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AVZ irak

Begonnen von fabbiker1983, 20. April 2015, 21:34:25

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fabbiker1983


KlausP

Wozu wollen Sie das wissen und warum machen Sie dazu eine sinnlose Umfrage?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Der AVZ (= Auslandsverwendungszuschlag!) steht im Normalfalle im IntranetBw unter "Regelungen Online" als Regelung D-1453/... ! Leider kann ich dort zum Thema Irak nichts finden, so dass hierzu derzeit eine fundierte Auskunft nicht möglich ist!

Cally

Die Frau meines Arbeitskollegen ist momentan als Ärztin im Irak und sagte ihm vor ca. zwei Wochen am Telefon, dass dort aktuell die niedrigste Stufe gezahlt wird.

Tommie

Und auf welcher Rechtsgrundlage sollte das erfolgen?

Die einzige Erklärung, die ich dafür habe ist die, dass das Dokument nur noch nicht in "Regelungen Online" eingepflegt ist!

Tommie

Ich habe noch eine andere Möglichkeit gefunden, nach der AVZ gezahlt werden darf ;) :

Regelungen Online, Regelung A1-1453/0-5000, Ziffer 302:

Zitat"Da häufig zu Beginn eines Einsatzes die für die Festsetzung der Stufe des AVZ erforderlichen Informationen über die maßgeblichen Verwendungsverhältnisse im Einsatzgebiet noch nicht zweifelsfrei feststehen, weist BMVg P III 2 regelmäßig an, im Vorgriff auf die Stufenfestsetzung einen Abschlag in Höhe des zu erwartenden AVZ zu zahlen (so genannter ,,Abschlagserlass"). Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung des AVZ und ist nach erfolgter Festsetzung auf den AVZ-Anspruch anzurechnen."

Und wenn hier quasi die niedrigste Stufe des AVZ, also die Stufe 1 mit einem aktuellen Tagessatz von € 30,-- als Abschlag gezahlt wird, ist eher nicht damit zu rechnen, dass hier bei der endgültigen Festsetzung des AVZ für den Irak mehr als Stufe 2 mit dem aktuellen Tagessatz von € 46,-- heraus kommt ;) !

Rollo83

Ich hab gelesen das der gleiche AVZ wie bei KFOR gezahlt wird, aber jetzt nagelt mich nicht drauf fest wo ich das gelesen habe.
Es war auf jeden Fall in meinem Büro an meinem Dienstrechner, also entweder per LoNo oder irgendwo im Intranet.
Da hab ich mich nämlich noch so gewundert wieso man den Irak mit KFOR gleich setzt.

Cally

Wie hoch ist der AVZ bei KFOR denn? Im Internet lese ich teils Stufe 2 und teils Stufe 3. Ich verstehe ehrlich gesagt aber auch nicht so ganz, warum der AVZ zumindest ja ziemlich gering ausfallen soll.

Flexscan

Der AVZ hängt soweit ich weis vom Grad der Bedrohung ab.
Dh im Kosovo wird weniger AVZ gezahlt, weil da nicht so häufig Kugeln um die Ohren fliegen wie zB in Afghanistan um es mal salopp auszudrücken.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Zitat von: Cally am 23. April 2015, 16:24:47Wie hoch ist der AVZ bei KFOR denn? Im Internet lese ich teils Stufe 2 und teils Stufe 3.

Laut aktueller Quelle aus "Regelungen Online" ist der AVZ bei KFOR immer noch in der Stufe 3, also bei einem Tagessatz von € 62,--! Allerdings wird das Dokument zum Jahreswechsel 2015/2016 einer Überprüfung unterzogen und es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass wohl danach nur noch die Stufe 2, also der Tagessatz von € 46,-- gezahlt werden soll! Aktuell fasst dieses Dokument jedoch niemand an, weil die Überprüfung eben noch nicht ansteht!

Ich habe im Intranet zu der Irak-Mission nicht spezifisch gesucht, nur eben unter "Regelungen Online", wo aber aktuell keine definitive Festsetzung zu finden ist. Vielleicht finde ich ja morgen früh etwas. Fakt sollte jedoch sein, dass das Hinterland der irakischen Kurden, also die Gegend um Erbil keine akute Gefahrenzone ist. Somit könnte da schon was dran sein, dass dort "nur" der gleiche AVZ gezahlt wird, wie bei KFOR, wo einigen Leuten im Jahre 2012 noch die Kugeln um die Ohren geflogen sind.  Ich hatte damals mit dem amtierenden COMKFOR unser "Medical Bulletin" noch mit den Worten: "Wer Helme trifft, hat auf Köpfe gezielt!" kommentiert ...

Tommie

Zitat von: Flexscan am 23. April 2015, 17:24:36Der AVZ hängt soweit ich weis vom Grad der Bedrohung ab.

Genau so ist es ;) ! Und die exakte Quelle für den AVZ findet sich dann hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/auslvzv_1995/BJNR122600995.html

Ralf

Für die Mission AusbUstg N-IRQ wird rückwirkend zum 29. Januar 2015 ein Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 4 (aktueller Tagessatz 78 EUR) festgesetzt.
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Tommie

Diese Aussage kann ich so bestätigen, denn seit Anfang dieser Woche ist das Dokument "D-1453/16" mit der von "Ralf" angeführten Aussage unter "Regelungen Online" zu finden!

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