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Ist der Einstellbescheid bindend

Begonnen von Roadrunner1987, 26. Mai 2015, 18:15:19

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Roadrunner1987

Hallo liebe Forengemeinde,
so langsam werde ich hibelig. Ich war im November 2014 am ACFüKrBw und habe Eignung und Wunschstudium erhalten. Ich habe einen Einstellbescheid erhalten auf dem der Dienstantritt vermerkt ist (1.7.15).

Eine Woche später kam per Post die 3-fache Ausfertigung der Verpflichtungserklärung. Die habe ich unterschrieben und 2 - fach nach Köln geschickt. Zwischen zeitlich habe ich schon erfahren das mein Hausstand anerkannt ist.
So weit so gut.

Das Einzige was fehlt ist die Aufforderung zum Dienstantritt.

Bis wann sollte die da sein? Kann ich mich auf den Einstellbescheid verlassen so wie es in Köln hieß? Also ist der bindend?

Ich hab das zwar alles schon mal durch ist allerdings 10 Jahre her. Und den viel beschworenen Plan B gibt es nicht mehr, da ich eine Einstellzusage auf dem Tisch habe.
In Köln habe ich keinen erreichen können.

Von einigen aus meinem Jahrgang konnte ich erfahren, dass die Aufforderung seit April da ist.

Kommt meine auch?
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN

Ralf

Ruf halt an und frag nach.
Ja, wenn nichts (von deiner Seite oder unabwendbare Gründe) dazwischen kommt, bleibt es bei der Zusage.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Roadrunner1987

Na ich will die Stelle unbedingt. Was besseres gibt's doch nicht Studium, Soldat und gefordert werden.


Danke für die Antwort. Ich warte bis Montag mit dem Anruf.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN

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