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Bewerbung Feldwebel Vorstrafen

Begonnen von Dominic0103, 30. April 2015, 12:31:09

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Dominic0103

Hallo zusammen,
Ich habe mich für die Laufbahn des Feldwebels beworben, habe allerdings vor Ca 4 Jahren eine Anklage wegen "Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten" zu verzeichnen. Klingt dramatischer als es tatsächlich war, bin aber trotzdem zu 500Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Hat jemand Erfahrungen mit solch "Jugendsünden" ?!
Wie stehe meine Chancen auf eine Einstellung?

Gru?

ulli76

Richte dich mal auf eine sehr lange Bearbeitungszeit deiner Bewerbung und ggf. eine Sperre durch den Rechtsberater ein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Schmerzensgeld? War da neben dem Widerstand gegen Volstreckungsbeamte vielleicht auch noch so eine klitzekleine Körperverletzung dabei?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dominic0103

Vorsätzliche Körperverletzung, ich hätte versucht einen Polizisten mit meinem Ellbogen zu verletzen.
Bin jetzt 23, also war ich damals 19 aber sowas verjährt erst nach 5 Jahren oder?!

F_K

Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Sache und bedingt ja vorab einen Erfolg der KV.

Was war die Strafe?

Dominic0103

Das war die Strafe. Ich finde  500Euro für einen "Vorsätzlichen" Schlag den es nie gegeben hat, sind auch mehr als genug.

KlausP

Sie Würfeln hier Einiges durcheinander. Erst war es Schmerzensgeld, jetzt war es die Geldstrafe. Ja watt denn nu? Wann Ihre Strafe getilgt werden kann, können Sie im Bundeszentralregistergesetz nachlesen. Wie schon geschrieben wurde, Sie sollten sich auf eine längere Wartezeit einrichten, weil der Rechtsberater den Fall prüfen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dominic0103

Ich würfle überhaupt nichts durcheinander. 500Euro zu zahlen ist für mich eine Strafe, egal wie das Gericht es nennt.

Jens79



Und es ist auch nicht egal wie das Gericht es nennt. Aber jeglicher Versuch Ihnen das zu erklären würde vermutlich scheitern.  ::)
 

Hawkeye

Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 13:32:38
Ich würfle überhaupt nichts durcheinander. 500Euro zu zahlen ist für mich eine Strafe, egal wie das Gericht es nennt.

Vielleicht doch nochmal mit dem Unterschied Geldstrafe und Schmerzensgeld auseinandersetzen? Die Ausführungen der Forenkollegen wurden wohl nicht ganz verstanden, das wäre aber wichtig!
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

slider

Der TE hat nie den Begriff Geldstrafe genutzt! Er sagte nur, er empfindet die Zahlung des Schmerzensgels persönlich als Strafe, daran ist nichts falsch.

ToMA

Das hatte sich anfangs aber anders angehört:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 12:31:09
... bin aber trotzdem zu 500Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.

Dazu trug auch bei:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 12:54:37
Vorsätzliche Körperverletzung, ich hätte versucht einen Polizisten mit meinem Ellbogen zu verletzen.

Erst später relativierte er:
Zitat von: Dominic0103 am 30. April 2015, 13:32:38
500Euro zu zahlen ist für mich eine Strafe, egal wie das Gericht es nennt.

Von daher kann ich diejenigen verstehen, die zunächst der falsch gelegten Spur gefolgt sind und dem TE empfehle ich, zukünftig die genauen Termini zu verwenden, da ansonsten Fehlinterpretationen vorprogrammiert sind und das insbesondere deshalb wichtig ist, weil es eben einen nicht unerheblichen Unterschied in der Beurteilung der Sachlage gibt.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

mikele90

Also 400€ Schmerzensgeld obwohl ihn nicht verletzt hast ist absoluter quatsch. Der Begriff Schmerzensgeld sagt doch schon alles, und zwar das du den Beamten verletzt hast! Es sei denn diese 400€ wurden aus einem anderen Grund auferlegt. Da du aber vor Gericht warst steht das im irgendwo drin, ich bin mir nicht sicher wo genau aber entweder im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister. Aber der Bund wird das sehr kritisch sehen. Du willst Beamter werden als Feldwebel somit auch mit Führungsaufgaben aber wurdest bestraft weil du gegen einen Beamten Gewalt ausgeführt hast? Und ob das mit 19 war spielt keine Rolle. Mit 19 ist man nicht mehr ein jugendlicher sondern erwachsener. Probieren kannst du es . Aber der sicherheitsbeauftragter der am Ende dein führungszeugnis und bzr nach prüft und so einen Eintrag vor findet, bei dem leuchten Alarm Glocken auf. Doch wenn du von Anfang sehr ehrlich bist und auch alles Haar klein angibst in der Bewerbung und dich auch im Psychologen Gespräch nicht um Kopf und Kragen versuchst raus zu reden, sondern volle Einsicht zeigst und den pschologen und Offizier davon überzeugst das es einmalig war und nie wieder vorkommen wird, hast du vllt. eine Chance. Die Bundeswehr braucht keine Soldaten die ihrem vorgesetzten eine rein hauen oder es allein nur versuchen.

Cally

Warum wird sich ständig an sprachlichen Floskeln aufgehalten und Threads regelmäßig deshalb zerflückt? Ich habe den TE verstanden.

Jens79

Cally

Weil es eben wichtig ist was genau das Gericht verhängt hat. Und da kommt es eben auf die Genauigkeit an.

Verstanden haben wir ihn alle.

Es gibt eben doch einen Unterschied zwischen nehmen, gewinnen und erreichen.....
 

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