Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Transp. Dienst-Kfz Klasse B - Ladungssicherung

Begonnen von Pofi, 22. Juni 2015, 10:38:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PzHurra

Guten morgen,

ich hatte in meinem Beitrag nie was von der Klasse F gesagt aber egal.
Es gibt mehrere Fahrerlaubnissklassen und in der Fachlichen Weisung gibt es mehrer Personen die angesprochen werden u.a. anderem steht da
8 UE - Kleinfahrzeugen (PKW und Kleintransporter) und
16 UE - Lastfahrzeuge...
Mehr lasse ich jetzt mal weil VS-Nfd...
Unabhängig was die KfAusbZentren machen ist das für jeden Kraftfahrer in der BW Pflicht.
Achja wenn Ihr euch die Mühe gebt die Weisung im Intranet zu lesen merkt Ihr schon am Titel das es für die gesamte BW gilt.
Fachliche Weisung................................................................................... Nr.04/2007 (Ausbildung in der Ladungssicherung bei der Bundeswehr)


Pofi

Zitat von: MMG-2.0 am 22. Juni 2015, 15:50:12
Solche Fragen löst man halt im Dienst, das Forum als Bw Wiki Vorschrift zu nehmen ist schlecht.
Mangels Erreichbarkeit, war das Forum eine Alternative  ;)

Zitat von: Megawaldi am 22. Juni 2015, 16:25:16
Also irgendwas muss wohl daran sein.
Bei uns muss seit ein paar wochen jeder der ein Kfz bewegt (Millitärisch oder Fuhrpark) auf diese komische Weiterbildung Ladungssicherheit (1 Tag).
Das wird dann auch mit einem Aufkleber im Fahrtennachweisheft nachgewiesen.
Lt. unserem Stab ist das wohl jetzt Bundeswehr weit verbindlich (...da wohl schon ne Laptoptasche als Ladung gilt)
Endlich versteht mich jemand  ::)

Zitat von: bayern bazi am 22. Juni 2015, 20:43:50
kann da mal einer von den aktiven bitte ne vorschrift zitieren bzw nennen ?
Mir auch bitte...  :)

Pofi


Pofi

Zitat3.3.2 Ausbildung der Fahrzeugführer
318. Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung sind alle Militärkraftfahrer/ -innen (MKF) in der
Thematik Ladungssicherung auszubilden. Der Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben;
die Festlegungen erfolgen mit den Rahmenplänen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.
319. Während der Kraftfahrfachausbildung erfolgt - sofern notwendig - die Einweisung auf neue
und unbekannte Fahrzeuge der Einheit. Diese Ausbildung beinhaltet auch die fahrzeugbezogene
Ausbildung in der Thematik Ladungssicherung. Sie findet grundsätzlich unverzüglich nach
Zuversetzung in eine Einheit/ Dienststelle statt. Die jeweiligen Ausbildungsinhalte sind in den
Ausbildungsgrundlagen aufzunehmen.
320. Im Rahmen der Kraftfahrweiterbildung ist die Thematik Ladungssicherung zu wiederholen
und zu vertiefen.
321. Die Vorgaben einer Aus- und Weiterbildung gelten auch für Zivilkraftfahrer/-innen (ZKF) der
Bundeswehr und Selbstfahrer. Kraftfahrer/ -innen, die nicht über eine entsprechende Erstausbildung
in Ladungssicherung verfügen, sind nicht für Materialtransporte einzusetzen.
Quelle: Bw-Intranet, A2-1015/0-0-15


Soweit ich das verstehe, steht hier das man ohne weitere Schulung keine Ladung transportieren darf....

F_K

Nein.

ZitatDer Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben;
die Festlegungen erfolgen mit den Rahmenplänen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.

Jeder Zivilkraftfahrer hat die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung in Ladungssicherung "gehabt" und ist überprüft worden.

Da Ladung schon die Laptoptasche ist, würde Deine Interpretation bedeuten, dass keine Fahrt ohne zusätzliche Schulung gemacht werden darf.

Meine Interpretation:

- Alle Ladungen, die sich in HÜ Fahrzeugen  (PKW, keine Pritsche), also z. B. Kombi / Kofferraum transportieren lassen, dürfen von "normalen" Fahrern transportiert werden.
- Sobald es ein "echter" Materialtransport im Sinne von Pritsche ist (also Kisten, die nicht mehr im Kofferraum passen), wird eine Einweisung benötigt.

MMG-2.0

Nein, die allg. Ladungssicherung ist einmal in der Kraftfahrgrundausbildung und ggf. in der
Kraftfahrfachausbildung fahrzeugbezogen ausgebildet worden.

Damit ist sichergestellt, dass jeder Soldat in der Ladungssicherung unterrichtet worden ist.
Die Thematik Ausbildung Ladungssicherung verhält nicht.

Es gibt keine Vorgabe, wann die Kraftfahrweiterbildung durchgeführt werden soll.







MMG-2.0

"- Sobald es ein "echter" Materialtransport im Sinne von Pritsche ist (also Kisten, die nicht mehr im Kofferraum passen), wird eine Einweisung benötigt."

Richtig, und dies sollte schon bei der Einweisung in das Fahrzeug geschehen sein.

Pofi

Zitat von: MMG-2.0 am 23. Juni 2015, 10:16:41Richtig, und dies sollte schon bei der Einweisung in das Fahrzeug geschehen sein.
Es gibt allerdings nicht für jeden Fahrzeug eine Einweisung. Klasse B, handelsüblich wird nur einmal eingewiesen und dann darf man alle handelsüblichen Fahrzeuge des Bw-Fuhrpark fahren. Hierzu würde eine einmalige Unterweisung LaSi ausreichen??
Im Moment ist mir das noch nicht ausreichend geklärt. Alle Stellen, bei denen ich anfragte waren damit überfordert. Der Zentralerlass gibt da auch keine eindeutige Antwort.
Verfahren wird im Moment so, dass kleinere Gegenstände einfach im Kofferraum gelagert werden. KvD´s nehmen die Post mit auf den Beifahrersitz...

Im Grunde genommen ist mir das Wurscht, weil wir auch so etwas wie guten Menschenverstand besitzen. Mir geht es einfach nur darum, die rechtliche Seite mal zu durchleuchten...

Der anfangs beschriebene Transport wird nach einer kleinen Unterweisung durchgeführt. Alle CE-Fahrer haben ihre LaSi ja im Laufe der entsprechenden Lehrgänge erlernt... Nur die B-Fahrer haben diesen Ausbildungsabschnitt nicht, da nicht jeder B-Lehrgang diesen vermittelt (B-Kurz).

ulli76

Doch, die Vorschrift ist eindeutig:
Im Rahmen der Kraftfahrergundausbildung (also dann wenn du den Führerschein erwirbst) gibt es eine Ausbildung in Ladungssicheung. Der Umfang richtet sich nach der Fahrzeugklasse. für den B ist das nun mal deutlich weniger als bei nem C/CE.
Für den B wird es eben das sein, was man in der Fahrschule dazu lernt und meist ist das auch nochmal Thema beim B-Fo.

Im folgenden Kapitel steht,dass eine Einweisung in die Ladungssicherung für die einzelnen Fahrzeuge erforderlch ist FALLS eine Einweisung erforderlich ist. Bei den HÜ-Kleinfahrzeugen ist das nicht erforderlich und somit auch nicht für die Ladungssicherung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Pofi

Zitat von: ulli76 am 23. Juni 2015, 12:02:47Im folgenden Kapitel steht,dass eine Einweisung in die Ladungssicherung für die einzelnen Fahrzeuge erforderlch ist FALLS eine Einweisung erforderlich ist. Bei den HÜ-Kleinfahrzeugen ist das nicht erforderlich und somit auch nicht für die Ladungssicherung.
Dann hätten wir das geklärt...  :)

MMG-2.0

Bei den HÜ ist die Ladungssicherung Teil der Bedienereinweisung.
Nachweis der Bedienereinweisung ist im Fahrauftrag Teil IV vor Antritt der Fahrt mit Namenszeichen im Übergabe/Rücknahmeprotokoll zu führen.
Die Bedienereinweisung kann ein "Erfahrener Kraftfahrer 2 Jahre FP" durchführen.

Bei Pritsche/Fort Transit oder MB Vito ist die Gerätebezogene Einweisung durchzuführen. Entsprechend umfangreich ist dann auch die Ladungssicherung.

Jens79

 

Nakamoto

Uns wurde erzählt, das wir mit dem B-Fo keine Ladung transportieren dürfen, weil wir dafür nochmal einen Lehrgang(8std.) bräuchten.

ulli76

Gab es dazu eine Quelle?

Und mal ganz im Ernst- wir trauen jetzt noch nicht einmal unseren Soldaten zu, dass sie nachdem sie einen Führerschein erworben haben, nicht in der Lage sind, Laptops, Taschen, Rucksäcke sicher in einem handelsüblichen Kleinfahrzeug transportieren?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MMG-2.0

Das Transportieren von Ladung betrifft die Transporterklasse (5-/8-Sitzer), die auch mit der FEKL B gefahren werden dürfen.

Da diese Fzg oft an schweren Unfällen beteiligt sind, werden sie im Hinblick auf die Einweisung gesondert betrachtet. Sie gehören nicht mehr zu der Gruppe der
handelsüblichen Pkw. Für sie gelten die militärischen Bestimmungen bzgl. Einweisungsvorschriften im vollem Umfang. Diese Fzg dürfen erst nach durchgeführten Einweisungsprogramm "Handelsübliche, nicht geländegängige Kfz FEKL B" mit anschließender Erfolgskontrolle (Überprüfungsfahrt) gefahren werden.

Mir ist jetzt nicht im Einzelnen bekannt, ob bei dieser Fahrzeugklasse, die Ladungssicherung zum Einweisungsprogramm gehört. Falls nicht, dann darf der Soldat zwar nach Einweisung fahren, aber eben keine Ladung mit diesem Fz transportieren.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau