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Ablehnung der Bewerbung per Post noch vor Musterung

Begonnen von Borsal, 24. Mai 2015, 11:11:56

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Borsal

Zitat von: KlausP am 24. Mai 2015, 14:54:36
Zitat... Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. ...

Wieso? Darf ein Moderator/Administrator seine Meinung hier nicht kundtun? Wo steht das in den Forenregeln?

Doch natürlich, ich hab ja nie gesagt, dass er das nicht darf. Ich fand nur, dass man nicht gleich ganz so feindselig vorraus gehen muss. Und ja natürlich ist die Berufsausbildung auch ein positiver Aspekt, allerdings würde ich auch als Mannschafter anfangen, wie in der Bewerbung angegeben. Ich bin auch nicht arbeitslos und bewerbe mich aus Ermangelung an Alternativen.

Aber wenn ich nicht ganz falsch liege, hat die Bundeswehr auch damals schon Personal ausgebildet, das ist also kein Argument, dass es jetzt ja eine Ausbildung dazu gibt. Ich möchte hier aber auch nicht in Anfeindungen ausschweifen oder auf Recht auf Einspruch beharren, ich möchte einfach nur eine Chance zur Musterung.






Ralf

Die hat ja i.d.R. jeder mindestens einmal, du hattest ja bereits eine. Da kam ein Ergebnis raus, dass du damals gewollt hast und nunmehr bereust.
Was du machen kannst, wurde ja bereits hier ausgeführt:
Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
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StOPfr

Der entscheidende Hinweis findet sich im Statement von BulleMölders: 

Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
...Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.

Diese Möglichkeit kannst du nutzen. Die Bundeswehr ist allerdings nicht verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben. Sie kann weiterhin, wie wohl schon geschehen, nach Aktenlage entscheiden.

Unsere "älteren Herren" Wir empfehlen für solche Fälle die Pläne B und C usw.


Ralf war schneller, hat aber wohl auch mehr Zeit...  ;) 
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mailman

ZitatSchön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben?

Ob Moderator oder nicht, Ich habe mich vor knapp 12 Jahren freiwillig entschlossen zu dienen, die meisten meiner Freunde haben zumindest den GWD gemacht ob gewollt oder nicht und soll die Bw Hurra schreiben wenn jemand daherkommt, der sich vor Jahren dem Wehrdienst durch Lügen entzogen hat?

Offensichtlich hat es wohl nicht zu einer Ausbildung gereicht, das kann auch der Grund gewesen sein.

KlausP

Eine persönliche Meinungsäußerung habe ich mir bisher verkniffen, aber sie würde die von @Mailman sicher noch toppen ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Borsal

Nein Mailmain, niemand soll hier hurra schreien oder Freudensprünge machen, aber ich hab auch niemanden belogen, die ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.

Flexscan

Mit 18 ist man laut Gesetz volljährig und erwachsen, im Normalfall weis man dann was man will.
Du hast dich vor der Wehrpflicht gedrückt und hast nun mit den Konsequenzen zu leben.
Das ist auch gut so, das man solche Drückeberger wie dich nicht mehr einstellt.

Finde dich damit ab das das Thema durch ist.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Das Thema "nicht wehrdienstfähig" und Ausmusterung kann einem noch mal gehörig auf die Füße fallen, nämlich dann, wenn man bei einer Versicherung wegen der Gesundheitsprüfung die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden muss. Dann sollte man tunlichst auch erwähnen, aus welchen Gründen man ausgemustert wurde.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 23:35:09
...die ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.
Und die sagen eben aus, dass Sie nicht wehrdienstfähig sind. Genau darum wurden Sie abgelehnt. Also ist doch alles richtig beschieden.
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mailman

Zitatdie ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.
:o

Zitatwas von Rückenschmerzen gesagt
::)


Wie auch immer, die Ausmusterung wurde vom TE selbst in "Gang" gesetzt und alles ging seinen richtigen Weg.
Nun bleibt nur der Antrag auf Nachmusterung. Diesem muss nicht stattgegeben werden.

Und selbst wenn, eine Musterung für  SaZ ist wesentlich "umfangreicher" als noch zu GWDL-Zeiten, da kann es wieder zu T5 kommen, diesmal sogar "ungewollt".

Und hat man diese Klippen umschifft, muss man noch geeignet sein und es muss eine Stelle frei sein, aber mit 27, vermutlich ohne Ausbildung, ist man ja der Traumbewerber für die Fw/Uffz Laufbahn im Fachdienst mit ZAW.

StOPfr

Nun kann die eine oder andere Moralkeule auch mal wieder eingepackt werden. Es gibt ehemalige Drückeberger in der Truppe und manche wurden gute Soldaten. Wir haben diesen Entscheid ja nicht zu treffen; zur eigentlichen Frage sowie zum Vorgehen wurde nun mehrmals alles geschrieben.
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Abt.Fw

Zitat von: mailman am 24. Mai 2015, 16:57:06
ZitatSchön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben?

Ob Moderator oder nicht, Ich habe mich vor knapp 12 Jahren freiwillig entschlossen zu dienen, die meisten meiner Freunde haben zumindest den GWD gemacht ob gewollt oder nicht und soll die Bw Hurra schreiben wenn jemand daherkommt, der sich vor Jahren dem Wehrdienst durch Lügen entzogen hat?

Offensichtlich hat es wohl nicht zu einer Ausbildung gereicht, das kann auch der Grund gewesen sein.

Also irgendwie kommen viele Beiträge vom Thema ab!

Als Erstes geht die Bundeswehr doch hoffentlich nicht davon aus, dass ein Bewerber, der vor 10 Jahren als T5 gemustert wurde, gleich auch ein Drückeberger oder Lügner ist! Wenn das so wäre, müsste man der damaligen Musterungsärztin mangelnde Befähigung attestieren und das ganze Verfahren in Frage stellen. Dies will hier wohl sicher niemand!

Zum Anderen kann doch sicher niemand beurteilen, ob der damalige Grund der zur Ausmusterung führte, nicht auch tatsächlich vorlag/vorliegt. Auf welche Art und Weise dieser Befund in seine Akte kam, ist ja zweitrangig und dass dieses Ergebnis dem TE natürlich in die Karten gespielt hat......wer will es ihm verdenken?

Das er die Geister die er rief, jetzt nicht wieder los wird, steht ja auf einem ganz anderen Blatt!

Vielleicht würde es vielen Beiträgen gut tun, wenn man(n) nicht immer sofort Alles und Jeden, durch seine negativen Interpretationen, in eine dunkle zwielichtige Ecke manövriert!

Starcook

Lass dich nicht rund machen! Wenn du nach Aktenlage, also ohne Testung im KC, abgelehnt wurdest, hast du keine Sperrfrist für eine erneute Bewerbung. Lass dir von deinem HA bescheinigen, dass du gesund bist und dem Dienst in der BW in seinen Augen nichts im Wege steht. Schreibe dazu noch einen 3-Zeiler, indem du dich erklärst und deine Beweggründe für deinen Berufswunsch nennst.

Dazu dann eine neue Bewerbung und ab damit zum Karriereberater. Wenn du Glück hast, lädt man dich anschließend ein und lässt einen BW-Arzt das Urteil über deinen Gesundheitszustand bzw. Tauglichkeit bestätigen.

Sei einfach etwas penetrant, hat schon vielen geholfen. ;)

Tommie

Der richtige Weg, der hier auch erwähnt wurde, ist ein Antrag auf Nachmusterung unter Angabe der relevanten Gründe, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat! Diesem Antrag kann, muss aber nicht, entsprochen werden! Und erst dann, wenn eine Nachmusterung erfolgt ist, macht auch eine Bewerbung Sinn, weil ansonsten exakt das gleiche passiert, wie dem TE wiederfahren ist: Die Bewerbung kommt mit einer Ablehnung zurück, weil der Bewerber nach Aktenlage aktuell nicht wehrdienstfähig ist!

Ein Attest vom Hausarzt, das bescheinigt, "dass er gesund ist" kann er sich schenken, denn das stellt einzig und alleine der Musterungsarzt fest! Hilfreich sind aktuelle Befunde zu den Fehlerziffern, die "damals(TM)" zu seiner Ausmusterung geführt haben, aber niemals ein "Der Mann ist vollkommen Gesund!"-Attest von einem Hausarzt, der nicht einmal die Vorschrift kennt, die einer Musterung zu Grunde liegt ;) !

Starcook

Zitat von: Tommie am 26. Mai 2015, 10:04:25
Der richtige Weg, der hier auch erwähnt wurde, ist ein Antrag auf Nachmusterung unter Angabe der relevanten Gründe, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat! Diesem Antrag kann, muss aber nicht, entsprochen werden! Und erst dann, wenn eine Nachmusterung erfolgt ist, macht auch eine Bewerbung Sinn, weil ansonsten exakt das gleiche passiert, wie dem TE wiederfahren ist: Die Bewerbung kommt mit einer Ablehnung zurück, weil der Bewerber nach Aktenlage aktuell nicht wehrdienstfähig ist!

Ein Attest vom Hausarzt, das bescheinigt, "dass er gesund ist" kann er sich schenken, denn das stellt einzig und alleine der Musterungsarzt fest! Hilfreich sind aktuelle Befunde zu den Fehlerziffern, die "damals(TM)" zu seiner Ausmusterung geführt haben, aber niemals ein "Der Mann ist vollkommen Gesund!"-Attest von einem Hausarzt, der nicht einmal die Vorschrift kennt, die einer Musterung zu Grunde liegt ;) !

Da es keine Musterungen mehr gibt, gibt es auch das von dir beschriebene Verfahren nicht mehr. Eine Eignungsfeststellung erfolgt !!! ausschließlich !!! im Zuge einer Bewerbung. Und ein ziviles Attest ist sehr wohl sinnvoll, um überhaupt eingeladen zu werden. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass ein solches vom ärztlichen Dienst des KC bestätigt werden muss. Es gibt keine andere Alternative.

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