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Mit 17 Jahren zur Bundeswehr

Begonnen von Tim Lukas, 30. Mai 2015, 13:27:32

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Tim Lukas

Hallo,
Ich werde nun morgen 16 Jahre alt. Da ich ein Jahr wiederholen muss da ich lange Zeit krank war werde ich nach meinem Real-Abschluss 17 Jahre alt sein.
Für mich steht definitiv fest das ich zu Bundeswehr gehe. Ich hab mir das auch sehr lange überlegt (seit ich 9-10 bin etwa) Es ist mein Traum und ich weis das ich nichts anderes machen will.
Die Risiken sind mir bewusst und meine Freundin/Familie ist damit auch einverstanden. Ich habe mich auch schon Informiert so ist das nicht :D Sogar sehr gut. Dazu waren meine ganzen Vorväter bei den Fliegern,Heer etc. Mein Wunsch ist es zum Heer zu den Fallschirmjägern zu kommen oder zu den Panzergrenadieren. Nur gillt für mich ja noch das Jugendarbeitsschutzgesetzt wenn ich noch 17 bin. Wie sieht das denn da aus ?
Dazu:
Ab wann sollte ich mich dann bewerben ? Ich denke mal so im Herbst diesen Jahres auch wenn ich noch 16 bin ? geht das denn bei Dienstantritt (soweit alles klappt) würde ich ja 17 Jahre alt sein...
Ich mache auch sehr viel Sport bzw. fange damit jez so "richtig" an um mich darauf vorzubereiten (habe ja noch 1 Jahr). Was sollte man denn so üben ? Und ich habe eine Heuschnupfen allergie im Sommer mit geringfügigem Astma das aber nie auftritt und ein Medikament wenn es zu schlimm wird habe ich auch das sofort und super hilft. Dazu habe ich zu große Lungen/Lungenvolumen usw.....ist das ein Problem `?

Grüße
Tim :)

Ralf

Bei Diensteintritt muss man 17 Jahre alt sein, dazu braucht man auch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Minderjährige Soldatinnen und Soldaten nehmen grundsätzlich an allen ihrer Laufbahn und Tätigkeit entsprechenden militärischen Ausbildungen teil.

Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls wurde zusätzlich angewiesen, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben dürfen, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt.

Unter 18-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nehmen unter keinen Umständen an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil.
Eine abgegebene Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung haben Soldatinnen und Soldaten, die minderjährig ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten haben, mit Vollendung des 18. Lebensjahres nochmals eigenhändig zu unterschreiben.

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Tim Lukas

Ok danke für die schnelle Antwort :)
Wie sieht es denn mit dem Astma und Co. aus ?

KlausP

Ich bin kein Mediziner, aber das kann problematisch werden, besonders für die von Ihnen gewünschten infanteristischen Verwendungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tim Lukas

Ok vielen dank :)
Wie kann/muss ich mich für die Musterung anmelden und wann ?
Schon diese Jahr mit 16 das ich bei Dienstantritt 17 bin ?

Ralf

Termin mit einem Karriereberater ausmachen. so 8 Monate vor dem gewünschten Diensteintritt.
So als Hinweis: es kommt öfters vor, dass ganz junge Bewerber noch keine Eignung für höhere Laufbahnen bekommen. Da hilft dann oftmals einen Ausbildungsberuf vorab zu lernen.
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Verteidiger

Das mit dem Asthma ist für den FWDl kein grundlegendes Problem, aber für die "grünen" Verwendungen kann das doch problematisch sein.
Auch empfehle ich vorher eine Ausbildung zu machen. Das steigert die "Chancen" für eine höhere Verwendung und Sie erlangen Lebenserfahrung, denn in der Grundausbildung werden viele ältern sein als Sie.

Ich find es immer noch lächerlich, dass es überhaupt 17 Jährige bei der BW gibt. Dürfen in der zivilen Wirtschaft nicht nach 22 Uhr arbeiten und haben die Disko um 24 Uhr zu verlassen, aber eine 36 Stunden Übung stellt kein Problem da

F_K

Lieber Verteidiger,

soviel Bulls*** auf einem Haufen...

Je nach Ausprägung kann Asthma zur Untauglichkeit führen.

Für Soldaten gilt (sinnvollerweise) ein anderer gesetzlicher Rahmen als für zivile Unternehmen - und das ist nicht anders möglich.

Verteidiger

Zitat von: F_K am 30. Mai 2015, 17:20:22
Lieber Verteidiger,

soviel Bulls*** auf einem Haufen...

Je nach Ausprägung kann Asthma zur Untauglichkeit führen.

Für Soldaten gilt (sinnvollerweise) ein anderer gesetzlicher Rahmen als für zivile Unternehmen - und das ist nicht anders möglich.

Sorry etwas falsch ausgedrückt. Wollte schreiben, dass es Soldaten mit Astma gibt.
Warum sollte die Mindestaltersgrenze nicht auch für Soldaten gelten? Verstehe ich nicht

Büdi

Weil schon genug 17 Jährige das ohne Probleme überstanden haben.


ulli76

Zu dem Asthma:Wenn du regelmäßig das Notfallspray brauchst, ist das Asthma nicht gut eingestellt und wird insbesondere für infanteristische Verwendungn Probleme machen. Gerade Falli treien sich auch noch überall in der Weltgeschichte rum, wo es durchaus auch zu Reizungen der Atemwege kommen kann (Staub, Trockenheit,Luftverschmutzung etc.)

Zu der Erkrankung die dich die Wiederholung des Schuljahres gekostet hat: Je nach dem was das war kann auch das zu Problemen der Tauglichkeit führen.

Ich kenne zumindest einen Fallschirmjägerstandort wo sehr auf die Dienstzeiten der Minderjährigen geachtet wird (oder zumindest wurde). Aber es gibt tatsächlich Ausnahmeregelungen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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