Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Widerrufliche Verpflichtungserklärung A ab wann Gültig?

Begonnen von Woozy, 13. Juni 2015, 15:06:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Woozy

Hallo Community!

Bei einigen Freunden und mir Stand die Diskusion bzgl. der Verpflichtungserklärung im Raum, bei der am ende jedoch nur eine Frage offen blieb:

Nach einiger Googelei sowie durchforsten aller Unterlagen die mir Vorliegen, habe ich leider keine Antwort auf die Frage "Ab wann fangen die 6 Monate der Widerruflichen Verpflichtungserklärung A an?" gefunden. Hier geht es sich nur drum ob die 6 Monate a) Direkt ab beginn der AGA zählen oder b) Nach der AGA.

Für mich ist irgendwo Logischer das die 6 Monate ab ende der AGA zählen, nur hätten wir hier gerne mal die Richtige Angabe.

MFG
Woozy

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Woozy

Dieser Ton hier im Forum ist jedes mal so Toll zu Lesen  ;D

Vielen dank für die Antwort, hier kann zu.

Ralf

Nunja, dann erklär mir doch mal, was an meiner Antwort so missverständlich war, dass du "sicherheitshalber" noch einmal nachfragst.

Wenn dein Diensteintritt (also deine Dienstzeit) ab dem 01.07. rechnet, dann ist die Widerrufsfrist bis zum 31.12.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Woozy


Newman

Wie kann man eigentlich in ein geschriebenes Wort einen Tonfall interpretieren. Und eine Probezeit beginnt immer mit Arbeitsaufnahme was macht es denn für einen Sinn nach nem viertel oder halben Jahr eine Probezeit zu machen. Die ist ja dafür da das Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen ob sie zueinander passen, grob gesagt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau