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Verkürzung und Urlaub

Begonnen von Juudie, 08. Juni 2015, 12:18:03

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Juudie

Hallöchen,
Hätte mal folgende Frage. Bin fwdl 21 und habe jetzt auf 13 Monate verkürzt.
Meine Frage dazu ist, ob mein Urlaub noch aberzogen wird, oder ob ich die volle Anzahl der 30EU's behalte, weil ich ja länger als ein Jahr da war.
Bei uns im Gezi ist es nämlich noch nicht eingetragen.


KlausP

Sie haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub für 13 Monate Dienstzeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Die Urlaubsberechnung erfolgt jeweils für das Kalenderjahr! Für jeden Monat erhalten Sie anteilig 1/12 des jeweiligen Jahresurlaubes, also 2,5 Tage. Die Gesamtsumme wird dann gerundet.

Beispiel: Ihr FWD dauert von 01.07.2014 bis 31.07.2015! Berechnung für 2014: 6 x 2,5 Tage = 15 Urlaubstage für das Jahr 2014. Berechnung für das Jahr 2015: 7 x 2,5 Tage = 17,5 Tage wird gerundet auf 18 Urlaubstage für das Jahr 2015!

Juudie

Vielen Dank für die Antwort!