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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Ralf

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Kiepenkerl

Klar, wegen der Ausbildung bist du ja überhaupt als StUffz eingestellt ;) Was die Erfahrungsstufe angeht, gilt für dich das Zurückrechnen auf den 21.Geb, weil mit höherem DG als Schütze eingestellt.
Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

MaikG

Also, da ich *30.08.1979 als HF am 01.10.2015 wieder eingestellt werde, lande ich in EF4 richtig?

Tommie

Nach meinen Berechnungen werden Sie mit EF 4 eingestellt und am 01.12.2015 in EF 5 hochgruppiert, weil sie die Erfahrungsstufe 5 im Alter von 36 Jahren und 3 Monaten erreichen!

MaikG

Achso, es wird mit Einstellung also die "Standzeit" in der EF nicht auf 0 gesetzt? Sprich ich muß nicht 5 Jahre auf EF5 warten unabhängig davon wie knapp ich bei Wiedereinstellung an der 5 vorbei bin?

Ralf

Nein. Das steht so nirgends. Aber mal schauen, wie sich das mit dem BBesG verhält und wann die angedachte Änderung greift und wie es dann aussieht.
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knck

So. Ich hab mich nun mal versucht, einzulesen, was das BBesG so hergibt und hoffe, dass mir wer Klarheit schaffen kann:

FWDL - Dienstantritt: 02.01.2014
SaZ - Ernennung: 01.03.2015
21. Geburtstag: 04.03.2015
SaZ-Status: Mannschafter SaZ8
Besoldung: A4
DG seit 01.01.2015: Hauptgefreiter

Sprich, gleichzeitig mit der Ernennung zum SaZ (01.03.2015) wird die Zeit mit der Erfahrungsstufe gerechnet.

Sprich:
01.03.2015 - 28.02.2017 - EF 1
01.03.2017 - 31.05.2019 - EF 2
01.06.2019 - 31.05.2021 - EF 3
01.06.2021 - 31.12.2021 (DZE) - EF 4

Hab ich das nun so richtig? Ist echt verwirrend.
Die Zeit vom 02.01.2014 - 28.02.2015 wird nicht angerechnet, da unter 21 und FWDL?


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

Ralf

Du hast doch einen Festsetzungsbescheid bekommen, auf dem steht doch alles drauf.
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Tommie

Zitat von: MaikG am 21. Mai 2015, 16:15:41Achso, es wird mit Einstellung also die "Standzeit" in der EF nicht auf 0 gesetzt? Sprich ich muß nicht 5 Jahre auf EF5 warten unabhängig davon wie knapp ich bei Wiedereinstellung an der 5 vorbei bin?

Nein, die Erfahrungsstufen werden auf den 21. Geburtstag zurück gerechnet, so als ob man zu diesem Zeitpunkt schon im Dienst gewesen wäre! ich kenne jemanden, der zum Jahresbeginn mit Erfahrungsstufe 7 wieder eingestellt wurde und schon im September in Erfahrungsstufe 8 hoch gruppiert wurde. es stand explizit auch so in seiner Festsetzung der Erfahrungsstufen drin und ich habe diesen Festsetzungsbescheid gesehen!

Ryu

Ich bin im März mit meinem Studium fertig geworden (Informatik, Master, Uni) und habe erste Schritte in Richtung einer Offizierslaufbahn eingeschlagen (Gespräch mit der Karriereberatung, Bewerbungsunterlagen inkl. Motivationsschreiben). Nun versuche ich herauszufinden, welche Besoldung ich zu erwarten habe.
Ich bin am 23. Mai 1981 geboren, das bedeutet nach dem Post 1:
Stufe 1: Mai 2002 (21. Lebensjahr)
Stufe 2: Mai 2005 (+ 3 Jahre - oder sind es hier nur 2?)
Stufe 3: August 2008 (+ 3 Jahre, 3 Monate - oder nur 2 J, 3 M?)
Stufe 4: August 2012 (+ 4 Jahre)
Stufe 5: August 2016 (+ 4 Jahre)

Also würde ich im April 2016 (wurde mir als Termin genannt) als Hauptmann in Erfahrungsstufe 4 einsteigen? Richtig?

Auf der Seite der Bundeswehr (bundeswehr.de -> Besoldung und Versorgung -> Erfahrungsstufen) steht nun aber folgender Text:
ZitatMit der Veröffentlichung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 5. Februar 2009 ist eine grundsätzliche Änderung im Bereich der Erfahrungsstufen inkraftgetreten. Davor wurden Erfahrungsstufen grundsätzlich nach dem Alter der Soldaten vergeben. Seit dem wird diese nur noch nach der tatsächlichen Erfahrung des Soldaten zugewiesen.

Das wäre ganz klar eine Erfahrungsstufe 1, oder? Da dieser Thread von diesem Jahr ist, bin ich nun etwas verwirrt. Könnte mich bitte jemand aufklären? :-\

(Falls es irgendwie von Interesse sein könnte: Ich habe im Jahr 2002 meinen Grundwehrdienst gemacht. Nur 9 Monate und bin dann als OG ab...)

Ralf

Die derzeit gültigen Regelungen habe ich doch im ersten Post beschrieben. Nach denen kannst du dich richten. Die Grundlagen dazu sind im BBesG. Die u.a. getätigte Aussage spricht auch nicht dem entgegen, was hier im ersten Post steht. Bitte im Zusammenhang mit dem BBesG lesen!

Und dein Beispiel kannst du dir wirklich anhand meiner Übersicht zusammenstricken, da steht doch alles drin. Die jahre und der Zusatz -> Ab dem Zeitpunkt, wenn man in die Besoldungsgruppe A08 eingewiesen wird, verlängern sich die o.a. Zeiten jeweils um 12 Monate.
Und Hptm ist A11.
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Ryu

Der Zusatz bedeutet dann, dass die Zeiten bis zu meiner Einweisung in die Besoldungsgruppe A11 im April 2016 also ohne den 12-Monats-Zusatz wären? Also wird dann von meinem 21. Lebensjahr bis April 2016 der "normale" Stufenanstieg verwendet, was mit meinen 34 Jahren dann eine Einweisung in Erfahrungsstufe 5 zur Folge hätte? Und erst mein Aufstieg zu Stufe 6 verlängert sich dann um 12 Monate, was demnach nicht im August 2018, sondern erst im August 2019 der Fall wäre?

Tommie

Oh Mann, was sind Sie begriffsstutzig ;D ! A11 ist mehr als A8! Also werden bei einer Einstellung mit A11 alle Zeiten verlängert gerechnet, weil Sie ja mit einer A8 oder höher eingestellt werden! Haben Sie das jetzt kapiert?

Ryu

Ja, ich denke schon. Mich irritierte der explizite Hinweis auf den Zusatz "ab dem Zeitpunkt, indem man in die Besoldungsgruppe >= A8 eingewiesen wird", da das ja erst im 04/2016 wäre. Ich dachte, das sei ein Hinweis auf eine falsche Rechnung im vorhergehenden Post von mir, aber das war wohl ein Irrtum. Also stimmt meine erste Rechnung.

Danke. :)

Hicaltisee

von diesen Stufen habe ich so auch gehört :) ist aber schon länger her. hat sich da etwas bis heute verädnert?

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