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Frage bezüglich der Anforderung des Dienstpostens

Begonnen von derkopp, 31. Mai 2015, 15:24:04

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derkopp

Hallo,
Ich hab von meinem Einplaner so eine Druckansicht für meinen Dienstposten bekommen.
Nun habe ich entdeckt, das unter der Kategorie "Anforderung des Dienstpostens" auch die Beiden Punkte Kraftfahrer CE und KfG EAGLE IV zu finden sind.
Gehe ich richtig in der Annahme, das ich irgendwann nach Beginn meiner Ausbildung auch den LKW Führerschein CE bezahlt bekomme und dann auch den EAGLE IV fahren darf?

Schon mal danke im voraus für das Beantworten.

Ralf

Wenn das der Ausdruck aus dem Vakanzenmanagement ist und es in der Einheit keinen Grund dafür gibt, dass jemand anderes diese Funktion wahrnimmt: ja.
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derkopp

Zitat von: Ralf am 31. Mai 2015, 15:29:34
Wenn das der Ausdruck aus dem Vakanzenmanagement ist und es in der Einheit keinen Grund dafür gibt, dass jemand anderes diese Funktion wahrnimmt: ja.

Was ist das Vakanzenmanagement und was könnte so ein Grund sein ?

Ralf

Da wo deine Stelle drin ausgeschrieben ist= Computersystem.
Grund könnte sein, dass deine Stelle z.B. länger nicht besetzt war und jemand anderes diesen Teil übernommen hat.
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derkopp

Zitat von: Ralf am 31. Mai 2015, 17:31:47
Da wo deine Stelle drin ausgeschrieben ist= Computersystem.

Ja, dann denke ich mal, das dass so richtig ist.
Den Zettel habe ich erhalten, nachdem ich durch den Einplaner am Computer die Stelle bekommen habe.
Von daher müsste das eigentlich Passen.

Nochmal danke für die schnelle Hilfe

KlausP

Sie werden es erfahren. Nach der Grundausbildung, wenn Sie in Ihre Stammeinheit versetzt wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Tolle Antwort, KlausP, da ist jemand noch in der Bewerbungsphase bzw gerade genommen worden und soll sich mal überraschen lassen.
Wenn dann nach 6 Monaten ein Thread kommt mit dem Thema Dienstposten ist Mist, heißt es dann, hätte man sich vorher überlegen können...

So wird das Forum ja richtig sinnvoll.

Zum Thema:
Für deine Stelle ist vorgesehen, dass du zum Kraftfahrer CE ausgebildet wirst (Lehrgang bei der Bw, nicht zivil) und danach für den Eagle, also ein weiterer Lehrgang.
Wenn du genug Dienstzeit hast, ist es wahrscheinlich, dass du auch entsprechend ausgebildet wirst (für CE min 12 Monate Restdienstzeit nach Lehrgang).

Ralf

ZitatWenn dann nach 6 Monaten ein Thread kommt mit dem Thema Dienstposten ist Mist, heißt es dann, hätte man sich vorher überlegen können...
Ganz so dramatisch ist das doch nicht. Die Erstverwendung bleibt doch erhalten. Das ist doch nur die Zweitverwendung.
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Tommie

Zitat von: funker07 am 31. Mai 2015, 18:34:03... (für CE min 12 Monate Restdienstzeit nach Lehrgang).

Stimmt nicht ganz, funker07 ;) ! "Restnutzungsdauer" (= Mindestnutzungszeit!) bei Kraftfahrer CE sind laut Lehrgangskatalog mindestens 10 Monate!

derkopp

Ja, ich bin SaZ 9, mache aber noch die Ausbildung zum Fachinformatiker durch die Bundeswehr.
Wenn ich das hier richtig heraus gelesen habe, dann kommt also erst die allgemeine Grundausbildung, der Unteroffizierslehrgang, die Ausbildung zum Fachinformatiker und dann die Fahrerausbildung.
Stimmt das soweit ?

Ralf

Grundausbildung wohl nicht, eher UGL oder UA/FA-Btl oder was immer dein Uniformträgerbereich für dich vorsieht.
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mailman


Tommie

Nein, die hat der ZSanDst auch ;) ! Allerdings ist dort der Ablauf ein wenig anders: Zunächst werden zwei Monate Grundausbildung in einer der GA-Einheiten des ZSanDst gemacht, dann geht es in die Stammeinheit und dann gemäß Ausbildungsplanung an die SanAkBw in München für die UAL/FAL und irgendwann kommt auch der mittlerweile "Ergänzungsmodul" genannte ehemalige Sanitätsgrundlagenlehrgang (aka "der blaue Monat"!).

mailman


derkopp

Jetzt habt ihr es geschafft mich etwas zu verwirren.
Da ich beim Bund ja noch extrem neu bin, habe ich die ganzen Abkürzungen noch nicht komplett drauf.
Wofür stehen zum Beispiel UGL oder UA/FA-Btl?
Und was ist der Unterschied zwischen denen und der normalen Grundausbildung?

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