Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Verwendung

Begonnen von Newman, 04. Mai 2015, 21:30:14

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Newman

Hallo Leute, 

Vielleicht kann mir jemand helfen bin Krankenpfleger und überlege zur Bundeswehr zu gehen!
Kann mir vielleicht einer sagen in welchen Verwendungen man den Intensiv Kurs bekommen kann?
Oder ist das eher schwierig?

Danke im vorraus

A-Bomb

Was für 'nen Intensivkurs? Welche Laufbahn ist eigentlich angedacht?
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Newman

Die Fachweiterbildung zum Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin!
Als Feldwebel.

LwPersFw

Die Einstellung erfolgt für die Verwendung "Gesundheits- und Krankenpfleger" im Dienstgrad Feldwebel.

Nach Abschluss der Ausbildung und Bewährung in dieser Verwendung können Sie die Teilnahme
an der Weiterbildung zum Sanitätsfeldwebel Fachkrankenpflege beantragen.

Diese Weiterbildung gibt es in den drei Fachrichtungen:
- Anästhesie und Intensivmedizin
- Funktionsdienst OP/Endoskopie
- Psychiatrie

Wichtig:

Die Personalauswahl für die Weiterbildung erfolgt bedarfsorientiert durch das BAPersBw
nach dem Prinzip der Bestenauswahl auf Grundlage der Eignungsbewertung im Rahmen
eines Praktikums in einer entsprechenden Fachabteilung eines Bundeswehrkrankenhauses.
Dieses Praktikum kann entfallen, wenn bereits durch eine frühere mehrmonatige Tätigkeit
in der Fachabteilung eine sachgerechte Aussage zur Eignung dokumentiert ist.

Das bestimmende Kriterium zur Auswahl ist die fachliche Eignung und das persönliche
Interesse an einer entsprechenden Verwendung.

Besonders geeignete Soldaten und Soldatinnen im Status Soldat auf Zeit (SaZ),
die für eine Weiterbildung zugelassen werden, sind unter der Voraussetzung einer
angemessenen Dienstzeitverlängerung bis zur maximal zulässigen Gesamtdienstzeit
von 25 Jahren festzusetzen.
Erfolgt keine Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines
Berufssoldaten (BS), so soll die Verpflichtungszeit eine zur Ausbildungszeit grundsätzlich
dreifache Nutzungszeit in der Verwendung gewährleisten.

Voraussetzungen für die Einplanung in eine Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger
bzw. zur Fachkrankenpflegerin sind neben den landesrechtlichen Bestimmungen
über die Dauer einer berufspraktischen Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger
oder als Gesundheits- und Krankenpflegerin, die Empfehlungen der Deutschen
Krankenhaus Gesellschaft (DKG) in der aktuellen Fassung.

Sie sehen also ... leicht ist es nicht ... und Sie müssen sich langfristig an die Bw "binden"...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Newman

Danke für die schnellen Antworten.

@LwPersFw sie sagten ja leicht ist es nicht und die Auswahl erfolgt nach Befähigung und Bedarf das
Leuchtet mir ein! Was ich nicht verstehe ist das mit den 25 Jahren Dienstzeit?

Nehmen wir an ich gehe zur Bundeswehr und erhalte die Weiterbildung dann muss ich 25 Jahre dienen?
Wenn ich kein Berufsoldat werde hab ich das richtig verstanden?

Ralf

Zitat von: Ralf am 05. Mai 2015, 05:56:50
I.d.R. 12 Jahre.
Bitte alle Beiträge lesen.

Nicht 25 Jahre.
Das ist lediglich die maximale gesetzl. vorgegebene Verpflichtungszeit
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Newman

Ok glaub jetzt versteh ich es also man verpflichtet sich i. d. R. Für zwölf Jahre könnte aber bei entsprechenden Bedarf auf maximal 25 Jahr verlängern?!

Ralf

Genauso sieht es. Richtig.
Dazu würdest du dann entsprechende Anträge schreiben und die Personalführung schaut, ob es dazu ein dienstl. Interesse gibt. Es ist eine "kann"-Sache, kein Automatismus.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Newman

@LwPersFw

Ich habe jetzt die Eignung zum Feldwebel im Sanitätsdienst. Und eine Zusage zur Weiterbildung Anästhesie und Intensivmedizin, heist das ich bekomme diese ohne mich auf diese Weiterbildung zu bewerben?

Gruß Newman

KlausP

Wenn Ihr Diwenstposten diese Ausbildung erfordert bekommen Sie die auch. "Fw im SanDst" ist aber zu ungenau, um das beurteilen zu können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Newman

Hallo KlausP,
ich bin noch auf keinen Dienstposten geplant, da die Stellen  laut Einplaner erst im September Oktober vergeben/ausgeschrieben werden. Ich möchte, wenn ich mich, für die Bundeswehr
entscheide in ein BWK entweder Ulm oder Koblenz. Würde das dann auf meiner Einplanung stehen ob ich die ZAW bekomme?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Newman