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Ablehnung der Bewerbung per Post noch vor Musterung

Begonnen von Borsal, 24. Mai 2015, 11:11:56

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BulleMölders

Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 10:20:46
Da es keine Musterungen mehr gibt
Da habe ich aber was verpasst, seit wann gibt es die nicht mehr?
Es wäre schön wenn Sie uns unwissende Erleuchten würden.

Starcook

Zitat von: BulleMölders am 26. Mai 2015, 10:25:53
Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 10:20:46
Da es keine Musterungen mehr gibt
Da habe ich aber was verpasst, seit wann gibt es die nicht mehr?
Es wäre schön wenn Sie uns unwissende Erleuchten würden.

Seitdem die Wehrpflicht ausgesetzt und die KWEA aufgelöst sind. FWD und SaZ durchlaufen eine Eignungsfeststellung im Karrierecenter und der ärztliche Dienst führt eine Eignungsuntersuchung durch. Eine solche kann man nicht einfach selbst beantragen.

F_K

@ Starcook:

.. und wie nennst Du das, was bei den KCs für (geplante) RDL, die die letzten 2 Jahre nicht auf Tauglichkeit untersucht worden sind, durchgeführt wird?

.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?

Ralf

Zitat.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?
Bewerbung. Das geht in der Tat nur darüber, wenn man sich für den aktiven Dienst in der Bw "interessiert". Für das Beantragen einer Musterung fehlt sonst schlichtweg die Begründung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Starcook

Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 10:37:03
@ Starcook:

.. und wie nennst Du das, was bei den KCs für (geplante) RDL, die die letzten 2 Jahre nicht auf Tauglichkeit untersucht worden sind, durchgeführt wird?

.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?

Eignungsfeststellung und Eignungsuntersuchung.

F_K

Nope - Untersuchung auf Dienstfähigkeit nach SG (damit ist tatsächlich der Begriff "Musterung" entfallen, inhaltlich ist es aber der gleiche Untersuchungsgang).

Eine Eignungsfeststellung gibt es bei "normalen" geplanten RDL nicht, es wird nur "körperlich" untersucht, nicht charakterlich und geistig.

Tommie

Fakt ist jedoch, dass die ärztlichen Untersuchungen am KarrCBw nach wie vor im internen Sprachgebrauch als Musterungen bezeichnet werden. Und ein ausgemusterter Bewerber hat nun mal die Möglichkeit sich zu bewerben, muss aber damit rechnen, nach Aktenlage behandelt zu werden und seine Bewerbung zurück zu bekommen. Daher stellt er einen Antrag auf eine erneute musterungsärztliche Untersuchung, weil sich wesentliche Erkenntnisse zur Änderung seines Tauglichkeitsgrades ergeben haben. Und so was nannte man eben früher "Nachmusterung"!

Laut einem Telefonat mit dem Leiter des ärztlichen Dienstes eines süddeutschen KarrCBw vor wenigen Minuten gibt es diese Möglichkeit sehr wohl noch!

Starcook

Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 10:58:04
Nope - Untersuchung auf Dienstfähigkeit nach SG (damit ist tatsächlich der Begriff "Musterung" entfallen, inhaltlich ist es aber der gleiche Untersuchungsgang).

Eine Eignungsfeststellung gibt es bei "normalen" geplanten RDL nicht, es wird nur "körperlich" untersucht, nicht charakterlich und geistig.

Gut möglich, habe mit RDL nichts am Hut, geht aber völlig am Thema vorbei.

F_K

@ Starcook:

Wir sind hier genau beim Thema - Du hattest das "Wording" diskutiert.

Der TE ist derzeit Untauglich, als Ergebnis der damaligen Musterung.

Seine Bewerbung wurde deshalb aufgrund der Aktenlage (Musterungsergebnis) abgelehnt.

Er kann jetzt sehr wohl eine weitere Untersuchung seiner (körperlichen) Dienstfähigkeit (formerly known as "Nachmusterung") beantragen, am besten unter Beifügung aussagekräftiger neuerer Untersuchungen.

Dies ist schneller als eine erneute Bewerbung.

Starcook

Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 11:26:57
@ Starcook:

Wir sind hier genau beim Thema - Du hattest das "Wording" diskutiert.

Der TE ist derzeit Untauglich, als Ergebnis der damaligen Musterung.

Seine Bewerbung wurde deshalb aufgrund der Aktenlage (Musterungsergebnis) abgelehnt.

Er kann jetzt sehr wohl eine weitere Untersuchung seiner (körperlichen) Dienstfähigkeit (formerly known as "Nachmusterung") beantragen, am besten unter Beifügung aussagekräftiger neuerer Untersuchungen.

Dies ist schneller als eine erneute Bewerbung.

Wegen Begrifflichkeiten zu diskutieren war nicht meine Absicht, sorry, wenn das so rüberkam. Mir ging es viel mehr in den Fakt, dass eine "Nachmusterung" in der Form nicht möglich ist. Mit der Ablehnung geht auch eine Aktenauflösung einher und ohne SAP-Datensatz wird niemand eingeladen oder untersucht. Die KC selbst erstellen diese aber nicht, sondern nur die Karriereberatungsbüros, welche für die Abgabe des Datensatzes an das KC eine vollständige Bewerbung benötigen.

mailman

Der TE ist vllt auch ein "Sonderfall", da er ja eine Musterung durchlaufen hat und nicht völlig neu daherkommt.

Der Tenor bleibt ja der gleiche, wenn man nicht beweisen kann, das sich was gebessert hat wird es nichts.

Starcook

Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 12:03:56
Der TE ist vllt auch ein "Sonderfall", da er ja eine Musterung durchlaufen hat und nicht völlig neu daherkommt.

Der Tenor bleibt ja der gleiche, wenn man nicht beweisen kann, das sich was gebessert hat wird es nichts.

Richtig, diese ist aber immerhin ganze 10 Jahre her. Wenn da nicht gerade eine unheilbare Krankheit vorlag und ein Bein fehlte, ist eine Ablehnung in der Aktenvorauswahl ziemlich hart und keinesfalls "normal". Wenn man dazu bedenkt, dass wir IT'ler händeringend suchen, ist das Vorgehen für mich unverständlich.

Zumal der TE sagte, er hätte sich vor einem Monat beworben... so schnell sind die Gesundheitsunterlagen nicht aus Andernach im KC.
Dh. für mich, dass diese nicht der Grund sein können.

Solche Fälle hatte ich oft und meist genügte ein Anruf, um den Interessenten bei erneuter Bewerbung dann doch einzuladen. Das der Grund für die T5-Musterung nicht mehr vorliegt ist natürlich Voraussetzung. Und genau das würde ich mir zivil bescheinigen lassen und eben einen 3-Zeiler zupacken, in dem um eine Einladung gebeten wird, um die Möglichkeit zu bekommen, vom ärztlichen Dienst tauglich geschrieben werden zu können.

F_K

Nochmal langsam zum mitmeißeln:

- Der TE ist kein "ITler", sondern will sich für eine Laufbahn mit ZAW "IT" bewerbern bzw. hat dies getan.
- Ob er über eine (abgeschlossene) Ausbildung verfügt, ist unklar, viele gehen hier von einem gebrochenen Lebenslauf aus, jedenfalls ist der TE etwas "älter", ohne "weiser" zu sein ...

- Der TE ist derzeit T5 eingestuft, und meines Wissens sind diese Werte "online" verfügbar, ohne Rückverfilmung aus Andernach.

- Ebenfalls liegen keine Hinweise vor, warum / wieso die Gesundheitsstörung nicht mehr vorliegen sollte.

Kurz: Eine Ablehnung ist schon nachvollziehbar (und keinesfalls unverständlich).

ulli76

T5 bedeutet "dauerhaft nicht wehrdienstfähig". Also geht die Bundeswehr davon aus, dass der Gesundheitszustand dauerhaft besteht (ist halt einfach die Definition).
Mit diesem Status ist der TE im System geführt- und zwar auch außerhalb der G-Akte. Auch wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist und nicht mehr großflächig gemustert wird, bleiben die Daten von denen DIE gemustert wurden wie früher im System. (Hintergrund- würden uns jetzt plötzlich die ähm Schweizer angreifen, können die KC in ihren Datenbeständen schauen, bei wem es sich überhaupt lohnt, ihn einzuziehen.)

Jetzt gibt es natürlich auch ein paar Sonderfälle. Also gesundheitliche Probleme, die sich trotz anderer Gesundheitsziffer ändern. Da muss aber der, der was von der Bundeswehr will, darlegen, in wiefern sich der Gesundheitszustand geändert hat.

In diesem Fall einfach Nachmusterung mit der Begründung einer erneuten Bewerbung beantragen und dabei darlegen, in wiefern bzw. warum sich der Gesundheitszustand geändert hat. Zur Untermauerung des Antrags kann allerdings eine entsprechende Bescheinigung eines zivilen Arztes hilfreich sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Starcook

Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 12:27:54
Nochmal langsam zum mitmeißeln:

- Der TE ist kein "ITler", sondern will sich für eine Laufbahn mit ZAW "IT" bewerbern bzw. hat dies getan.
- Ob er über eine (abgeschlossene) Ausbildung verfügt, ist unklar, viele gehen hier von einem gebrochenen Lebenslauf aus, jedenfalls ist der TE etwas "älter", ohne "weiser" zu sein ...

- Der TE ist derzeit T5 eingestuft, und meines Wissens sind diese Werte "online" verfügbar, ohne Rückverfilmung aus Andernach.

- Ebenfalls liegen keine Hinweise vor, warum / wieso die Gesundheitsstörung nicht mehr vorliegen sollte.

Kurz: Eine Ablehnung ist schon nachvollziehbar (und keinesfalls unverständlich).

Das der TE eine ZAW machen möchte, ist mir bewusst und Bedarf besteht auch dort. "Älter ohne weiser" wissen wir ja nicht  :D. Und nein, die genauen Gründe der T5-Musterung sind nicht online. Viele (bei Weitem nicht alle) G-Unterlagen liegen in Andernach wegen Platzgründen in Form von Mirkofilm vor, jedoch nicht digital. Das der Ausmusterungsgrund nicht mehr vorliegt, davon gehe ich jetzt mal einfach aus. Und selbst wenn dem nicht so sein sollte, gab es ja auch bei den Fehlerziffern des ärztl. Dienstes viele Änderungen in den letzten Jahren.

Selbst die Kandidaten, die mit 17 absichtlich mit THC im Urin zur Musterung sind, werden eingeladen und untersucht.... daher finde ich es schon recht fraglich, auf Grund einer zivilen Akte "für immer" untauglich gesprochen zu werden, wenn doch nur der ärztliche Dienst eine solche feststellen kann.

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