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Die Sache mit dem Gewicht

Begonnen von ulli76, 15. September 2013, 19:47:23

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stabelgabler

Die Annahme, dass die Bundeswehr stur auf den BMI schaut, ist schlichtweg falsch. Bei einer sportlichen Statur, kann bei einer Überschreitung des max. BMI (bei mir etwa 0,6) durchaus eine Einstellung erfolgen. Der ärztliche Dienst sagte mir: Dies ist ganz einfach eine Auslegungssache. Die Frage ist, ob man tauglich ist, oder nicht. Und der BMI ist wie vieles andere einfach nur ein Indikator, wo geklärt werden muss, wieso der BMI zu hoch ist (Fett-/Muskelanteil...) und ob eine Reduzierung des BMI möglich ist.

Letztendlich habe ich eine Zusage für die Feldwebellaufbahn und die Zusage für ZAW Notfallsanitäter. Ich bin zufrieden und die Auflage ist ein sehr guter Kompromiss. Wobei ich mir gewünscht hätte, dass mein Karriereberater dies mir ruhig mal hätte sagen können. Dann hätte ich mir das ersparen können.

KlausP

Was hätte der Ihnen denn sagen sollen? Haben Sie nach sowas gefragt? Und was für einen "A-Test" soll Ihr Hausarzt Ihnen geben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

stabelgabler

Er hätte mir sagen können, dass ein BMI von 27,4 erforderlich ist. Dann hätte ich von der Bewerbung bis hin zur Eignungsfeststellung schon abnehmen können. Mein Hausarzt soll mir ein ärztliches Atest schreiben, sobald ich das richtige Gewicht auf die Wage bringe. In diesem ärztlichen Atest steht dann, das ich den BMI von XX mit der Größe YY und Gewicht ZZ erreicht habe. Dies soll ich dem Karrierecenter einschicken und alles ist erledigt.

Ralf

Also du sollst nun 11kg abnehmen und das dauerhaft halten. das ist die Einstellungsauflage, also die konditionieret Zusage, wenn ich das richtig verstanden habe.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

badger

Warum müssen denn gleich so Grundsatzdiskussionen geführt werden, nur weil man einmal das Innere eines KCs gesehen hat?

Es ist vollkommen unerheblich, wie sich das Körpergewicht zusammensetzt, der BMI setzt einfach nur das Gewicht in Relation zur Größe. Die ZDV 46/1 ist hier eindeutig und mit einem BMI von >= 30 ist man gemäß Vorschrift nunmal nicht tauglich. In deinem Fall hast du die Auflage bekommen, bis zum Dienstantritt abzunehmen und den BMI auf mindestens 27,5 zu senken, das kann der Arzt/die Ärztin durchaus mal machen, wenn es nur eine geringe Überschreitung des BMI gibt und eine Reduktion des Gewichts bis zum Dienstantritt realistisch ist. Daraus kannst du aber keine allgemeine Gültigkeit ableiten. Wenn der Arzt bei der Einstellungsuntersuchung einen schlechten Tag hat oder auch einfach nur strikt gemäß nach Vorschrift arbeitet, schickt er dich mit einem BMI von 27,6 aufgrund von nicht erfüllten Auflagen bzw. Untauglichkeit für die geplante Verwendung wieder nach Hause.

Wenn du im Halteverbot parkst und die freundliche Politesse bequatschen kannst, dir kein Ticket dafür zu verpassen, bleibt Parken im Halteverbot trotzdem verboten ::)

mailman

ZitatJap RettSan (kompletter Rettungsdienst) fordert einen BMI von unter 27,5.

Nur aus Interesse, weißt du zufällig warum?

Tankwart

Zitat von: stabelgabler am 29. Mai 2015, 11:34:29
Wobei ich mir gewünscht hätte, dass mein Karriereberater dies mir ruhig mal hätte sagen können. Dann hätte ich mir das ersparen können.

Ihnen wurde dies ja bereits hier erklärt und Sie haben sich ja bestimmt schon vorher damit beschäftigt, haben Sie daraufhin nicht bereits mit dem Abnehmen begonnen?

Und warum nennen Sie das Teil die ganze Zeit "A-Test" oder "Atest"?
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

F_K

@ Stabelgabler: http://de.wikipedia.org/wiki/Attest

Ansonsten: Der Arzt hat NICHT die BMI Grenze "verändert", oder hätte eine "Einstellung vorgenommen", sondern er hat in der Gesamtschau gute Chance gesehen, hier eine AUFLAGE zu vergeben.

Wird die Auflage nicht erfüllt, erfolgt keine Einstellung, sportliche Statur / Muskeln / whatever hin oder her ...

ulli76

@Mailman:Ich denke das hängt damit zusammen dass ein Soldat in der Funktion RettAss oder EinsSan unterschiedlich eingesetzt werden kann- von der Realversorgung bei Gelöbnissen ud Ausbildung im Grundbetrieb (wo der niedrigere BMI niht erforderlch wäre) bis zur Fußpatrouille mit seinen Infanteristen mit Versorgung von Verwundeten.

Zu unserem aktuellen Fragesteller:Wenn das passende Gewicht gegenüber dem KC nachgewiesen werden muss und nicht erst bei der Einstellungsuntersuchung, dann ist bisher wahrscheinlich noch gar keine Einstellung erfolgt. Bzw die Einstellung ist noch unter Vorbehalt und nicht unter Auflagen.
Und dass der Musterungsarzt bei knappen Überschreitungen mal ein Auge zudrückt kommt mal vor. ABER:Das ist kein Ermessensspielraum, den die Vorschrift vorgibt, sondern eine Entscheidung, die der Musterungsarzt außerhalb der Vorschrift trifft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Jetzt kann er natürlich noch die "A-Karte" ziehen und an einen Truppenarzt geraten, der ihm bei einem BMI von minimal über 30 bei der Einstellung sofort den "Heimatschuss" gibt ;D ! Denn wer glaubt, dass ein angeblich sportlicher, stabiler Mensch, "mal eben so" ca. 11 kg in wenigen Wochen abkocht, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten ;D !

Abgerechnet wird mit dem Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung, und wenn da der BMI nicht unter 30 ist, ist schon in der ersten Woche das "Lied aus!". Und die nächste Abrechnung kommt wieder mit dem Truppenarzt bei der ZAW-Tauglichkeit, wo der BMI unter 27,5 sein sollte, weil sonst das nächste Ungemacht droht. Wenn er es schafft, freut mich das für ihn, wenn nicht, soll er bloß nicht anfangen, hier herum zu jammern!

ulli76

So wie ich das rauslese kommt er gar nicht bis zum Truppenarzt wenn er nicht nahweisen kann dass er abgenommen hat.

Aber was bei einem BMI zwischen 27.5 und 30 im Rahmen der Einstellungsuntersuchung raus kommen kann ist Einstellung mit T2 und dem Vermerk "Eignung für vorgesehene Verwendung:nein". Damit gibt der Truppenarzt den schwarzen Peter an die Personalführung zurück.
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Tommie

Die sind in solchen Fällen recht kurz angebunden und leiten sehr oft auf der Stelle das Entlassungsverfahren ein! Letzthin mit einem Wiedereinsteller durchgemacht aus ähnlichen Gründen! Auflage durch KarrCBw für die Einstellung nur teilweise erfüllt ... und tschüß ;) !

miT

Zitat von: Pericranium am 22. Mai 2015, 18:39:10
@ulli: Wird das mit dem BMI bei den Notärzten der BW eigtl. regelmäßig kontrolliert ?
Ich habe nämlich schon Notärzte der BW gesehen, welche sicher über den BMI von 27,4 lagen.

Um diesen Post vielleicht noch mal aufzugreifen, außer bei den 90/5  wie von Ulli bereits gesagt werden die aktiven nicht wirklich kontrolliert. Doch darauf wollte ich nicht hinaus, sondern darauf das bei Ärzten auch bei der Einstellung durch aus  andere Register gezogen werden um eine Einstellung möglich zu machen sei es mit Sondergenehmigung...  ich denke das liegt in diesem Bereich wirklich nur an der enormen Mangelverwendung ...  richtig verstanden habe ich aber das Ärzte nicht unter die 27,5 sondern unter die 30 Regel fallen müssten ?
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Bei Ärzten (und anderen Spezialisten in Mangelverwendungen)ist man durchaus großzügiger was Ausnahmen angeht. So kann man z.B. entscheiden einen Seiteneinsteiger der nicht in Auslandseinsätze gehen kann  trotzdem einzustellen damit wenigstens der DP im Inland besetzt ist.
Und ja,für SanOffz gilt die allgemeine Gewichtsgrenze mit einem BMI von 30. Da gibt es auch keine weitere Differenzierng i die Fachrichtungen.
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Startschuss

Zitat von: Tommie am 29. Mai 2015, 21:27:49
Denn wer glaubt, dass ein angeblich sportlicher, stabiler Mensch, "mal eben so" ca. 11 kg in wenigen Wochen abkocht, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten ;D !

Bei gerade mal 11kg seh ich kein Problem das in wenigen Wochen zu verlieren.

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