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Knochenbruch zum besten Zeitpunkt

Begonnen von Congstar, 18. Juni 2015, 13:13:58

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Congstar

Zitat von: mailman am 18. Juni 2015, 18:07:59
ZitatIch denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand.

Das muss nicht zwangsläufig so sein.

Hallo mailman. Kannst du mir da vielleicht mehr zu sagen ? Scheint ja, dass du da ein wenig Ahnung von hast.  ;)

wolverine

Es gibt Rechtshänder und Linksschützen und umgekehrt. Die allermeisten sind jedoch Rechtshänder und schießen auch rechts. Dann gibt es auch das Training mit der "schwachen Hand".
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

dunstig

Naja ist ja eigentlich selbsterklärend. ;) Es gibt einige Kameraden, die trotz dass sie Rechtshänder sind, bessere Schießergebnisse erzielen, wenn sie mit der linken Hand abkrümmen. Oder umgekehrt für Linkshänder.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Zitat von: Tommie am 18. Juni 2015, 15:34:46Was in diesem Falle zum Tragen kommt ist die GNr. 6 "Knochensystem", welche für "Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen", und darunter fällt ein noch nicht abgeheilter Knochenbruch nun mal, eine Gradation V vorsieht und damit zu einer vorübergehenden Untauglichkeit, aka "T 4", führt. ... Somit hat der Truppenarzt, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt, gar keine andere Wahl, als den TE mit einem "T 4" wieder nach Hause zu schicken!

Ich frage mich die ganze Zeit, wer hier was nicht verstanden hat? Der Truppenarzt hat keine Wahl und wird auch nicht an ein BwK überweisen, weil er durch die ZDv 46/1 zu dieser einzig richtigen Vorgehensweise gezwungen wird, wenn er noch ein wenig Soldat bleiben möchte!

Gesetzt den Fall, der Truppenarzt stellt den Kandidaten ein mit einem frischen, noch nicht ausgeheilten Knochenbruch und während der GA passiert etwas mit dem Finger, z. B. er wird erneut gebrochen beim "In-Stellung-Gehen" bei einer Übung. Spätestens da hat der einstellende Truppenarzt ein ernsthaftes Problem, das er sich gleich ersparen kann, wenn er der Vorschrift folgt und den TE mit "T 4" wieder nach Hause schickt! Und genau so wird es auch passieren, spätestens jedoch, wenn vollkommen sinnbefreiter Weise, eine Überweisung zum Facharzt am BwK erfolgen sollte. Der wird sich fragen was das soll und wird den TE dann selbst nach Hause schicken!

@ TE:

Stellen Sie sich schon mal seelisch, moralisch, sittlich und so weiter darauf ein, dass Sie bei der Untersuchung wieder nach Hause geschickt werden! Alles andere wäre ein Wunder und vor dem Hintergrund einer möglichen Folgeschädigung, die dann sogar zu einer dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit führen könnte, nicht zu verantworten! Mir ist klar, dass Sie sich an jeden Strohhalm klammern wollen, aber ich schüre hier keine Illusionen. Die ZDv 46/1 ist in ihrer GNr. 6 hier eindeutig, deswegen ist ihr auch zwingend zu folgen!

ulli76

@Tommie: Die Truppenärzte dürfen das nicht mehr selber entscheiden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ToMA

Zitat von: Tommie am 19. Juni 2015, 07:34:01
Ich frage mich die ganze Zeit, wer hier was nicht verstanden hat? Der Truppenarzt hat keine Wahl und wird auch nicht an ein BwK überweisen, weil er durch die ZDv 46/1 zu dieser einzig richtigen Vorgehensweise gezwungen wird, wenn er noch ein wenig Soldat bleiben möchte

Tommie, wir haben Dich ja verstanden.

Offensichtlich hatte der TE die Anmerkung von mailman falsch verstanden.

Zitat von: mailman am 18. Juni 2015, 18:07:59
ZitatIch denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand.

Das muss nicht zwangsläufig so sein.

Diese bezog sich aber auf die Anmerkung:

Zitat von: DadOA am 18. Juni 2015, 15:00:26
Ich denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand. Und der Zeigefinger ist hierfür nicht unwichtig.

Und der TE hat vermutlich gedacht, die Einschränkung bezöge sich auf:

Zitat von: DadOA am 18. Juni 2015, 15:00:26
Ich denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand. Und der Zeigefinger ist hierfür nicht unwichtig.

Ich befürchte, dass Congstar einen Plan B (für die Zeit bis zum 01.07.2016) ausarbeiten sollte, da (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht mit einer Einstellung zum 01.07.2015 zu rechnen ist.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2015, 08:22:07
@Tommie: Die Truppenärzte dürfen das nicht mehr selber entscheiden.

Stimmt. Der TrA beantragt lediglich die Änderung des Tauglichkeitsgrades.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das ist sogar noch komplizierter: Die Truppenärzte dürfen zumindest in bestimmten Bereichen nichts ohne Facharztbefund machen.
Selbst wenn der Fall offensichtlich ist, wird eine Facharztbefund gefordert. Also Drogentest positiv- ab zur FU VI- Patient kommt mit Empfehlung zur V15 wieder- Truppenarzt stellt Antrag auf TG-Änderung beim LSO (oder vergleichbar)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Congstar

"Seelisch, moralisch, sittlich und so weiter" bin ich schon auf das Schlimmste eingestellt.
Meine Frage  wäre jetzt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Einstellungstermin "nur" auf 2016 verschoben wird und mein Einstellung nicht komplett wegfällt?
Und gesetzt dem Fall es wäre so, macht es Sinn die Zeit bis zur Einstellung als OA mit freiwilligem Wehrdienst zu überbrücken?

ToMA

Hattest Du eine Sofortzusage? Dann vermute ich, dass Du den Termin zum 01.07.2016 relativ sicher hast (Eignungsfeststellung hat meines Wissens eine Gültigkeit von 3 Jahren), vorbehaltich der Gesundheitsuntersuchung.  ;)

Der FWD wäre wohl erst ab 02.01.2016 möglich, wenn der Fingerbruch gut und schnell verheilt. Was machst Du bis dahin?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

benny86

Zitat von: Congstar am 19. Juni 2015, 14:23:20
"Seelisch, moralisch, sittlich und so weiter" bin ich schon auf das Schlimmste eingestellt.
Meine Frage  wäre jetzt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Einstellungstermin "nur" auf 2016 verschoben wird und mein Einstellung nicht komplett wegfällt?
Und gesetzt dem Fall es wäre so, macht es Sinn die Zeit bis zur Einstellung als OA mit freiwilligem Wehrdienst zu überbrücken?

Das hängt ja auch mit deiner Tauglichkeit zusammen. Wenn du aus medizinischen Gründen als OA nicht tauglich bist, dann fällt FWD auch aus. Aber wer bin ich schon, hör da lieber auf Ully und Tommie.

Auf jeden Fall viel Erfolg mit deinem Finger, dass alles wieder wird...

Congstar

@DadOA

Hatte ne Sofortzusage mit wahrscheinlicher Übernahme als Berufs-OA bei den Fallschirmjägern, deswegen bin ich ja auch grad ziemlich am Boden zerstört.
Aber kann man ja nix dran ändern.  :(

@benny86

Danke  :)

ulli76

Deine Eignung bleibt ja bestehen- du wirst halt die Sperre wegen dem Bruch abwarten müssen und wahrscheinlich ein Attest einreichen, dsas alles wieder verheilt ist.

Und ich hab doch geschrieben: Frag vor Ort nach wie es mit einem späteren Einstieg aussieht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ToMA

Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2015, 15:26:54
... Frag vor Ort nach wie es mit einem späteren Einstieg aussieht.

Ich wünsche Dir alles Gute und schnelle Genesung!
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Du solltest dich unverzüglich mit dem ACFüKrBw in Verbindung setzen. Zum einen haben diese dir ja die Einplanungszusage erteilt und können das auch fürs nächste Jahr machen und in diesem Zusammenhang auch übergangsweise ggf. mit FWD weiterhelfen. Zum anderen könnte dann noch einer von der Warteliste nachgeschoben werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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