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Länge RDL für Selbständige

Begonnen von dhmx, 20. Juni 2015, 16:55:30

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dhmx

Auf der Suche nach einer Antwort für eine Frage bin ich auf dieses Forum gestossen. Ich würde mich freuen wenn mir hier geholfen wird...

Ich befinde mich gerade in einer RDL bei einer neuen Einheit. Ziel ist es dort beordert zu werden da meine alte Einheit aufgelöst wurde. Meine RDL derzeit vom 8.6. bis zum 30.6.2015.

Ich habe mich inzwischen sehr gut eingebracht und meine Vorgesetzten sind sehr zufrieden mit mir, die letzte Woche war ich tätig als Hilfsausbilder. Auch mir gefällt es richtig gut da dort und mein Ziel dort beordert werden zu wollen hat sich gefestigt.

Vergangenen Mittwoch kam ein Hauptmann auf mich zu und teilte mir mit das er mich gern vom 6.7. bis 10.7. als Hilfsausbilder auf einer Übung dabei haben möchte, ich sollte klären ob das möglich ist von meiner Seite.


Ich hätte Zeit, kontaktierte den S1 und beantragte eine Verlängerung der WÜ bis zum 14.7.15 - das ging alles erstaunlich reibungslos.

Freitag kurz vor Mittag bekam ich jedoch einen Anruf die Verlängerung wäre maximal bis zum 7.7.15 möglich da die Dauer dann 30 Tage beträgt und ein Selbständiger kann je Kalenderjahr nur maximal 30 Tage üben. Eine Erklärung hierfür gibt es nicht.

...


Könnte mir ein User hier freundlicherweise erklären warum es diese Regel gibt und ob es hier Ausnahmen gibt die man leicht erwirken könnte?
Mir würde die Verlängerung absolut nicht schaden, ich würde diese Verlängerung begrüßen.

Selbst wenn diese Verlängerung jetzt nicht funktioniert bleibt das Thema aktuell da ich bei der DRM starten möchte (ebenfalls RDL) und im Herbst wäre noch eine RDL geplant gewesen - bleibt es bei den maximal 30 Tagen je Kalenderjahr für mich dann wäre das wirklich richtig schade.

Meine Tätigkeit ruht während der RDL, ein Arbeitsverhältnis in einem Minijob ruht derzeit ebenfalls. Ich könnte die Einverständniserklärung zur RDL auch von meinem Minnijob-Chef abzeichnen lassen ...

Ich würde mich sehr freuen wenn mir wer hilft.

Nachdem ich mich in der neuen Einheit so gut aufgehoben fühle, so gut aufgenommen wurde und mir der Hauptmann gleich eine Verlängerung der RDL anbietet würde ich das ganz gern machen.

Vielen Dank für Ratschläge.

F_K

Die Kosten können bei Selbstständigen sehr hoch sein, deshalb sind RDL für diesen Personenkreis im Jahr auf 30 Tage beschränkt.

Bei der Tätigkeit Hilfsausbilder sehe ich auch keine Chance auf Ausnahmegenehmigung - Beratung bitte über S1.

dhmx

Wie Sie richtig schreiben.... "können hoch sein"...

Die Einkünfte aus meiner selbständigen Arbeit sind keineswegs über dem Durchschnitt eines normalen Arbeitnehmers - wenn ich diese Gelder überhaupt anfordere.

Mir geht es hier nicht darum Kohle abzugreifen sondern mich einzubringen, eine Tätigkeit zu machen die Spass macht, mal wieder etwas Kameradschaft zu erleben und ich sehe das mehr als Urlaub an.


Beratung über S1 ist schwierig da dieser für mich derzeit zuständige S1 an einem anderen Standort sitzt.

KlausP

Das ist erstmal egal. Schließlich wollen die dich haben, dann sollen sie auch zu Potte kommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Die Vorschriften sind aber so wie sie sind.

Ohne Ausnahmegenehmigung geht da nichts ....

MMG-2.0

Mach eine Erklärung fertig, dass die Selbständigkeit ruht und die USG Mindestleistung beantragt wird.

dhmx

Danke für die bisherigen Antworten.

Die Verlängerung wurde erst Freitag morgens beantragt, Freitag kurz vor Dienstschluss kam dann die Info mit den 30 Tagen verbunden mit dem Hinweis das eine Ausnahme davon extra beantragt werden muss und an ein Bundesamt geht und nur selten durchgewunken wird...

KlausP - ich denke der User F_K hat hier Recht, als Hilfsausbilder wird diesem Ausnahmeantrag wohl nicht stattgegeben.
Deshalb die Frage nach Alternativmöglichkeiten.


MMG-2.0 - welche Form muss so eine Erklärung haben, gibt es einen Vordruck und an wen richte ich diese Erklärung?


Bedenken muss man bei dem ganzen das ich ein  zeitliches Problem habe... Montag ist um 0500 Antreten und dann geht es bis Freitag auf eine Gebirgsübung. Wir sind die ganze Zeit draussen, schlafen in Zelten und was ich bisher gehört habe besteht meist kein Handyempfang. Ich kann also ab Sonntag abend relativ wenig organisieren und müsste deshalb in den nächsten Stunden
handeln.

F_K

Naja, was ist denn der Durchschnitt des Einkommens von Arbeitnehmern?

However: BAPers entscheidet über den Ausnahmeantrag - und eine Erklärung, das nur Minderleistung beantragt wird, hilft ggf. Hat aber natürlich finanzielle Auswirkungen ....

ulli76

Wenn deine Einheit dich unbedingt haben will,dann sollte sie auch zusehen dass sie aus dem Quark kommt und das organisiert.
In Zeiten des Personalmangels ist ja inzwischen einiges möglich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dhmx

ulli, das werde ich diese Woche sofern möglich mit dem Hauptmann besprechen. Problem ist das das ganze Bataillon auf Übung ist und da alles nur sehr eingeschränkt läuft aber die Zeit rennt...

Das generell Personalmangel herrscht hätte ich auch gedacht, letzte Woche habe ich mitbekommen das mindestens 1 SaZ vorzeitig gegangen wurde, angeblich nur wegen einer falschen Neukrankmeldung am fremden Standort. Da war ich erst mal sehr stutzig - aber das ist nun nicht Thema hier.


Mit dieser Ausnahegenehmigung ist es so wie F_K schreibt und für die Stelle eines Hilfsausbilders wird dieser Antrag wohl kaum vom PAPers genehmigt. Deshalb war auch im Eingangspost meine Frage in Richtung Minijob ob ich irgendwie von der Selbständigkeit wegkomme und meinen Chef vom Minijob unterschreiben lassen kann oder es noch einen anderen Weg gibt.

Ich war 2012 für 14 Tage und 2013 für 4 Tage in RDL und beide male habe ich nachweislich keine Leistungen USG angefordert - also nicht mal die Mindestleistungen. Wie erwähnt geht es mir nicht primär ums Geld.


Durchschnittliches Einkommen netto auf die Hand setze ich nach meinem Bauchgefühl bei 1400 - 1700 Euro an. Was der Mindestsatz vom USG ist weis ich gar nicht, irgendwo hab ich gelesen Harz4 Satz aber wie hoch das ist ist mir ebenfalls unbekannt.

F_K

Mindestleistung ist vom Dienstgrad und Familienstand / Kindern abhängig, geht so bei 20  Euro pro Tag los - da besteht ein gesetzlicher Anspruch und es sollte auch beantragt werden.

Wenn Du tatsächlich nur Leistungen in dieser Höhe beantragen wirst, und dies schriftlich erklärt, sehe ich keinen Grund, warum dem Antrag nicht stattgegeben werden sollte - er muss hält nur gestellt werden - gleiches gilt für die DRM, Teile dies Deinem LKdo rechtzeitig mit ...

dhmx

Ich habe hier bei der BW den Dienstgrad SG... vielleicht kommt irgendwann der OSG, von den Tagen hätte ich das längst aber die Leute im KC sind einfach überlastet und bekommen das nicht auf den Schirm scheinbar.

Familienstand ist ohne Kinder und Ledig, also eh eine kleine Summe.

Wie gesagt bisher niemals beantragt obwohl ich jedes Jahr was mache. Aktuell geht die RDL eben länger und sollte die Verlängerung tatsächlich durchgehen dann werde ich die Leistung beantragen denn dann komme ich ja auf ca. 40 Tage.


Verstehe ich das nun richig, zur Einverständniserklärung auf Verlängerung der derzeitigen RDL muss ich dann zusätzlich einen Antrag auf RDL über 30 Tage stellen mit der Begründung und am besten mit einem Schriftstück von dem Hauptmann und als drittes eine Erklärung das ich keine hohe Leistung beantragen werde sondern nahe an der Mindestgrenze bin...


HCRenegade

Zitat von: dhmx am 20. Juni 2015, 16:55:30

Ich befinde mich gerade in einer RDL bei einer neuen Einheit. Ziel ist es dort beordert zu werden da meine alte Einheit aufgelöst wurde. Meine RDL derzeit vom 8.6. bis zum 30.6.2015.



Ohne Beorderung auch keine Beförderung - liegt also nicht am KC.

KlausP

Das KC hat doch mit der Beförderung sowieso nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dhmx

Trennung

Ich bin ohne Pause beordert und habe alle RDLs inklusive der jetzigen im Beorderungsverhältnis geleistet.
Ich bin derzeit nur auf einem Posten zwischengeparkt der mir nicht ganz taugt. Das musste aber sein weil meine alte
Einheit die aufgelöst wurde musste mich abgeben. Die Beorderung dort läuft solange bis ich eine neue passende Stelle erhalte und mich dann umbeordern lasse.
Ich ging bislang davon aus das Beförderungen über das KC gesteuert werden.


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