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Stundennachweise- DUZ- UvD/GvD

Begonnen von Dummer, 27. Mai 2015, 15:55:14

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Dummer

Guten Tag,

mir kann keiner so richtig helfen, bzw. sind die Meinungen recht unterschiedlich.
Es geht um den Stundennachweis und geleistete Dienste.
Da in jeder Kompanie/Einheit auch verschiedene Nachweise im Umlauf sind, weiß ich mir selbst nicht wirklich zu helfen.

Nun zur Frage:
Montags ab 0700 UvD bis Dienstag 0700. Dann Dienstag ab 0700 ganz normal Tagesgeschäft bis 1700.
Mittwoch ab 0700 UvD bis Donnerstag 0700. Dann Donnerstag ab 0700 ganz normal Tagesgeschäft bis 1700.
Freitag ab 0700 UvD bis Samstag 0700.
Samstag ab 0700 dann Freizeit bzw. Dienstzeitunterbrechung
Sonntag ab 0700 UvD bis Montag 0700. Dann Tagesgeschäft bis 1700.

So geht es dann eine Woche weiter. Quasi jeden zweiten Tag UvD, dazwischen normalen Dienst in Funktion.

Duz steht im Netz, ab 2000 bis 2400, 0000 bis 0600. Samstag ab 1200 und Sonntags ganztägig.
Einen Tag Dienstzeitausgleich (DA) bekommt man ab 16 Stunden Dienst. Also ein Tag UvD = einen Tag DA.

Was ist aber mit Sonntag, da Feiertag?
Wie schreibe ich den Stundenzettel? von 0700 bis 2400 UvD ist klar, aber dann? Ab 0000 bis 0700 UvD und ab 0700 bis 1700 Dienst in Funktion?
Weil eigentlich ist es für mich durchweg zusammenhängender Dienst.
Oder einmal 24 Stunden + 10?

Hoffentlich kommt wer mit klar...
(nein ich kann keinen Spieß fragen, nein auch nicht im GeZi, da alle auf Übung sind)

Ralf

Im Intranet gibt es im Ausbildungsforum ein tool zum Berechnen. Das könnte dir helfen.
Läuft denn eine Frist ab, weil du nicht wartest, bis deine Leute von der Übung wiederkommen?
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

ZitatDuz steht im Netz, ab 2000 bis 2400, 0000 bis 0600. Samstag ab 1200 und Sonntags ganztägig.
Einen Tag Dienstzeitausgleich (DA) bekommt man ab 16 Stunden Dienst. Also ein Tag UvD = einen Tag DA.

DUZ (richtig: Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten) Anrechnungsfälle für mehrgeleisteten Dienst sind aber zwei paar völlig verschiedene Paar Schuhe! DUZ ist von Amts wegen durch die Einheit zuzuerkennen, Anrechnungsfälle sind als Forderungsnachweis durch den Soldaten einzureichen
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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