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längere Verletzung/Krankheit in der Probezeit als SaZ

Begonnen von Max88, 17. Februar 2015, 19:52:20

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ulli76

Zitat von: Ralf am 05. Juni 2015, 12:10:40
Er ist in der Eignungsübung, da ist seine "Probezeit" quasi 4 Monate.

Unabhängig davon darf man Probezeit nicht mit Widerrufsrecht verwechseln. Das sind 2 unterschiedliche Dinge.

Und das ist auch einer der Hauptunterschiede in den beiden Fällen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: jepo90 am 05. Juni 2015, 11:42:38
Aso und die Planen dann einen um. Naja so ne richtige Einheit habe ich noch nicht, da ich nach der Eignungsübung gleich KZH bin.

Aber was meinen Sie zum Thema Entlassung?

Ihre 4monatige Eignungsübung ist also beendet und Sie haben die Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ entgegengenommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jepo90


KlausP

Dann können Sie nach der Eignungsübung gar nicht gleich kzH geschrieben worden sein, denn Ihre EÜb dauert genau vier Monate. Und ja, die kann auch beendet werden und Sie erhalten keine SaZ- Urkunde. Sie (oder auch Ihr Chef) können aber mit genau der Begründung Ihrer Verletzung die Verlängerung der EÜb um einmalig vier Monate beantragen. Nehmen Sie dazu unbedingt Verbindung mit Ihrem Spieß und/oder Ihrem Disziplinarvorgesetzten auf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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