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Justizvollzugbeamter nach Laufzeitende

Begonnen von jvzbeamter, 22. Juni 2015, 12:25:23

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jvzbeamter

Moin,

könnt ihr mir sagen ob man sich mit einem E bzw. Z-Schein auch auf eine Stelle als Justizvollzugbeamten bewerben kann? Also als "Gefängnisswärter" oder gelten die nur für Ämter etc.? Wenn ja gibt es dann eine Altersgrenze wie z.B. bei der Polizei.

Danke

BulleMölders

Da Justizvollzugsbeamte Beamte der Justizverwaltung sind gelten diese Scheine grundsätzlich natürlich auch da.
Ob es dort solche Stellen gibt wird Ihnen aber nur die jemeilige Landesbehörde sagen können, da solche Beamtenlaufbahnen dem Landesrecht unterliegen.

Zorro67

In NRW: zum Zeitpunkt der Einstellung das 20. Lebensjahr vollendet hat und grds. noch nicht 38 Jahre alt ist.

7/1990 - 9/1990 AGA 5./NschBtl 7 Ahlen
10/1990 - 6/1991 1./BeobBtl 73 Dülmen
Seit 7/2009 1./ABC-AbwBtl 906  Höxter

jvzbeamter

Ich würde eine Feldwebellaufbahn anstreben, also 12 Jahre. Ab wann wird man denn freigestellt? Ich frage deswegen, weil ich gerade 25 Jahre alt geworden bin und gesehen habe, dass die Altersgrenze in Bayern (wo ich z.Z. wohne) bei 35 liegt. Sollte ich also erst mit 37 hat sich das Thema sowieso schon erledigt.

Danke

jvzbeamter

gerade habe ich auch gelesen, dass für Saz12 mit E- bzw. Z-Schein gesonderte Maßnahmen gelten, kann es sein, dass bei Soldaten diese Altersgrenze nicht zutrifft?


KlausP

Freigestellt werden Sie erst dann, wenn Ihre 12jährige Verpflichtungszeit abgelaufen ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jvzbeamter

Ich meinte damit ab wann ich mich meiner Weiterbildung widmen bzw. mich auf eine Stelle in ö.D. bewerben kann.

Ein bekannter hat nämlich auch eine Saz12 Feldwebellaufbahn gemacht und studiert jetzt(zivil). Seine 12 Jahre sind aber noch nicht vorbei.

BulleMölders

Berufsförderung während der Dienstzeit das war einmal.
Für neu eingestellte SaZ gibt es das nicht mehr.
Sie müssen ihre Verpflichtungszeit komplett erfüllen, erst dann beginnt die Berufsförderung.

wolverine

Aber die Altergrenzen gelten nicht. War zumindest so; Paragraf 7 Abs. 6 SVG oder so.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

mailman

ZitatAlso als "Gefängnisswärter" oder gelten die nur für Ämter etc.? Wenn ja gibt es dann eine Altersgrenze wie z.B. bei der Polizei.

Zum einen bitte das mit dem "Wärter" gleich abgewöhnen, das sind Bedienstete, das mit dem Wärter hören die gar nicht gerne, auch nicht als Spaß.


Ich habe vor 3 Jahren an einem Verfahren für diese Laufbahn teilgenommen ,da waren auch ehemalige SaZ die, diesen Schein genutzt haben. Die hatten den Vorteil das ihnen wohl die Teilnahme garantiert war, ohne am Vorverfahren teilnehmen zu müssen (wird in Bayern an vielen Orten egalf ür welche Lfb durchgeführt) und das sie bei den Platzziffern "unter sich" waren.

jvzbeamter

Zitat von: wolverine am 22. Juni 2015, 19:34:26
Aber die Altergrenzen gelten nicht. War zumindest so; Paragraf 7 Abs. 6 SVG oder so.

darin steht:

Zitat(6) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit........stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf

Das heisst also auf deutsch, dass das Alter egal ist oder?


Echt super Forum - danke

mailman

Ja, wobei es in einigen Ländern z.B. wieder Bayern auch bis 40 oder 43(?) geht



jvzbeamter

eine letzte Frage noch - bei der Polizei gibt es ja def. eine Altersgrenze selbst für Soldaten mit E-Schein.
Ist das beim Zoll auch der Fall?


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