Fachkrankenpflege und einer durchschnittlichen Dienstzeit von 20 Jahren gegenüber!
Und nicht die 42 jährige ist SF, sondern die Seiteneinsteigern!
Oder habe ich jetzt die "Vergleichbarkeit" falsch interpretiert?

KlausP

Eine Nachbeförderung, so wie Sie sie verstehen, ist nur so lange möglich, wie der Soldat noch nicht zu einem Unteroffizierdienstgrad befördert wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

Zitat von: RalfB am 10. April 2015, 22:44:19
Zitat von: dunstig am 10. April 2015, 16:08:13
Nein. Außerdem wird niemand mit 28 Jahren als Stabsfeldwebel eingestellt werden.

Geben Sie mir einen Grund warum nicht!
2013 und 2014 sind einige Rettungsassistenten mit 29 Jahren als SF eingestellt worden.

Begründung ist die von Ralf angeführte Vergleichbarkeit zu aktiven Soldaten. Ich meine er hätte hier im Forum auch mal irgendwo ausführlich dargelegt, dass Seiteneinsteiger im Dienstgrad trotz vorhandener Berufserfahrung ähnlich eingestellt und betrachtet werden, als hätten sie ihre Ausbildung bei der Bundeswehr absolviert und würden regulär nach der SLV betrachtet.
Deswegen fällt es mir ein wenig schwer zu glauben, dass es in der Bundeswehr 28-29 jährige Stabsfeldwebel geben soll. Aber dafür bin ich zu wenig in das Personalgeschäft involviert.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

RalfB

Auch mir fiel es schwer dies zu glauben, bis ich 2 Rettungsassistenten kennenlernte!
Diese versicherten mir weiter, dass sie nicht die einzigen wären!
Scheinbar wird dann im Sanitätsdienst der Bedarf über die Vergleichbarkeit gestellt!

Danke für die Antworten, Nachbeförderung habe ich jetzt verstanden!

@LwPersFw
Nach mehrmaligem Lesen Ihrer Postings habe ich Ihre Antwort jetzt verstanden, auch dafür vielen Dank.

Ralf

Das mit 29 halte ich für eine Latrinenparole. Der jüngste StFw im ZSanDst ist knapp36.
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