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Dienstzeitverkürzung

Begonnen von Uwe K., 05. April 2006, 17:31:33

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Uwe K.

Hallo,

das folgende soll jetzt nicht falsch verstanden werden aber gibt es die Möglichkeit die Bundeswehr als SAZ 12 vorzeitig zu verlassen ohne sich solcher Mittel wie eines Psychologen zu bedienen? Sagen wir bereits nach 3-4 Jahren Dienstzeit...

Danke u. Gruß
Uwe

mailman

Ich war in der selben Situation und bereue noch heute das ich es gemacht habe.

Die Dienstzeit eines Saz wird ja schrittweise festgesetzt
6monate 1 Jahr usw.

Ich bin im 4 Dienstmonat zum Spieß und hab mit ihm darüber gesprochen. Dann wurde ein Pesudogespräch mit dem Chef vereinbart und an den S1 gemeldet das ich nicht geeigent bin
kurz vor Ende des 6 Dienstmonats kam dann das schreiben udn ich war W9er.

Also zum Spieß gehen das sollte helfen

Aber gut überlegen sonst gehts dir wie mir und es gibts fast nichts mehr zu lachen im Leben.

wolverine

Einen Anspruch auf "Verkürzung" existiert nicht. Jedoch darf man immer einen Antrag stellen und wenn er gut begründet ist, kann diesem auch entsprochen werden. Natürlich müssen die Gründe proportional zur "Wichtigkeit" der Verwendung ebenfalls gewichtiger werden.
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mailman

Naja ich hab gesagt ich möchte aufhören. Dann wurde in dem Schreiben so getan als hätte ich ein Gespräch mit dem Chef gehabt.

Gründe mußte ich keinen nennen die Stellensituation war so schlecht das sich 4 Leute spontan freuten das ich aufhörte und um meine ehemalige Stelle kämpften.

Uwe K.

Mein Problem ist das ich nun nach drei Jahren so gut wie voll ausgebildet bin.  Da könnte sich der Gadanke aufdrängen das ich nur die Ausbildungen einsacken wollte und mich jetzt aus dem Staub machen will. Da wird ein Verkürzungsantrag nicht einfach durch gehen!?!

Gibts da irgend welche "Tricks"?

Timid

Zitat von: Uwe K. am 05. April 2006, 18:35:56Mein Problem ist das ich nun nach drei Jahren so gut wie voll ausgebildet bin.  Da könnte sich der Gadanke aufdrängen das ich nur die Ausbildungen einsacken wollte und mich jetzt aus dem Staub machen will. Da wird ein Verkürzungsantrag nicht einfach durch gehen!?!

Doch, wenn du ihn ausreichend begründen kannst. Allerdings stehen dann vermutlich größere Zahlungen deinerseits an die Bundeswehr/den Staat an, da (u.a.) bei auf eigenen Antrag hin entlassene Zeit- und Berufssoldaten die Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung übernehmen müssen.

ZitatGibts da irgend welche "Tricks"?

Genau die genannten: Spieß ansprechen, mit ihm alles nötige (Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis) in die Wege leiten. Alles weitere findet sich im Soldatengesetz, §55 ff.
Andere "Tricks" oder Möglichkeiten gibt es nicht.
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Neele

Hallo,

ich hab mich mal der Suche bedient  ;D und hätte auch ne Frage zum Thema.

Mein Mann ist seit 01.10.03 als SaZ4 unterwegs und hätte demnach Ende September ´07 sein normales Dienstzeitende.

Allerdings bin ich -wenn alles klappt- ab 01.03.07 wieder beschäftigt und müsste dann unter der Woche weg von zu haus. Das bedeutet die Kinderbetreuung ist nicht mehr gesichert und mein Männe müsste heimkommen.
Ich denke mal, dass dies ein triftiger Grund wäre ihn eher gehen zu lassen.

Nun meine Fragen:
Könnten auch von uns Zahlungen gefordert werden? Und wer kann mir da genaueres sagen?
(Da bei mir noch nicht 100%ig entschieden ist, ob der Fall überhaupt eintrifft, möchte er natürlich in der Kaserne keine schlafenden Hunde wecken)
Gibt es die Möglichkeit einer Beurlaubung?
Wie sieht es aus mit den BfD-Ansprüchen?
Und was ist mit der BfD-Zeit, die würde erst beginnen nach seinem DZE Ende Sep. ´07??? <- Wär für mich mal wichtig zu wissen, kann ihn grad nicht fragen, er ist auf Übung im Ausland.

Hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke & Gruß
Neele
Wenn alles gesagt und getan ist, dann ist es gewöhnlich die Frau, die es gesagt und der Mann der es getan hat! ;-)

Huey

Die Kinderbetreuung ist eben kein triftiger Grund, ihn eher gehen zu lassen-da euch dieser Umstand bereits bekannt ist, habt ihr genügend Zeit, euch für das Problem eine Lösung einfallen zu lassen.

Das ist wie mit jedem anderen Vertrag; wenn du deinem Handy-Provider sagst, du möchtest 3 Monate früher aus deinem Vertrag, weil dein Mann einen anderen abgeschlossen hat, lacht er dich auch nur aus...

Es gibt u.U. die Möglichkeit, Sonderurlaub ohne Bezüge zu nehmen..

Oder: Dein Mann schiebt einen Haufen Wochenenddienste, sammelt seinen FvD und Jahresurlaub, und geht einfach die letzten paar Monate in Urlaub..

Das wäre die einfachste Lösung..

Einen SaZ 4 wird man nicht so einfach gehen lassen; die angegebenen Gründe reichen dafür i.d.R. nicht aus..



Was alle anderen Verkürzungen angeht:

Die Bw lässt euch nicht gehen, weil ihr so tolle Soldaten seid, oder ihr dadurch eine tolle Chance auf dem zivilen Markt habt.

Es muss im Interesse der Bw liegen, euch gehen zu lassen....Das kann dann der Fall sein,wenn in der jeweiligen Verwendungsreihe ein Überhang besteht, oder euer Dienstposten ohnehin abgeschafft werden soll....


Yankee_Night

Also heißt das, wenn mein Dienstposten z.B. Ende des Jahres, oder in der nächsten Zeit aufgehoben wird, hab ich gute Chancen aus dem Verein rauszukommen? Auch nach absolvierter ZAW?

peppie

Nein, mit absolvierter ZAW wirst du sicherlich anders eingeplant werden! Die Bw bildet dich ja nicht zum Spaß aus.. Du wirst dann wahrscheinlich auf einen anderen Dienstposten, indem deine Qualifikation (ZAW) benötigt wird, eingeplant.

Manchmal frage ich mich, ob die Leute einfach nur aus einer Laune für eine längere Dienstzeit unterschrieben haben..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Yankee_Night

Also ich bin noch nicht anders eingeplant. Bin Uffz und gegen Ende des Jahres gibt es da keine Uffz Stellen mehr in der Kaserne. Mein Chef auf der ZAW sagte ich solle diesen Antrag in meiner Stammeinheit stellen und da ich mich quasi auf dieser Überhangstelle befinde, hätte ich gute Chancen ohne Folgen raus zu kommen.

peppie

Wenn der Chef das sagt.. ein waiser Mann sagte einst: Probieren geht über studieren.

Wenn Einstein nur seine Bücher angeschaut hätte, gäbe es bis heute keine Atomspaltung...
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Yankee_Night

Also am besten nochmal mit Spieß, Chef oder sogar S1 oder so reden, ja?

mailman

Du wirst vorher auf jeden Fall mit deiner Einheit sprechen müßen. Und dabei den Dienstweg einhalten.
Ich weiß allerdings nicht in weit man Ausbildungskosten zurückzahlen muß.

Yankee_Night

Also mit Spieß und Chef hab ich schonmal drüber gesprochen. Spieß sagte es kann sein, dass ich die ZAW zurückzahlen muss. Aber mein Chef von der ZAW sagte halt dass ich gute Chancen hätte so rauszukommen, weil die BW Soldaten auf Überhangstellen lieber gehen lassen, anstatt sie irgendwohin versetzen zu müssen.