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AVZ - Kindesunterhalt

Begonnen von Sturmius, 21. April 2015, 13:15:35

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Sturmius

Hallo!
In welcher Weise wird die AVZ bei einem Beamten auf Zeit der BW bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt, wenn er erst lange nach der Scheidung zur BW ging, die Frau selber gut verdienende Beamte ist? Oder spielt sie keine Rolle, da nicht eheprägend? Gibt's feste Regeln und Gesetze? Vielen Dank! Liebe Grüße! Sturmius

F_K


Sturmius

Doch, ich bin Beamter auf zeit und dennoch gerne im Einsatz gesehen und erhalte auch AVZ...

:) :D

F_K

.. aber dann Soldat ...

(... und wenn dauernd und gerne gesehen dann ist es wohl Einkommen, und es geht um Kindesunterhalt, dass sich am Einkommen orientiert - ist aber im Einzelfall zu prüfen).

Jens79

Das Jugendamt prüft, zumindest bei mir, alle 3 Jahre, oder auf Antrag von mir mein Einkommen zur Festlegung der Höhe des Kindesunterhalt.

AVZ steht allerdings nicht auf der Gehaltsabrechnung. Und so lange mich niemand fragt werde ich es auch nicht angeben.  ::)
 

ulli76

Es gibt tatsächlich Menschen,die mit der Bundeswehr in den Einsatz gehen und keine Soldaten sind und auch nicht für den Einsatz Soldaten werden  :D
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jens79

 

ulli76

Die sind aber keine Soldaten,sondern gehören dem AA. und die vom Militäattachestab sind Soldaten. Dafür sind es keine Angehörigen der Einsatzkontingente.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StOPfr

Zitat von: ulli76 am 21. April 2015, 22:07:04
Es gibt tatsächlich Menschen,die mit der Bundeswehr in den Einsatz gehen und keine Soldaten sind und auch nicht für den Einsatz Soldaten werden  :D

Na gut, dann ich: Militärseelsorger!
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

F_K

Viel schlimmer finde ich, das es Menschen gibt, die am Unterhalt der eigenen Kinder "sparen" wollen ...

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