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Strafanzeige - SaZ (FA)

Begonnen von peter_PaN123, 30. Mai 2015, 14:38:18

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ulli76

Machen wir es doch ganz einfach: Der TE wartet einfach mal ab, was die Staatsanwaltschaft draus macht und fragt dann hier ggf. nochmal nach wie er weiter vorgehen soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Also die gute alte Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen. ;)
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Nein, es geht nicht um die  Mindeststrafe (Verbrechen) sondern um die theoretische Höchststrafe.

;)

Lucky_Luke

Seit wann greift diese neue Rechtssprechung justice005?
Handel oder du wirst behandelt!
Hol dir immer mindestens zwei Meinungen ein!
Verbieg dich nicht für andere, alles hat seinen Grund!

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Lucky_Luke

Danke wolverine! Wolllte nur sichergehen.

Wenn zwei das Gleiche sagen, ist es noch lange nicht dasselbe  ;)!
Handel oder du wirst behandelt!
Hol dir immer mindestens zwei Meinungen ein!
Verbieg dich nicht für andere, alles hat seinen Grund!

justice005

Die Rechtsprechung ist aus dem Jahr 2014.  Bundesverwaltungsgericht, Az 2 WD 5.13 vom 20.03.2014


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