Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Urlaub vor Dienstantritt

Begonnen von Dee89, 11. Juni 2015, 17:32:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dee89

Hallo!

Hoffe hier kann mir jemand helfen.

Momentan bin ich mit meinem Wehrdienstberater drüber, meine Bewerbung fertig zu stellen.
Im Januar habe ich einen Urlaub für 10 Tage im September gebucht.
Mein Bekannter meinte nun, wenn meine Papiere und alles rechtzeitig kommen, kann ich den Urlaub vergessen.
Nur wenn vorher doch schon der Einstellungstest war und mal angenommen Dienstantritt wäre am 1.10.15,
ist dass dann ein Problem? Bin da eben ein bisschen verunsichert worden mit der Aussage.

Vielen Dank schon mal

KlausP

Ich verstehe dasProblem nicht. Wenn Sie für September gebucht haben, Ihr frühester Dienstantritt (falls alles klappt) aber der 01.10. ist doch alles im grünen Bereich, jedenfalls so lange, wie Sie am 01.10. Ihren Dienst antreten können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dee89

Ja der Meinung war ich auch bis der eben meinte, ich könnte das vergessen.
Da er selbst bei der Bundeswehr ist, hat mich das etwas verunsichert.

Danke für die Antwort :)

KlausP

Dann scheint er wenig bis keine Ahnung zu haben. Vorsicht bei weiteren solcher Ratschläge.  ;) Wobei ja noch gar nicht klar ist, ob Sie zu dem Termin überhaupt eingestellt werden können. Das hat mit Ihrem Urlaub aber dann rein gar nichts zu tun. Hat er übrigenseinen Grund für seine steile Behauptung genannt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Vollkommener Quatsch, da will sich wohl jemand wichtig machen.
Bis zum Dienstantritt sind Sie Zivilist und was Sie da machen ist der Bundeswehr egal, solange alles im gesetzlichen Rahmen ist.
Selbst wenn Sie nicht zum Dienstantritt erscheinen passiert nichts außer das Ihr Dienstverhältnis nicht zustande kommt.

KlausP

Na ja, man sollte vielleicht nicht gerade Urlaub in Syrien machen.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dee89

Na nach Syrien geht es nicht  ;D

Einen Grund für seine Aussage hat er mir nicht genannt. Nachdem ich meinte, dass ja vor dem 1.10. eh kein Dienstantritt ist, sollte dass doch kein Problem sein.
Darauf hab ich keine Antwort mehr bekommen.
Deswegen hab ich mich an euch gewandt, da mir das schon komisch vorkam :)

Danke für eure Antworten von Leuten die Ahnung haben  :D


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau