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Frage zum Gutschein für die Bahn

Begonnen von Kevin H., 19. Juni 2015, 23:50:31

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dunstig

Zitat von: StOPfr am 20. Juni 2015, 10:47:37
Zitat von: dunstig am 20. Juni 2015, 00:00:42
Zitat von: Flieger66 am 19. Juni 2015, 23:57:15
Hallo Kevin.h
Du bekommst keine Tickets von der bundeswehr wenn du saz bist.
Wenn du fwd bekommste sie umsonst.

Erzählen Sie bitte nicht so einen Schwachsinn. Die Bundeswehr erstattet bei Soldaten auf Zeit nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Heimfahrt. Ich als nicht Verheirateter bekomme genau nichts für meine Heimfahrten! Für FWDL gilt allgemein das oben Geschriebene.

Warum immer gleich mit "Schwachsinn" argumentieren  ::). Ihr seid doch kaum verschiedener Meinung. "Tickets" gibt es von der Bundeswehr aber auf keinen Fall  ;).

Jep, hatte irgendwie das Wort "keine" überlesen und bin davon ausgegangen, dass er meinte, dass es für SaZ Tickets gibt. In Zusammenhang mit dem zweiten Teil macht mein Verständnis natürlich noch weniger Sinn. Schande über mich. :-[
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kevin H.

mit rückfahrt ist die Heimreise mit dem Zug gemeint (Am wochenende).

StOPfr

Ist ja hoffentlich nun alles klar bzw. wird es dies in der Einheit noch werden. 
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chefderang

Bekommt man zum ende der grundausbildung zur abschleusung auch die fahrt zur stammeinheit bezahlt?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


ulli76

Ja, auch für die.
Genauso wie bei Kommandierungen, anderen Versetzungen und Dienstreisen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Auch als SaZ. Das ist ja schließlich eine dienstlich veranlasste Reise. Sie bekommen entweder eine Fahrkarte und Gepäckscheine oder, wenn Sie mit dem Auto fahren, eine Fahrkostenerstattung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Dienstlich veranlasste Reisen werden immer bezahlt! Bei einer Reisedauer von mehr als zwei Stunden gibt es für die Deutsche Bahn sogar Fahrkarten der 1. Wagenklasse!

Hierzu gehören: Dienstantrittsreisen, Entlassungsreisen, Lehrgangsantrittsreisen, Rückreisen nach Lehrgängen, Versetzungsreisen, etc.

Immgrisch86

Hallo,

jetzt habe ich hier noch kurz eine Frage.

@Tommie: Du hattest gesagt ab 2 Stunden Zugfahrt bekommt man diese in der 1. Klasse gestellt. Ist das erst seit kurzem der Fall? Weil während ich SaZ 4 war (DZE 30.06.2012) habe ich für solche Touren auch nur zweite Klasse bekommen. Jetzt wo ich als Wiedereinsteller SG (FA) zur Bundeswehr zurück komme habe ich für die Dienstantrittsreise auch 1. Klasse bekommen die Reise dauert knapp 6 1/2 Stunden.

Beste Grüße

StOPfr

Das galt damals schon. Wenn ich mich richtig erinnere, ist nicht nur die Dauer der Zugfahrt entscheidend (z.B. zwei Stunden Verkehrsverbundbummelei mit wenig oder gar keiner 1. Klasse bringt es ja auch nicht), sondern ebenso die Entfernung (200 km?). Die Kosten für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden mussten (müssen?) ohnehin ausgelegt werden. 
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Tommie

Ich kann hier noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen, aber im Prinzip hat der "StOPfr" vollkommen recht mit seiner Aussage!

Das Bundesreisekostengesetz wurde in der Form, dass er die erste Klasse für längere Bahnfahrten gibt und die zweite Klasse für die kürzeren Strecken zum 26.05.2005 in Kraft gesetzt!

Hierzu heißt es im § 4 BRKG:

Zitat"... Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. ..."

Früher war es so, dass alle Dienstreisenden ab A8 (bei Soldaten also ab Hauptfeldwebel!) generell immer in der 1. Klasse fuhren, alle Dienstreisenden bis A8 generell immer in der 2. Klasse. Jetzt ist es so, dass der Anteil der Bahnfahrt ausschlaggebend ist, was schon mal zu seltsamen Dingen führen kann ;) !

Beispiel: Eine Fahrt von Würzburg nach Hannover an die SFJgStDstBw ist mit dem Auto eine Reise von 375 km und dauert ggf. eine kleine Ewigkeit, was u. a. dem Verkehr und zahlreichen Baustellen auf der A7 in Richtung Norden geschuldet ist. Geschätzte Fahrtzeit mit dem Auto: Nur mit sehr viel Glück unter vier Stunden!

Der ICE dagegen fährt auf einer Schnellbahntrasse und braucht für die Strecke in Richtung Norden gerade mal 2 Stunden und 2 Minuten, für die Gegenrichtung sogar nur 2 Stunden und 1 Minute! Nachdem hier die Bahnfahrt zwischen den beiden Hauptreiseorten allerdings über 2 Stunden beträgt, gibt es dafür die erste Klasse!

Wäre hier die ICE-Fahrtdauer weniger als zwei Stunden, würde derjenige, der im Würzburger Umland wohnt und mit dem Bus zum Bahnhof fahren muss, nur die zweite Klasse bekommen, derjenige, der mit dem zug aus dem Landkreis anreist und die "Netto-Bahnreise-Zeit" damit (ohne Aufenthalte!) mal gerade so eben über die zwei Stunden anhebt, würde erster Klasse fahren!

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