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ROA A.D.W 2015 - Wer ist dabei ..? Lehrgänge?

Begonnen von DaMac, 17. April 2015, 18:10:28

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DaMac

Hi Männer,

Werd dieses Jahr tatsächlich nochmal in Flecktarn unterwegs sein und als SU d.r meine Reserve Offz Karriere A.D.W beginnen. Wer von Euch ist noch am Start? Habt ihr schon Infos über die anstehenden Lehrgänge, wann, wo, wie?

Leutnant Werner

Es gibt da ja die verschiedensten Laufbahnen und Lehrgänge.

Wo und auf welchem Teil des ResOffz-Lehrgangs bist du und welche Laufbahn hast du eingeschlagen?

DaMac

Heer.... habe eine beorderungsstelle bei den feldjägern. Zusage im März erhalten.  Nun gehts zu den ROL 1 und 2, welche leider noch nicht bekannt sind, daher die frage hier, ob evtl schon jemand ne Ahnung hat wo und wann die lg. Stattfinden werden :)!?

Altrec

Wie bzw. wo hast du denn die bekommen?
Ich hatte auch eine Anfrage gestellt und die Information bekommen, dass (zumindest das 2. Regiment) sich nicht am Modell ROA a.d.W. beteiligt und daher mir und allen anderen eine Absage geschickt habe.

Genauere Informationen, wann die Lehrgänge starten, gibt es wohl noch nicht. Wenn ich mich recht entsinne soll es aber irgendwo im Zeitraum September oder später starten.
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DaMac

Bin da ein bischen ein exoten fall, da ich aktiver polizist und lebzeitbeamter bin. (Im Personenschutz) Ich denke jedoch das mit dem res. Konzept so gut wie alles möglich ist....! Das regiment kann die einen sog. Offz. Lehrstellen Posten einruchten und beim karrierecenter beantragen. Schade das die lehrgänge so spät im jahr angesetzt werden.....

Altrec

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DaMac

3. :) woher kommst du? Background? Und was hast als ROA a.d.w vor? Ich denke das wir gerade zum richtigen zeitpunkt eingestiegen sind.... es tut such einiges bei der reserve gesamt.... bessere bezüge..   Aussichten auf diverse lehrgänge.... und vor allem...hat die bw erkannt, das sie hier definitiv nachbessern müssen :P

Altrec

Ich komme aus dem Frankfurter Raum, weswegen ich auch beim 2. Regiment angefragt hatte. Wäre natürlich möglich, dass sich das 3. im Gegensatz zum 2. am a.d.W. Modell beteiligt.

Bundeswehr Background: Ich war 2004 as GWDL'er bei der 6./PzGrenBtl 152
Privater Background: Derzeit bin ich in der IT Abteilung eines Unternehmens tätig.

Erstwunsch war FeldjägerOffz. Zweitwunsch war PersOffz. Einsetzen wollen sie mich derzeit aber als OffzLwSichTr.
Angeblich könnte ich das auch nicht ändern/ wechseln.
Habe daher derzeit noch eine Anfrage beim BAPersBw als RO nach §43.3 i.V.m. §26.2 SLV offen. Ich soll wohl in den nächsten 2 Wochen Bescheid bekommen. Wenn das nicht klappt, werde ich aber beim OffzLwSichTr bleiben.
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Horizon

@DaMac: Seit wann ist es denn rechtlich möglich, als Polizist aktiver Reservist zu werden? Das schließt sich doch aus.

Kiepenkerl

Warum sollte sich das ausschließen? Müsste doch das selbe gelten wie für andere Beamte auch?  Zumindest auf den ersten Blick.
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

Horizon

@HG_NRW92: Nein, da im V-Fall natürlich die Polizisten gebraucht werden und nicht auf einmal eingezogen werden können.
Die Sicherheitskräfte dürfen sich doch grundsätzlich keine Konkurrenz machen.

DaMac

Diese Diskussion hatte ich seit Anfang meiner Bewerbung :) es ist definitiv rechtlich möglich.... da im falle einer beorderung die entscheidung bei mir liegt, welchen Dienstherren ich im v fall wähle! Es gab diesbezgl diverse klagewege, welche wie im meinem fall einer verwendung in der reserve nix entgegensprechen. Aber glaubt mir.... es war echt abenteuerlich bis ich das karrierecenter und meinen dienstherren so weit hatte:) es mag evtl. Patriotisch klingen.... aber mein eid endete nicht mit dem eid zum bundesland:) bin da ein absoluter exot bzgl der roa a.d.w laufbahn..... bin gespannt was da so alles kommt

BDSG

Nun:

"§ 42 WPflG – Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes

(1) Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören oder für diesen durch schriftlichen Bescheid angenommen sind, werden für die Dauer ihrer Zugehörigkeit nicht zum Wehrdienst herangezogen."

Da ich gerne dazulerne, hätte ich gerne Quellenangaben über Beschlüsse, Weisungen, Urteile, andere Rechtsquellen, die der o.g. Norm widersprechen bzw. sie aufheben. Und nein, mit der Aussetzung der Wehrpflicht ist das Wehrpflichtgesetz nicht außer Kraft gesetzt worden.

DaMac

Nun: Wehrpflichtige..... im 42 wird genau von dieser sorte gesprochen. .... nicht von freiwillig beorderten reservisten! Hier liegt der feine unterschied. Die Polizeien der länder sehen eine beorderte verwendung im wehrdienst als ehrenamt. Urteile und Beschlüsse ist mir grad zu viel gefiesel :) es ist wie es ist......


Terek

Nun, darin liegt der feine Unterschied gerade nicht.
Wer Wehrpflichtig ist bestimmt § 1 WPflG und das sind grob gesagt: Männer über 18 mit deutscher Staatsangehörigkeit, auch Polizeibeamte. Zudem ist richtig, daß § 42 WPflG den Wehrdienst für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes ausschließt und dies betraf jede Art von Wehrdienstleistung, so auch Wehrübungen (Stauf, WPflG § 42, Rn 1).

ABER: Außer § 1 (und §2) WPflG gilt das Wehrpflichtgesetz samt und sonders nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall.

Reservistendienstleistungen finden zur Zeit ausschließlich nach Maßgabe des Soldatengesetzes statt, das keine entsprechende Ausschlußklausel enthält. Dementsprechend ist es wohl schon möglich, sich freiwillig zu den dort genannten Dienstleistungen zu verpflichten.

Zitat von: DaMac am 19. April 2015, 21:00:51
da im falle einer beorderung die entscheidung bei mir liegt, welchen Dienstherren ich im v fall wähle!

Falsch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall gehen die Regelungen des WPflG vor (§80 SG). Folglich gilt dann wieder das Verbot des § 42 WPflG und der PVB ist raus und weiter Polizist.
Wie sinnvoll es daher ist einen PVB zu beordern, lasse ich mal dahingestellt. Auch die Frage ob eine Beorderung ohne generelle Verfügbarkeit im V Fall überhaupt möglich ist, denn das weiß ich nicht. Eine personelle Entlastung im Friedensdienst mag ja auch was bringen. Mehr kann es aber nicht sein.

Zitat von: DaMac am 25. April 2015, 00:39:09
Die Polizeien der länder sehen eine beorderte verwendung im wehrdienst als ehrenamt [...]

Ah ja... na dann.

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