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Ausgerutscht, kein Warnschild! Und jetzt?

Begonnen von bench87, 11. Juni 2015, 09:27:48

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mrr89

Warnschild reloaded: "Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen? Ich bin im dunklen Flur über so ein sch... Schild gestolpert..."

ulli76

Ich weiss auch nicht, warum man nicht einfach über seine Einheit die Reinigungsfirma auf die Verkehrssicherungspflichten hinweisen kann.
Und dann auch gleich noch dafür sorgen, dass der Flur besser ausgeleuchtet wird.

So lange nur die Wunde erneut verschlossen werden musste, ist der Schaden ja auch überschaubar.
Hätte es dir dabei das Knie komplett zerlegt, wäre das auch nochmal was anderes (von wegen dunkler Gang, kein Warnschild, Gefahr nicht erkennbar und deswegen schneller/weniger achtsam gelaufen als wenn die Gefahr erkennbar gewesen wäre.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Newman

Ich bin mal als ich in der Stadt unterwegs war an ein Schild gelaufen als mich jemand gerufen hat. Es hat weh getan. Wen kann ich verklagen das Schild? Der der gerufen hat? "Ironie aus"

Eine Putzfrau zur Rechenschaft ziehen bewirkt das nicht ordentlich geputzt wird und dann kann man sich wieder beschweren. Die Frau hat wahrscheinlich 8,5€ brutto Stundenlohn und hat es nicht leicht ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dann kommen Leute und machen ihr das Leben auch noch schwer weil sie ihre Arbeit macht. Traurig ???

Nachtmensch

Ich würde an das zuständige BwDLZ rantreten und zwar an demjenigen der den Vertrag mit der Putzfirma geschlossen hat. Wenn ich mich richtig erinnere ist das ein Sachbearbeiter aus dem Bereich FM Facility Management. Zur Not den Leiter FM anrufen. Der Vertrag sollte sogar in SASPF hinterlegt sein, wenn mich nicht alles täuscht. In dem Vertrag könnten sich Hinweise finden, wie zu putzen ist. Dieses wäre aus meiner Sicht ein Versuch wert.
Sprich den SB im BwDLZ für Arbeitssicherheit an, das ist meistens ein Beamter aus dem mittleren technischen Dienst, der sollte ebenso Informationen dazu haben.
Aus meiner Sicht wäre der Arbeitgeber der Putzfrau Ansprechpartner, weil der gegen Schäden die seine Angestellten verursachen, versichert sein sollte und nicht die Putzfrau direkt selber.
Abschliessend noch Gute Besserung!

kermit_nc

Normalerweise geht es mit der Unfallmeldung alles seinen Gang. Und nein, es ist nicht die Reinigungskraft haftbar, sondern die Reinigungs-Firma entsprechend dem Vertragsverhältnis.
Dein Dienstherr wird sich der Sache annehmen und entscheiden ob die Reinigungsfirma in Regress genommen wird (Mehrkosten, Dienstausfall, WDB ...) und welche Maßnahmen zur Vermeidung weiterer derartiger Unfälle nötig sind.

Weiter gute Besserung

Gruß

benba

Auch wenn ich den Kameraden hier zustimme, eine schlechte Bezahlung kann keine Entschuldigung für schlechte Arbeit im Allgemeinen sein.

miguhamburg1

Mit Verlaub, hier geht es doch nicht primär um "schlechte Arbeit", sondern darum, dass sich ein Kamerad verletzt hat und nun andere, die vermeintlich daran Schuld haben, "zur Rechenschaft gezogen" würden.

Natürlich ist es verständlich, dass ein solcher Unfall - wenn er denn überhaupt und dann so - stattgefunden hat, ärgerlich ist und Schmerzen verursacht, die dem Heilungsprozess sicher nicht dienlich sind! Insofern auch von mir gute Besserung!

Ich frage mich bei der ganzen Angelegenheit, warum der Fragensteller - ja offenbar in seiner Einheit - nicht den Vorfall seinem Kompaniefeldwebel meldete. Offenkundig ist dieser Vorfall laut seiner Schilderung ja in seinem Kompanieblock und während der Dienstzeit geschehen, sonst hätte er ja unmittelbar zuvor und danach nicht von seinem Truppenarzt behandelt werden können. Und wenn das alles so stimmt, was ich sehr bezweifele - musste er einen Krankenmeldeschein abgeben.

Also, das riecht mir arg nach konstruierter Geschichte, um andere Nutzer zu beschäftigen.

bayern bazi

Is für solche Fälle nicht der Hausmeister der KP - leicht zu erkennen an einer Gelben Schnur zuständig ???

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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