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KFZ von der Steuer absetzen

Begonnen von FmUffz, 06. Mai 2015, 21:54:59

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FmUffz

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2014 und habe gelesen dass man  sein eigenes KFZ absetzen kann
und auch Reparaturkosten und Versicherung.

Macht das zufällig Jemand und weis was dafür erfüllt sein muss?

Das Fahrzeug ist sehr hochwertig und wurde 2013 angeschafft.
Seit 01.08.14 bin ich wieder bei der Bundeswehr und habe das Auto seit dem überwiegend für Dienstreisen und Familienheimfahrt
von und zu Lehrgangsorten genutzt (ca. 700km die Woche).
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

BulleMölders

Wo gelesen? Nach welcher Vorschrift soll das KFZ "abgesetzt" werden?

justice005

Ich bin heute morgen mal nett und zeige Sozialkompetenz:

http://lmgtfy.com/?q=KFZ-Reparatur+von+der+Steuer+absetzen


Absetzen lässt sich die KFZ-Versicherung, aber im Allgemeinen keine Reparaturen.
Reparaturen lassen sich nur dann absetzen, wenn auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück ein Unfall passiert ist.


FmUffz

Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

dv_uffz

Bei Fragen rund um die Steuererklärung etc.pp. ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein der richtige Ansprechpartner:

Dennoch ein paar Information:
- Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte: 0,30 € pro km... einfache Fahrt (doppelte Anrechnung nicht möglich)
- Dienstreisen/Lehrgänge/Auswärtstätigkeiten: 0,30 € pro km.... hier ist die Hin- und Rückfahrt anrechenbar (mögliche Erstattungen in Höhe von derzeit 0,20 € durch das BwDLZ sind gegenzurechnen! Nicht auf die Idee kommen hier zu bescheissen und die Belege verschwinden lassen!)
- KFZ Versicherung.... hier aber nur der Anteil der Haftpflichtversicherung (Teil-/Vollkasko sind privat vergnügen!)
- Reperaturen... wurde schon gesagt

ZitatDas Fahrzeug ist sehr hochwertig und wurde 2013 angeschafft.

Auch wenn das Fahrzeug sehr hochwertig ist, auch wieder privat vergnügen.

Thunderbird0103

Das geschriebene ist soweit richtig. Zusätzlich gilt (eher für höhere Dienstgrade interessant):

Für Dienstreisen z.B. Besprechung, Tagung, Dienstaufsicht, Auswärtstätigkeit usw. (nicht Lehrgänge etc.)
können selbst ermittelte Kilometersätze in voller Höhe sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt angesetzt werden.
In meinem Fall 0,59 €.

Dazu muss man alle Kosten z.B. bei Spritmonitor o.ä erfassen. Sprich, Tanken, Pflege, Zubehör, Anschaffungspreis (als lineare Abschreibung für Abnutzung kurz AFA z.B.: Anschaffung 25.000, geschätzte Laufleistung pro Jahr 20.000, geschätzte max. Laufleistung 260.000 macht eine Abschreibung von 13 Jahren in Euro ~1.923 Euro pro Jahr), Reparaturen, Versicherung, Unfallkosten. Wirklich alles was mit dem Fahrzeug direkt zu tun hat.

Die meisten Programme haben einen Part Fahrzeugverwaltung dort kann man das dann eintragen und es berechnet dann den Km Preis.

Woher weis ich das? Vor meiner BW Zeit war ich Steuerfachangestellter.

Und wie schon geschrieben das geht nur für Dienstreisen.

ToMA

Es wird auch grundsätzlich anerkannt, wenn man als Abschreibung die 6-jährige Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle anwendet. Ab dem 7. Jahr darf dafür keine Abschreibung mehr berücksichtigt werden, bis wieder ein neues (oder gebrauchtes) Auto angeschafft wird.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

knck

Ich weiß nicht, ob ich grade einfach zu blöd bin oder ob die Frage doch nicht so dumm ist, wie sie mir grade vorkommt (man beachte die Uhrzeit, hatte erst einen Kaffee  ::) ):

Bzgl. der KFZ-Versicherung:

Aufgrund meines jungen Alters läuft mein, von mir gekauftes Auto bei der Versicherung über meinen Vater (Prozente und so), allerdings wird die KFZ-Versicherung mntl. direkt von meinem Konto abgebucht, abgesprochen und abgesegnet mit meinem Versicherungsmenschen (also auch nachweisbar, dass ich diese zahle.).

Da offiziell ja meinem Vater die Versicherung gehört, habe ich sicherlich kein Recht hier auf Absetzen des Haftpflichtanteils?


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

ToMA

Bezüglich der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben ist klar geregelt, dass nur der Versicherungsnehmer, der seine Beiträge auch selbst bezahlt hat, das Abzugsrecht hat (Ausnahme: zusammenveranlagte Ehegatten).

Hinsichtlich der oben beschriebenen Möglichkeit des anteiligen Abzuges bei den Werbungskosten, wenn man sie denn vollständig für die Dienst-/Reisekosten nachweisen muss, sollten die selbst gezahlten Versicherungsbeiträge auch angesetzt werden können, wenn man nicht der Versicherungsnehmer ist.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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